Berlin vs. Airbnb: Zweckentfremdungsgesetz tritt in Kraft

Der genehmigungsfreie Übergangszeitraum ist abgelaufen, Bußgelder bis zu 100.000 Euro drohen. Auf die Vermieter von Ferienwohnungen und Online-Portale wie Airbnb macht das offenbar wenig Eindruck. Wohnungen sind dort noch immer im Angebot, und Airbnb will die Adressen seiner Nutzer nicht preisgeben.

Ein schon vor zwei Jahren beschlossenes Gesetz ist in Berlin wirksam geworden, das die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen an Touristen untersagt, wie sie oft über Online-Plattformen wie Airbnb erfolgt. Es macht die „Zweckentfremdung von Wohnraum“ genehmigungspflichtig, gewährte aber einen genehmigungsfreien Übergangszeitraum bis zum 30. April 2016 für Wohnraum, der schon vor dem 1. Mai 2014 in einer solchen Weise genutzt wurde.

Airbnb-Logo (Bild: Airbnb)

Erlaubt bleibt privaten Anbietern, über Vermittler wie Airbnb einzelne Räume ihrer Wohnung zu überlassen. Mit der Androhung von Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro untersagt ist aber, ganze Wohnungen über die Plattformen zu vermarkten, wie es meist üblich ist.

Das Gesetz gegen die Zweckentfremdung sollte den Anstieg der Mietpreise in Berlin eindämmen. Zwischen 2009 und 2014 stiegen sie um 56 Prozent, liegen aber heute mit durchschnittlich rund 10 Euro je Quadratmeter noch immer deutlich unter dem Niveau vergleichbarer Städte in Europa. Für zunehmende Verärgerung sorgte jedoch auch das verknappte Wohnungsangebot in von Touristen gerne frequentierten Lagen. Hier wurde zunehmend Wohnungen nicht mehr Dauermietern überlassen, sondern nur noch über Dienste wie Airbnb, Wimdu und 9Flats angeboten, während sie in der übrigen Zeit ungenutzt blieben.

Airbnb (kurz für Airbedandbreakfest, englisch „Luftmatratze und Frühstück“) vermietet nicht selbst, sondern vermittelt lediglich Zimmer, Wohnungen, Häuser und andere Immobilienobjekte. Seine Website listet über 2 Millionen Objekte in mehr als 190 Ländern. Einnahmen erzielt es durch Provisionen für alle getätigten Buchungen.

Das Berliner Gesetz ist zwar gültig, hat aber bislang offenbar wenig Eindruck bei Airbnb-Vermietern und den einschlägigen Online-Plattformen hinterlassen. Insgesamt soll es rund 14.000 Ferienwohnungs-Betreiber in der Stadt geben. Laut RBB waren beispielsweise bei Airbnb allein für den Bezirk Mitte am Montagmittag noch für Übernachtungen im August über 130 komplette Ferienwohnungen im Angebot. Der zuständige Bezirksstadtrat Stephan von Dassel (Grüne) schätzt über 90 Prozent der Angebote als gesetzwidrig ein, die mit Bußgeldern geahndet werden könnten: „Wir werden die Portale wie Airbnb nun auffordern, uns die Adressen der Ferienwohnungs-Anbieter mitzuteilen. Anschließend werden wir prüfen, wer gegen das Gesetz verstoßen hat.“

Umfrage

Welche Produkteigenschaften müssen 2-in-1-Geräte für den Einsatz in Ihrem Unternehmen erfüllen? Wählen Sie die drei wichtigsten aus.

Ergebnisse anzeigen

Loading ... Loading ...

Airbnb allerdings will die Adressen seiner Anbieter nicht offenlegen, sondern Daten weiterhin nur aggregiert und anonymisiert publik machen. Es halte sich an Gesetze, teilte das Unternehmen aus dem Silicon Valley mit, wolle jedoch die Privatsphäre und Daten seiner Nutzer schützen. Bei einer Anfrage sei zu prüfen, ob die Herausgabe persönlicher Daten mit den EU-Datenschutzregeln vereinbar ist.

Während von Dassel „Wohnung um Wohnung zurückerobern“ will, verweist Airbnb auf eine von ihm selbst beauftragte Umfrage, derzufolge eine Mehrheit der Berliner keine Bußgelder wünscht: „Wir werden auch weiterhin die Berliner Entscheidungsträger dazu ermutigen, ihre Bürger anzuhören und dem Beispiel anderer Großstädte wie Paris, London, Amsterdam oder auch Hamburg zu folgen und neue, klare Regeln für normale Leute, die ihr eigenes Zuhause teilen, zu schaffen.“

Andere Online-Plattformen wollen ihr Geschäftsmodell mit juristischen Mitteln verteidigen. Am 8. Juni wird das Verwaltungsgericht Berlin-Mitte über zwei eingereichte Klagen verhandeln.

ANZEIGE

V-NAND: Flash-Technologie der Zukunft

V-NAND Flash-Speicher erreichen mit vertikal angeordneten Speicherzellen und neuen Materialien eine höhere Datendichte und Lebensdauer. In Kombination mit der M.2-Schnittstelle und dem NVMe-Protokoll sind SSDs nun bis zu fünfmal schneller als herkömmliche SATA-SSDs.

Themenseiten: Airbnb, E-Commerce

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

5 Kommentare zu Berlin vs. Airbnb: Zweckentfremdungsgesetz tritt in Kraft

Kommentar hinzufügen
  • Am 3. Mai 2016 um 11:50 von Jones

    Na dann werden in der drei-Raum Wohnung nur 2 Zimmer vermietet (+Küche und Bad). Das dritte Zimmer bleibt leer ;-)

  • Am 3. Mai 2016 um 12:40 von solitat

    Liebe Politiker, Berliner lassen sich nicht für dumm verkaufen.

    Es gibt 1,9 Millionen Wohnungen in Berlin und ca. 6300 davon sind legal behördlich registrierte Ferienwohnungen. Diese haben so gut wie keinen Auswirkungen auf den normalen Wohnungsmarkt in Berlin. Die Politik schiesst mit Kanonen auf Spatzen um von politischen Fehlern im Wohnungsbau abzulenken und unterstützt damit grosse Hotelketten.

    Es gibt ca. 40.000 Büros, Praxen, Massagestudios, Kanzleien von Steurberatern und Rechtsanwälten, ec., in normalen berliner Mietwohnungen, diese bekommen vom Berliner Senat Bestandsschutz. Die Stadt Berlin vermarktet selbst 7000 Wohnungen zur Kurzzeit Vermietung (www.berlinovo.de, 99,4 % im Eigentum der Stadt Berlin), auch diese erhalten Bestandsschutz. Der Senat ignoriert bewusst das Grundgesetz und verwehrt legal registrierten Ferienwohnungen den gleichen Bestandsschutz. Politiker die sich links einordnen schiessen mit Kanonen durch ein illegales Zweckentfremdungsgesetz auf private Betreiber und Kleinstunternehmer und unterstützen damit internationale Hotelkonzerne. Diesen Politikmissbrauch und Missachtung des Grudgesetzes gilt es durch Gerichte zu stoppen.

    6300 Eigentümer haben 2014 ihre Ferienwohnung registrieren lassen. Sie haben dies mit dem Vertrauen in den Rechtsstaat getan. Diesen Betreibern steht ohne Frage eine Rechtsstaatliche Gleichbehandlung zu, wie sie einem Massagestudio oder einem Büro in einer normalen Mietwohnung zusteht. Bestandsschutz alles andere verstößt gegen das Grundgesetz.

    Gleich ein sauberes Gesetz schreiben mit Bestandsschutz für 6300 legale registrierte Ferienwohnungen und es ist Ruhe im Karton.
    Leider wird die von unfähigen Politikern heraufbeschworene Prozessflut und die vom Senat verlorenen Klagen den Berliner Steuerzahler viel Geld kosten. Andere deutsche Städte mit klügeren Politikern, die das Grundgesetz achten, haben es vor gemacht und gleich saubere Gesetze geschrieben.

    Die Berliner haben sich anscheinend an Politiker die Ihr Steuergeld durch Unfähigkeit aus dem Fenster werfen gewöhnt, oder auch nicht.

    Liebe Politiker warum habt Ihr nicht soviel Energie in den Flughafenbau gesteckt wie ihr in die schmutzige, verantwortungslose und illegale Hexenjagd auf kleine legale Ferienwohnungsbetreiber steckt? Wieviele Wohnungen hätte man mit dem verschwendeten Geld aus dem Flughafenbau ermöglichen können?

    Es wurden Baugenehmigungen für unzählige neue Hotels erteilt. In Lagen in denen auch ein Wohnhaus stehen könnte. Nun hat Berlin ein Überangebot an Hotels. Die Hotelverbände unterstützt den Kurs des Senats gegen die kleinen Privaten vorzugehen mit viel Geld und Lobby Arbeit um so diese lästigen Mitbewerber los zu werden. Alles natürlich nur um die Wohnungsnot zu bekämpfen.

    Airbnb gibt es erst seit 2008. Ferienwohnungen und Gästezimmer wurden nicht in San Francisco erfunden. Airbnb hat die Idee nur übernommen. Es gibt eine lange Tradition für Berliner Ferienwohnungen und Gästezimmer bereits seit Jahrzehnten. Es gibt Anbieter bereits seit 1999 und älter. Berlin-sofort gibt es bereits seit 2004.

    Die meisten Anbieter von legal registrierten Ferienwohnungen in Berlin sind privat Personen. Sie leben in Berlin, verdienen Geld in Berlin und zahlen in Berlin Steuern. Sie haben sich als Altersvorsorge eine kleine Eigentumswohnung gekauft und sie liebevoll eingerichtet. Die Gastgeber haben Freude daran Berlin Besuchern den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Ferienwohnungen in Berlin sind eine beliebte Alternative zu anderen Übernachtungsmöglichkeiten. Die Gäste lieben die persönliche Betreuung der privaten Gastgeber. Berlin hat ein Überangebot an Hotelbetten. Mächtige Verbände und große professionelle Anbieter scheuen den Wettbewerb mit den kleinen privaten Ferienwohnungen und versuchen mit Lobbyarbeit und unfairen Unterstellungen gegen die privaten Ferienwohnungen in Berlin vorzugehen, doch die kleinen privaten Gastgeber punkten durch Qualität und persönliche Betreuung. Vielfalt für Berlin. Bestandsschutz für alle bestehenden legal registrierten Ferienwohnungen. Der Gast entscheidet was er möchte.

    • Am 3. Mai 2016 um 16:03 von PeerH

      Es geht nicht um eingetragene Wohnungen, sondern um Zweckentfremdung, und die damit einhergehenden negativen Auswirkungen. Welche das sind? Ganz einfach: preiswerte Wohnung mieten, und dann auf Tagesbasis weitervermieten – und man kassiert die doppelte Summe der Miete. Das ist schlicht eine Sauerei. Weitere Nachteile? Wer möchte schon neben einer Wohnung leben, die ständig neue Bewohner hat, und die sich mitunter benehmen, als würden sie alleine auf der Welt sein – können sie ja, Rücksicht muss nicht sein, weil sie ja schnell wieder weg sind.
      Ich finde das Vorgehen des Berliner Senats richtig. Eine Mietwohnung ist nicht zum Geldverdienen durch Weitervermietung da, sondern zum wohnen. Ich finde schon die unzähligen Hostels schrecklich, die mitten in einer Wohngegend dadurch entstehen, dass Mietshäuser komplett zu ‚Gästezimmern‘ umfunktioniert werden – auch da geht guter Wohnraum verloren.
      Sorry, ich denke wirklich, dass Du eine komplett eingeengte Sicht der Dinge hast.

  • Am 3. Mai 2016 um 17:49 von solitat

    Es geht um Gleichbehandlung.
    Warum bekommt ein Massagestudio eingemietet in einer normalen Mietwohnung unbegrenzten Bestandsschutz aber eine angemeldete, registrierte und vom Wohnungseigentümerseit seit über 10 Jahren betriebene Ferienwohnung in einer Eigentumswohnung nicht?

  • Am 3. Mai 2016 um 23:09 von Klar

    @PeerH: Natürlich gibt es mal wieder einen Schlaukeks, der sich einer strukturiert und gesund-kritisch vorgetragenen Argumentation (nämlich von solitat) verschließt und sich schlau hat.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *