IBM lässt sich Drucker mit Kopierschutz patentieren

Das Drucksystem überprüft noch vor einem Ausdruck Texte und Bilder darauf, ob der Nutzer zu ihrer Vervielfältigung berechtigt ist. Bei potentiellen Verstößen lehnt es den Druckauftrag ab. Eine separate Datenbank kann Attribute zu Dokumenten speichern wie Lizenzbedingungen oder die Anzahl erlaubter Ausdrucke.

IBM hat einen Patentantrag für einen Drucker eingereicht, der urheberrechtliche Verstöße verhindern kann. Noch vor einem Ausdruck soll er Texte und Bilder darauf überprüfen, ob der Nutzer zu ihrer Vervielfältigung berechtigt ist.

Das US-Patent 2016/0132897 A1 wurde vor einem Jahr eingereicht und am 12. Mai 2016 vom US Patent and Trademark Office (USPTO) veröffentlicht. Aufgefallen ist es Torrent Freak als ein „ziemlich merkwürdiges Patent“, dessen kommerzielle Verwertung nicht eben vielversprechend erscheine: „Wir bezweifeln, dass eine breite Öffentlichkeit an einem Drucker oder Scanner interessiert sein wird, der einschränkt, was man damit anfangen kann.“

(Bild: IBM / USPTO)

Die Patentbeschreibung zur „Prävention von Urheberrechtsverstößen“ geht von der Übermittlung einer elektronischen Datei an einen Computer aus, die für den Ausdruck gedacht ist. Der Computer soll die Datei daraufhin nach Textstellen, Bildern und Formatierungen durchsuchen, die auf möglicherweise urheberrechtlich geschütztes Material hinweisen, um zu bestimmen, ob der Ausdruck zulässig ist. Das Drucksystem soll auch online nach entsprechenden Informationen suchen können.

Als eine andere Herangehensweise ist angedacht, Attribute zu Dokumenten in einer getrennten Datenbank zu speichern, zu denen auch Informationen über Rechteinhaber, Lizenzbedingungen, die Zulässigkeit von Ausdrucken sowie die Anzahl erlaubter Ausdrucke gehören können. Anhand dieser Angaben soll der Computer bestimmen, ob der Ausdruck zulässig ist und gegebenenfalls das Dokument ausdrucken. Wurde jedoch potentiell geschütztes Material im Dokument ausgemacht, wäre der Druckauftrag abzulehnen. Denkbar wäre ein weiteres Feature, das dem Nutzer „Optionen bereitstellt, um Berechtigungen zu erwerben“.

(Bild: IBM / USPTO)

Als Begründung für das beantragte Schutzrecht führt IBM an, die Einführung des Internets und des World Wide Web zusammen mit der Entwicklung von digitalen Medien und Computernetzwerken hätten hinsichtlich der Copyright-Durchsetzung zusätzliche Schwierigkeiten verursacht. Zugleich sei es aber auch schwieriger geworden, unabsichtliche Verletzungen des Urheberrechts zu vermeiden. Die Erfindung erlaube jedoch, urheberrechtliche Verstöße durch einzelne Personen zu verhindern, die sich der geschützten Inhalte nicht bewusst sind.

Damit deutet sich an, dass IBM bewusst ist, wie wenig Chancen ein solches Drucksystem mit integriertem Kopierschutz im Verbrauchermarkt hätte. Ihm schwebt vermutlich eher ein Einsatz in Unternehmen vor, um Verstöße durch Mitarbeiter zu vermeiden.

[mit Material von Charlie Osborne, ZDNet.com]

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