Interstitials: Google straft Webseiten ab Januar ab

Betroffen sind seitenübergreifende Werbung, zwischengeschaltete Seiten und Formate, die den zentralen Inhalt verdecken. Ausnahmen macht Google etwa für rechtliche Hinweise, Altersüberprüfung oder Log-in-Seiten.

Google wird ab Januar 2017 den Suchrang von Seiten herabstufen, die mit großformatiger Werbung wie Interstitials den Zugriff auf den eigentlichen Inhalt auf Mobilgeräten erschweren. Die Ankündigung über die Maßnahme erfolgte durch Produktmanager Doantam Phan. Sie erfolgt frühzeitig, damit Webseitenbetreiber noch genügend Zeit für Anpassungen haben.

Gemeint sind Anzeigenformate, die als Pop-up oder so genannten Interstitials den Inhalt einer Seite größtenteils verdecken, komplette vorgeschaltete Seiten, die weggeklickt werden müssen, um auf den eigentlichen Beitrag zuzugreifen, und jegliche „Anzeige, die einen Anwender zwingen würde, nach unten zu scrollen, um den Hauptinhalt zu sehen.“

Unerwünschte Interstitials (Bild: Google)

Phan betont allerdings, dies sei nur einer von hunderten Faktoren, die das Ranking bei Google beeinflussen. „Die Absicht hinter der Suchanfrage ist weiter sehr bedeutend, sodass eine Seite trotzdem weit oben stehen kann, wenn sie großartigen, relevanten Inhalt hat“, schreibt er.

Vor einem Jahr hatte Google schon Mobilseiten mit sehr großer Werbung für Apps herabgestuft. Sie verloren Anfang November 2015 ihre Einstufung als mobilgerätefreundlich. Stattdessen empfiehlt Google sein und Apples jeweils von Chrome beziehungsweise Safari unterstütztes Hinweisformat – auch wenn es sich selbst nicht immer an diese Empfehlung hält.

Phan zufolge ist die jetzige Maßnahme als nächster Schritt zu sehen: „Als wir unsere Entwicklung fortsetzten, erschien es uns nötig, uns allgemein auf Interstitials zu konzentrieren.“

Ausnahmen für bestimmte Interstitials

Allerdings mach Google bei bestimmten, großformatige Interstititals auch Ausnahmen. Insbesondere Seiten mit gesetzlich verpflichtende Abfragen, die etwa der Überprüfung des Alters aus Gründen des Jugendschutzes dienen, aber auch Log-in-Seiten sind von der Abwertung nicht betroffen. Außerdem ist Werbung akzeptabel, die nur einen „überschaubaren“ Anteil des Bildschirms belegt und sich leicht wegklicken lässt.

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Mobiltaugliche Websites bevorzugt Google in seinen Algorithmen bereits seit April 2015. Damals schrieb es: „Da immer mehr Menschen Mobilgeräte für den Zugriff auf das Internet verwenden, müssen sich unsere Algorithmen diesen Nutzungsgewohnheiten anpassen. Dieser Wechsel wird die Mobilsuche in allen Sprachen weltweit betreffen und bedeutende Auswirkungen auf unsere Suchergebnisse haben.“

Letztlich geht es Google nach eigenen Angaben darum, seinen Nutzern das Auffinden von relevanten, qualitativen Ergebnissen zu erleichtern, die für ihre Mobilgeräte optimiert wurden. Hierfür berücksichtigt es beispielsweise die Schriftgrößen, die zur Betrachtung auf Smartphone oder Tablet nicht zu klein ausfallen dürfen. Auch sollten Navigationselemente möglichst für die Touchbedienung optimiert sein. Zudem wirken sich negativ auf das Ranking in der Google-Suche Inhalte aus, die auf Mobilgeräten normalerweise nicht darstellbar sind, darunter etwa Adobe Flash.

[mit Material von Stephanie Condon, ZDNet.com]

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