Studie: Über 28 Prozent aller Löschanträge sind fragwürdig

Dies geht aus einer Studie von US-Universitäten hervor. Sie nutzte bei Google eingegangene Urheberrechtsbeschwerden, die zu 99,8 Prozent die Suche betrafen. Google kommt 97,5 Prozent aller Anträge nach - löscht also sehr wahrscheinlich zu viel.

Forscher haben an Google gerichtete Urheberrechtsbeschwerden nach dem Digital Millennium Copyright Act untersucht und 28,4 Prozent als „fragwürdig“ eingestuft. In rund 5 Prozent der Fälle entsprachen die spezifizierten Inhalte nicht den tatsächlichen, und etwa 24 Prozent sind aus anderen Gründen möglicherweise nicht zutreffend – etwa weil sie unter Fair Use fallen.

Google (Bild: Google)„Fast ein Drittel der Löschanträge (28,4 Prozent) warf deutliche Fragen zur Validität des Antrags auf, nur auf Basis einer oberflächlichen Prüfung, wie wir sie durchführen konnten. Bei manchen gab es mehrere Probleme“, heißt es in dem Forschungsbericht. Zu den Fehlern zählten freilich auch falsche Formatierungen. Andere Probleme sind grundsätzlicher Natur: „Einige Antragsteller – die durchweg nicht autorisierte File-Sharing-Sites betrafen – enthielten Links auf seit langem nicht mehr betriebene Sites, was einen Schatten auf die regelmäßige Überprüfung ihrer automatisch arbeitenden Algorithmen wirft.“ Insbesondere NBC Universal habe Urheberrechtsverstöße durch Megaupload.com und BTJunkie.org noch lange nach deren Schließung beanstandet.

Die Studie stammt von Forschern der American Assembly der Columbia University und von Berkeley. Torrentfreak hat sie aufgegriffen. Sie nutzte Material der an der Harvard University gehosteten Datenbank Lumen, die Löschanträge aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sammelt. 99,8 Prozent der untersuchten rund 108 Millionen Anträge gingen an die Google-Suche.

Wenn die Zahlen stimmen, nimmt Google viel zu viele Inhalte und Links vom Netz. Seine Umsetzungsquote beträgt derzeit 97,5 Prozent. Nach Ansicht der Forscher ist das kein Wunder. Ihm drohen hohe Strafen, wenn es einem begründete Löschantrag nicht nachkommt.

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Der Digital Millennium Copyright Act (DCMA) von 1998 sieht mit seinen „Safe Harbor“-Bestimmungen vor, dass Internetdienste nicht von vornherein für Rechtsverletzungen durch ihre User verantwortlich gemacht werden können, Inhalte und Links darauf aber nach Eingang berechtigter Hinweise zeitnah löschen müssen. Das war vor 18 Jahren (und auch noch vor acht) bei einigen Dutzend Anfragen täglich unproblematisch – heute beschweren sich sowohl Anbieter wie Google, bei dem mehr als zwei Millionen Löschanträge täglich eingehen, als auch Rechteinhaber über dieses System.

Vergangene Woche hatte eine Gruppe US-Musiker um Christina Aguilera, Katy Perry und Billy Joel eine neue Regelung gefordert: „Die bestehenden Gesetze – und ihre Auslegung durch Richter – bedrohen die Möglichkeit von Songwritern und Künstlern, von ihrer Musik zu leben.“ Nicht namentlich genannte „Technikfirmen“ hätten „riesige Profite eingestrichen.“

Musiker, Verlage und andere Rechteinhaber bemängeln, dass sie mit der Fülle an Rechtsverstößen nicht Schritt halten können. Diensteanbieter wie Google fühlen sich mit der Vielzahl an Anfragen überfordert. Die Studie scheint Google Recht zu geben, es zählte allerdings zu ihren Sponsoren.

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