Verbraucherzentrale NRW mahnt Unitymedia wegen WLAN-Hotspots ab

Sie kritisiert, dass der Kabelnetzbetreiber ohne Widerspruch des Kunden dessen Router automatisch zu einem öffentlichen "WifiSpot" umfunktioniert. Dies sei eine unzulässige Erweiterung des Vertragsverhältnisses. Neue AGB-Klauseln stellten zudem eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Kabelnetzbetreiber Unitymedia wegen seiner Pläne zur Ausweitung seines WLAN-Hotspot-Netzes abgemahnt. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass das Unternehmen die Router seiner Kunden automatisch und ohne deren Zustimmung für den Dienst „WifiSpot“ aktiviert. Sie sehen darin eine unzulässige Erweiterung des Vertragsverhältnisses.

Unitymedia WifiSpot (Bild: Unitymedia)Kunden müssen der Teilnahme an dem Dienst laut Verbraucherzentrale NRW nämlich erst widersprechen, damit er nicht aktiviert wird. Machen sie das nicht, wird ihr Router ab Sommer zu einem öffentlichen Hotspot, über den andere Unitymedia-Kunden mit ihren Mobilgeräten online gehen können. Über diese Änderung werden Internet-Kunden des Kabelanbieters aktuell per Post informiert.

„Die Verbraucherzentrale NRW befürwortet zwar die Bereitstellung von öffentlichen Hotspots für jedermann, kritisiert jedoch die Umsetzung von Unitymedia nach Gutsherrenart“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Es ist ein missbräuchlicher Umgang mit dem Vertragsverhältnis, wenn die Umwandlung von Kunden-Routern zu Hotspots von Unitymedia ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden erfolgt.“ Nach Ansicht der Verbraucherschützer sollen Kunden selbst entscheiden, ob ihr Router zu einem Hotspot wird oder nicht.

Zugleich kritisieren sie auch die dem aktuell verschickten Infoschreiben beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter anderem vorschreiben, dass Kunden die Nutzung des Hotspots nicht beeinträchtigen oder unterbinden und die Stromversorgung ihres Routers nicht über einen längeren Zeitraum unterbrechen dürfen. Diese Vorgaben hält die Verbraucherzentrale für eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Deshalb hat sie die entsprechenden Klauseln ebenfalls abgemahnt.

Kunden von Unitymedia, die ihren Router nicht als öffentlichen Hotspot zur Verfügung stellen und den WLAN-Dienst nicht nutzen möchten, raten die Verbraucherschützer, die Infopost nicht als Werbung abzutun und zu entsorgen, sondern der Umstellung vorsorglich zu widersprechen. Dies sei über das Online-Kundencenter oder telefonisch unter 0800-0009991 möglich.

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Die Erweiterung seines kostenlosen WLAN-Hotspot-Netzes hatte Unitymedia Mitte April angekündigt. Bis Jahresende will es über die WLAN-Router seiner Kunden bis zu 1,5 Millionen Zugangspunkte bereitstellen. Die kostenlos nutzbaren „WifiSpots“ sind ab Sommer zudem fester Bestandteil der Internettarife des Anbieters.

Neu- und Bestandskunden von Unitymedia können die öffentlichen Access Points dann mit Transferraten von bis zu 150 MBit/s ohne Begrenzung des Datenvolumens mit bis zu fünf Geräten gleichzeitig nutzen. Die Datenrate der Homespots ist und bleibt auf 10 MBit/s beschränkt. Bisher gilt ein Highspeed-Volumen von 100 MByte pro Tag, nach dessen Verbrauch die Geschwindigkeit auf 64 KBit/s gedrosselt wird. Diese Einschränkungen gelten ab Sommer nur noch für Anwender, die nicht Kunde bei Unitymedia sind.

Das private WLAN-Netz bleibt vom öffentlich zugänglichen vollständig getrennt. Zum einen strahlt der Router zwei separate WLAN-Signale aus, zum anderen erhalten Nutzer, die sich über die öffentliche Kennung anmelden, keinen Zugriff auf das private Netz eines anderen Anwenders. Die mit dem Internettarif gebuchte Datenrate soll davon nicht beeinträchtigt werden, weil der Anbieter für den WifiSpot zusätzliche Bandbreite bereitstellt. Das Haftungsrisiko im Fall einer gesetzwidrigen Nutzung des WifiSpot liegt bei Unitymedia, etwa wenn illegales Filesharing betrieben wird.

Update vom 19. Mai, 9.45 Uhr: Inzwischen hat Unitymedia eine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Verbraucherschützer veröffentlicht. Darin heißt es: „Bei den von der Verbraucherzentrale angemahnten Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir nachsteuern. Wir haben hier den Community-Gedanken aufgegriffen, aber vielleicht eine etwas zu scharfe Formulierung gewählt. Dies haben wir der Verbraucherzentrale auch bereits vor deren Pressemitteilung angekündigt.“ Zugleich betonte ein Sprecher des Kabelnetzbetreibers: „Wir sind der Auffassung, dass es aus rechtlicher Perspektive keiner Zustimmung des Kunden zur Freischaltung des zweiten Wi-Fi-Signals auf unseren Routern bedarf. Wir haben unseren Kunden aber die Möglichkeit eingeräumt, der Freischaltung einer zweiten SSID auf dem Router auch nach Ablauf einer vierwöchigen Widerspruchsfrist noch jederzeit zu widersprechen. Das geht jederzeit telefonisch bei unserem Kundenservice oder im Online-Kundencenter.“

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Neueste Kommentare 

5 Kommentare zu Verbraucherzentrale NRW mahnt Unitymedia wegen WLAN-Hotspots ab

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  • Am 19. Mai 2016 um 6:16 von Michael Krämer

    2 Dinge

    A: Noch! ?? bin ich „Herr“ über meine EIGENE „Box“ (Nicht vom Provider)
    WIE stellt sich DAS denn dar ??

    B: Ist es nicht ein „Schuß ins Knie“ , wenn (gefühlte) 900 Personen (Nutzer) in meinem Umkreis, alle ihre Verträge kündigen können, weil ein öffentlicher Zugriff kein Problem mehr ist ??

    Richtig verstehen, tu ich wenig.!

  • Am 19. Mai 2016 um 8:21 von SusanneH

    Soweit ich weiß kann sich nur jemand in dein offnes Netz einloggen der auch beim Betreiber Kunde ist. Also ebenfalls zuhause einen eigenen Anschluss hat. Als Kunde habe ich dann deutschlandweit „einen“ Internetanschluss.

  • Am 19. Mai 2016 um 10:13 von JayDe

    Die gleiche Chose hatte Kabel Deutschland vor gut 1 Jahr auch gemacht.
    Selbst der Widerspruch wurde nie behandelt bis ich drastisch den Ton veränderte. Es gibt sogar eine App in der alle Hotspots angezeigt werden und dort war meiner auch drunter. Frei zu finden für jeden KD Kunden.
    Eine Sache, welche ich absolut nicht möchte.

  • Am 19. Mai 2016 um 11:17 von Filip

    Das widerspricht ja sämtlichen rechtlichen Grundlagen. Da soll ich also den Strom für ein öffentliches Wlan zur Verfügung stellen und das per AGB bestätigen?
    Das ist lächerlich, ich darf alle Geräte in meinem Haus / Wohnung jederzeit an und ausschalten. Das ist wieder mal ein Beispiel von völliger Ahnungslosigkeit und wird noch peinlicher für UM vor Gericht enden.

  • Am 20. Mai 2016 um 6:12 von Judas Ischias

    Unitymedia ist rücksichtslos bei der Durchsetzung von Sachen.
    Ob der Kunde das so möchte oder nicht, spielt für Unitymedia überhaupt keine Rolle.
    War auch schon früher so, als die noch ISH hießen.
    Obwohl in dieser Sache hätte man es den Kunden nur besser und einfacher erklären können und sollen.
    Dann wären auch die ganzen negativen Rückmeldungen in den Medien und IT-Foren nicht aufgekommen.
    Zum Beispiel so:“Liebe Kunden, wir haben vor, die etwa anderthalb Millionen Hot Spots für nur Sie und die anderen Kunden von Unitymedia freizugeben.
    Das hat keinerlei negative Auswirkungen auf Ihr Internet oder W-LAN.
    Selbstverständlich können Sie diesem Anliegen widersprechen.“
    Wenn man es so oder ähnlich praktiziert hätte, wären die Kunden weder sauer noch verunsichert.
    Aber wo armselige Stümper am Werk sind….

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