Telefónica droht Zwangsgeld wegen überhöhter Roaminggebühren

Obwohl die EU einen Maximalzuschlag von 5 Cent pro Gesprächsminute auf den gebuchten Inlandstarif vorsieht, berechnet Telefónica teilweise 20 Cent pro Minute für Anrufe im EU-Ausland. Unter Androhung eines Zwangsgeldsverfahrens fordert die Bundesnetzagentur es daher auf, "die Verordnungskonformität unverzüglich herzustellen". Betroffene Kunden könnten die überhöhten Gebühren erstattet bekommen.

Telefónica Deutschland berechnet einigen Kunden seiner Marken O2 und Base nach Ansicht der Bundesnetzagentur zu hohe Roaminggebühren für Telefonate im EU-Ausland. Daher droht die Aufsichtsbehörde dem Telekommunikationskonzern nun mit einem Zwangsgeld, wie sie gegenüber der Rheinischen Post mitteilte.

(Bild: Shutterstock)Seit 30. April 2016 dürfen Mobilfunkbetreiber im Vergleich zu den gebuchten Inlandstarifen nur noch Aufschläge von bis zu 5 Cent je Gesprächsminute oder Megabyte Daten und 2 Cent pro SMS erheben (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer). Ankommende Anrufe dürfen maximal 1,2 Cent pro Minute zusätzlich kosten. Diese Preisgrenzen gelten auch für Flatrate-Tarife, so dass Anbieter hier nur noch den Zuschlag in Rechnung stellen dürfen.

Telefónica berechnet laut Bundesnetzagentur einigen Kunden aber einen Aufschlag von 20 Cent pro Minute für Anrufe im EU-Ausland. Zum 1. Juli soll er für Vertragskunden lediglich auf 14,95 Cent pro Minute sinken. Wer nicht eines der angebotenen Auslandspakete bucht, zahlt also eventuell überhöhte Gebühren.

Nachdem sechswöchige Verhandlungen mit Telefónica erfolglos blieben, kündigt die Aufsichtsbehörde nun Strafmaßnahmen an. „Die Bundesnetzagentur wird am Montag, den 20. Juni 2016, Telefónica unter Androhung eines Zwangsgeldverfahrens schriftlich auffordern, die Verordnungskonformität unverzüglich herzustellen“, sagte ein Sprecher. „Im Weiteren wird auch die Frage der Abwicklung gegebenenfalls zu viel gezahlter Entgelte der Verbraucher eine Rolle spielen.“

Der Mobilfunkanbieter könnte demnach verpflichtet werden, Kunden Geld zu erstatten, die auf Auslandsreisen zu hohe Roaminggebühren gezahlt haben. Betroffene Verbraucher können sich an die Bundesnetzagentur wenden.

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) begrüßte das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen Telefónica: „Das ist überfällig und richtig, um die Rechte von vielen Millionen Verbrauchern zu verteidigen“, erklärte VZBV-Vorstand Klaus Müller gegenüber der Rheinischen Post.

Telefónica selbst betonte hingegen, dass es sich an alle EU-Vorgaben und entsprechende Richtlinien halte. Kunden hätten schließlich die Wahlmöglichkeit zwischen einer Reihe Optionen. Auf mehrfache Nachfrage der Zeitung konnte es aber nicht erklären, warum Nutzer von Flatrates, die vor dem 1. Mai abgeschlossen wurden, normalerweise den hohen Zuschlag von 20 Cent beziehungsweise künftig 14,95 Cent zahlen müssen, obwohl die EU nur 5 Cent vorsieht.

Die Ende April in Kraft getretenen Änderungen gehen auf eine Entscheidung des EU-Parlaments vom vergangenen Jahr zurück, wonach die Roaminggebühren sukzessive abgeschafft werden sollen. Für die neue Regelung hatte der EU-Ministerrat im Juli 2015 gestimmt, nachdem sie zuvor bereits vom EU-Parlament abgesegnet worden war. Der Kompromissvorschlag (PDF) sieht zum Schutz für Mobilfunkanbieter vor Missbrauch des Roamings auch eine Fair-Use-Richtlinie vor. Sie soll beispielsweise verhindern, dass Kunden in einem anderen EU-Land einen Mobilfunkvertrag zu günstigeren Bedingungen abschließen.

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