BMW kündigt selbstlenkende Fahrzeuge für 2021 an

Diesen Termin für das vorläufig als "iNEXT" bezeichnete Modell nannte CEO Harald Krüger auf der Hauptversammlung. Einige Anleger befürchten, dass BMW bis dahin hinter Konkurrenten wie Tesla zurückfällt. Auch Apple strebt angeblich einen Abschluss von Project Titan bereits 2019 an.

BMW hat auf seiner gestrigen Hauptversammlung in der Olympiahalle München einen Termin für die Einführung seines selbstlenkenden Elektrofahrzeugs iNEXT genannt. CEO Harald Krüger musste dafür um Verständnis werben, da einige Anleger befürchten, der Konzern werde bis in fünf Jahren hinter Konkurrenten wie Tesla zurückfallen.

BMW-Hauptversammlung 2016 (Bild: BMW)BMW-Hauptversammlung 2016 (Bild: BMW)Krüger nannte wenig Details zu iNEXT, sagte aber, es werde sich um BMWs fortschrittlichstes Fahrzeug handeln, das neben autonomer Fahrtechnik auch digitale Vernetzung, geringes Gewicht und ein „völlig neues“ Inneres aufweisen werde. „Ich habe immer betont: Elektromobilität ist ein Marathon und kein Sprint.“

Bis dahin soll erst einmal das Elektroauto i3 mit einem besseren Akku ausgestattet werden, und zwar in „wenigen Wochen“. 2018 folgt eine neue Version des i8 mit dem Namenszusatz Roadster. Laut Krüger hat BMW bisher 50.000 Elektrofahrzeuge der i-Reihe verkauft.

Erstmals hatte BMW seine Planungen für den iNEXT im März öffentlich gemacht, nämlich anlässlich der Feierlichkeiten zu seinem 100-jährigen Bestehen. Zugleich zeigte es mit Next 100 ein spektakuläres Konzept-Autodesign, das unter anderem Augmented-Reality-Techniken nutzen könnte. Es handelt sich aber eben nur um ein Konzept.

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Mitte April meldete das Handelsblatt, BMW habe ebenso wie Audi Gespräche über eine Partnerschaft fürs Apple-Autoprojekt Titan abgebrochen. Hauptgrund war angeblich, dass sich die deutschen Autobauer nicht mit Apple darauf einigen konnten, wer die Kontrolle über die mit den Fahrzeugen gesammelten Daten erhält. Differenzen gab es auch in der Frage, wer das Projekt leiten sollte.

Apple plante zumindest laut Bericht des Wall Street Journal vom September 2015, seine Entwicklung bis 2019 abzuschließen. Tesla hat mit seinem Autopilot bereits ein System für teilautonomes Fahren im praktischen Einsatz und steht nach Andeutungen von CEO Elon Musk vor dem nächsten Schritt – möglicherweise schon mit dem erwarteten Model 3. Als der wahrscheinlich fortgeschrittenste Anbieter selbstlenkender Technik gilt jedoch Google. Seine Fahrzeuge haben mehr als zwei Millionen Testkilometer auf normalen Straßen hinter sich.

Neben der Verfügbarkeit der Technik ist aber unklar, wie schnell gesetzliche Rahmen für vollständig autonomes Fahren vorliegen werden. Ende April schlossen sich Google, Ford, Lyft, Uber und Volvo zu einer Lobbygruppe namens Self-Driving Coalition for Safer Streets zusammen, die den Weg für eine Straßenzulassung selbstfahrender Autos vor allem in den USA erwirken soll. Das Ziel seien „klare Regeln“ für selbstlenkende Fahrzeuge – ohne übertriebene Eile. Zudem wolle man Gesetzgebern, Regulierern und der Öffentlichkeit die Sicherheits- und sozialen Vorteile selbstlenkender Fahrzeuge nahebringen.

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2 Kommentare zu BMW kündigt selbstlenkende Fahrzeuge für 2021 an

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  • Am 13. Mai 2016 um 22:06 von C

    Zitat:
    „… wer die Kontrolle über die mit den Fahrzeugen gesammelten Daten erhält.“

    Ein Tipp an die PKW-Hersteller:
    Ich habe meinen PKW gekauft. Damit bin Ich rechtlich Besitzer & Eigentümer.
    Im Kauf-Vertrag stand nichts von kostenloser Daten-Überlassung…
    Die mit dem PKW im PKW produzierten Daten gehören also mir und keinem anderen!
    Auch unterschreibe Ich bei den Werkstatt-Besuchen in den AGBs keine kostenlose Daten-Überlassung an Dritte oder dem Hersteller.

    Ist da noch irgend etwas vom Gesetz-Geber im Rahmen der Typ-Zulassung, vom dem Ich wissen sollte aber aktuell nichts weiß? (Diesel: Thermo-Fenster)
    Oder: wie kommen die PKW-Hersteller auf den Gedanken, dass die im PKW produzierten Daten „ihnen“ gehören – und nicht dem PKW-Eigentümer?

    OK, meine PKWs sind Baujahr 1988 und 1993. Haben also keine „Connected-Services“ der Hersteller an Bord. Aber: Daten aus dem Motor-Steuergerät sind ggf. ja auch noch interessant….und Connected-Services (=Internet-Zugang) kann Ich mir alleine einbauen. Dazu brauche Ich keinen Hersteller.

    Kann jemand diese arrogant erscheinende Haltung der PKW-Hersteller rechtlich fundiert begründen? Oder gilt da noch Wild-West Manier (also: ungeregelt)- bzw. bewegen sich die Auto-Konzerne im Gebiet des StGB?
    Der Diesel-Abgas lässt Grüßen…oder wie.

    • Am 15. Mai 2016 um 8:27 von PeerH

      Sehe ich auch so. Und weil Du Recht hast, wird man diese ‚Fahrzeuge‘ nicht kaufen, sondern nur als Service mieten können – und dann gehören die Daten der Datenhehlerbande.

      Das ist das einzige, was mich an Tesla stört. Denke aber, dass Tesla das eher ändert, als die herkömmlichen Autobauer.

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