Vodafone kämpft mit überregionaler Störung im Kabelnetz [Update: Störung behoben]

Seit gestern gegen 17.30 Uhr gibt es Einschränkungen bei Telefonie und Internet. Die Zahl der betroffenen Kunden konnte der Anbieter bis zum heutigen Morgen von 1,8 Millionen auf etwa 25.000 reduzieren. Ursache für den Ausfall ist ihm zufolge eine Störung in seinem Rechnerverbund in Frankfurt und Berlin.

Vodafone kämpft seit gestern gegen 17.30 Uhr mit einer überregionalen Störung in Teilen seines Kabelnetzes. Auch am heutigen Morgen gab es immer noch Einschränkungen bei Telefonie und Internet, jedoch konnte der Netzbetreiber die Zahl der betroffenen Kunden von insgesamt rund 1,8 Millionen auf etwa 25.000 reduzieren, wie er in seinem Hilfeforum mitteilt.

Update von 16.25 Uhr: Inzwischen hat Vodafone erklärt, dass seit 15 Uhr alle Dienste im Kabelnetz wieder in gewohnter Qualität zur Verfügung stehen, auch für die zuletzt etwa 25.000 betroffenen Kunden. Techniker hätten in den Rechenzentren in Frankfurt und Berlin Hardware neu gestartet und Komponenten ausgetauscht.

Vodafone (Bild: Vodafone)Der Online-Dienst allestörungen.de verzeichnete gestern Nachmittag einen massiven Anstieg der Störungsmeldungen von Vodafone-Kunden. Gegen 18 Uhr gingen mehr als 4000 Berichte ein. Bis heute Morgen gegen 10 Uhr hat sich ihre Zahl auf knapp 600 reduziert. Die letzten Störungsmeldungen stammten hauptsächlich aus Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, München, Stuttgart, Dresden, Dortmund, Hannover und Bremen.

Am Donnerstagabend gegen 21 Uhr teilte Vodafone via Facebook mit: „Seit 17.30 Uhr gibt es überregional Einschränkungen in Teilen unseres Kabelnetzes: Bis zu 1,8 Millionen Kunden können nicht telefonieren und im Internet surfen oder das internetbasierte Video-on-Demand nutzen. Fernsehen ist nicht betroffen. Ursache ist eine Störung in unserem Rechnerverbund in Frankfurt und Berlin. Unsere Techniker arbeiten mit Hochdruck an der Behebung der Störung. Wir halten Euch auf dem Laufenden und bitten, die vorübergehenden Einschränkungen zu entschuldigen.“

Etwa zweieinhalb Stunden später erklärte Vodafone dann, dass das Technik-Team die Einschränkungen in seinem Kabelnetz „weitestgehend beheben“ konnte. Zu diesem Zeitpunkt waren noch rund 250.000 Kunden von den Störungen betroffen.

Am Freitagmorgen um 9.15 Uhr hieß es dann: „Das Technik-Team von Vodafone konnte die Einschränkungen in unserem Kabelnetz weiter reduzieren: Aktuell kommt es in einigen Regionen bei insgesamt rund 25.000 Kunden noch zu Einschränkungen bei Telefonie und Internet. Wir arbeiten weiter unter Hochdruck daran, die Einschränkungen zu beheben. Wir bedauern es sehr, dass wir unseren Kunden die gewohnte Leistung zwischenzeitlich nicht bieten konnten und entschuldigen uns hierfür.“

Betroffenen Kunden wird empfohlen, ihr Kabelmodem neu zu starten. Dazu muss es einmal kurzzeitig vom Strom getrennt werden.

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Schon im März hatte Vodafone mit einer länger anhaltenden überregionalen Netzstörung zu kämpfen. Damals war das Mobilfunknetz betroffen. Aufgrund eines Serverausfalls kam es großflächig zu Problemen beim Einbuchen. Zeitweise hatten dadurch rund 400.000 Kunden keinen Empfang.

Bei allen Netzbetreibern kommt es immer wieder zu kleineren oder größeren Ausfällen. Die letzte Großstörung bei der Telekom ereignete sich erst vergangenen Monat. Sie betraf Datenverbindungen und Telefonie im Mobilfunknetz. Ursache war ein Fehler in einer Registrierdatenbank. Beim Kabelnetzbetreiber Unitymedia kam es im August letzten Jahres aufgrund eines „internen Systemfehlers“ zu einem stundenlangen Ausfall aller internetbasierten Dienste.

Anspruch auf Entschädigung haben Kunden bei einem kurzzeitigen Internetausfall in aller Regel nicht, wie Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke erklärt. Denn nach aktueller Rechtsprechung müssten Internetprovider keine dauerhafte Verfügbarkeit garantieren. Grund dafür sei, dass die Leistungskapazitäten des Providers begrenzt sind und die Übertragungsgeschwindigkeit von Daten je nach Netzauslastung schwankt. Daher sichern sich Anbieter üblicherweise mit einer Klausel in ihren AGB ab, in der eine Verfügbarkeit von etwas unter 100 Prozent im Monatsmittel zugesagt wird.

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