Nach 15 Jahren Streit: Einigung bei Urheberabgaben für PCs erzielt

Hersteller und Importeure zahlen im Rahmen eines Vergleichs an die Verwertungsgesellschaften 3,50 Euro für privat und 2 Euro für geschäftlich genutzte Computer. Die Verträge gelten für die Jahre 2001 bis 2007 und ausschließlich für legale Kopien von Texten und Bildern.

Der Digitalverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften haben sich im langjährigen Streit um die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für PCs auf einen Vergleich geeinigt. Die nun erzielte Einigung betrifft die Jahre von 2001 bis 2007 und ausschließlich legale Kopien von Texten sowie Bildern auf PCs. Die Abgaben betragen 3,50 Euro für privat und 2 Euro für geschäftlich genutzte Computer. Für legale Kopien von Musik und Filmen auf PCs hatte man bereits vor einigen Jahren einen Vergleich geschlossen.

Urheberrechtsabgabe auf PCs (Bild: Shutterstock/Kitch Bain)Hersteller und Importeure von PCs zahlen die Gebühren an die VG Wort und VG Bild-Kunst, die das Geld nach Abzug ihrer Verwaltungskosten an die Urheber ausschütten. In Summe erhalten die Verwertungsgesellschaften durch den neuen Vergleich nun Zahlungen von voraussichtlich insgesamt über 100 Millionen Euro. Mit den Geräteabgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern für den privaten Gebrauch abgegolten werden.

„Wir haben eine vernünftige Lösung gefunden und bringen damit einen langjährigen Rechtsstreit zu einem einvernehmlichen Ende“, kommentierte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die Einigung sei möglich geworden, weil die Abgaben eine angemessene Höhe hätten. Die VG Wort hatte für Privatkopien allein von Texten und Bildern für den Zeitraum von 2001 bis 2007 ursprünglich 30 Euro pro PC gefordert, Gerichte hatten bis zu 12 Euro pro Rechner angesetzt. Seit dem Jahr 2008 gilt ein Gesetz, bei dem die Abgaben für das legale Kopieren von Texten und Bildern, aber auch von anderen Medien wie Musik und Filmen, zwischen 4 und 13,19 Euro pro PC betragen. Diese sind heute im Gerätekaufpreis enthalten.

Über die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Mobiltelefone und Tablets hatten sich Bitkom und die Verwertungsgesellschaften schon Ende letzten Jahres geeinigt. Seitdem zahlen Hersteller und Importeure regulär 6,25 Euro pro Smartphone beziehungsweise Handy und 8,75 Euro pro Tablet. Die Verträge gelten rückwirkend ab dem Jahr 2008 für Mobiltelefone und ab dem Jahr 2012 für Tablets. Sie laufen bis Ende 2018.

Bei dem Streit über die Abgaben für PCs handelte es sich um ein Musterverfahren, das vor 15 Jahren seinen Anfang genommen hatte. Es wurde vom Bitkom-Mitgliedsunternehmen Fujitsu Technology Solutions stellvertretend für die PC-Industrie geführt und nun durch den außergerichtlichen Vergleich beendet. „Der Vergleich ist ein für beide Seiten tragbares Ergebnis, das wir in sehr intensiven, immer fairen Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften erzielt haben“, sagte Martina Seidl, General Counsel und Vice President Legal und Commercial bei Fujitsu, die das Juristenteam des Konzerns seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2001 leitete. „Durch diese einvernehmliche außergerichtliche Lösung haben wir das in uns gesetzte Vertrauen der PC-Industrie sicherlich gerechtfertigt.“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in dem langwierigen Verfahren in den Jahren 2007/2008 zunächst eine Pauschalabgabe für PCs mit der Begründung abgelehnt, dass bereits für Scanner hohe Abgaben gezahlt werden. Das Urteil war aber 2010 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben und dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt worden. Vier Jahre später bestätigte der BGH die Rechtmäßigkeit der Urheberabgabe auf Drucker und PCs schließlich.

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„Die Streitigkeiten dauern so lange, weil die Mühlen der Justiz so langsam mahlen“, erklärte Rohleder. Der Gesetzgeber dürfe es bei dem zurzeit im Bundestag beratenen Entwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz nicht verpassen, Verfahren über die Abgabe schneller und effizienter zu gestalten. Dazu gehörten eine verbesserte Ausstattung der Gerichte sowie eine bessere staatliche Aufsicht über die Praxis der Verwertungsgesellschaften zur Tarifveröffentlichung und -durchsetzung. Verwertungsgesellschaften dürften sich insbesondere nicht darauf beschränken, finanzielle Forderungen nur gegenüber einigen Herstellern und Importeuren zu stellen, da dies erhebliche Wettbewerbsnachteile erzeuge.

Darüber hinaus müsse die Zukunft urheberrechtlicher Abgaben sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene grundsätzlich neu diskutiert werden, so Rohleder. „Das derzeitige System der Pauschalabgaben ist ein Auslaufmodell aus den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts. Die Pauschalabgaben sollten an die Erfordernisse der digitalen Zeit angepasst werden. Davon würden Urheber, Verbraucher und Unternehmen profitieren. Eine gerätebezogene Abgabe ist kein taugliches Modell mehr.“

Ende November 2015 hatten zwölf europäische Digitalverbände – darunter auch der Bitkom – eine Erklärung unterzeichnet, die einen Systemwechsel bei den Urheberabgaben fordert. Die aktuellen Regelungen seien intransparent, führten zu einer Fragmentierung des europäischen Marktes und verhinderten neue Geschäftsmodelle, kritisieren die Verbände. Sie verweisen auf eine Reihe von Alternativmodellen, die in verschiedenen Staaten bereits erprobt würden, etwa Fondsmodelle, Staatsfinanzierung oder die Berücksichtigung der Kopiermöglichkeit beim Verkaufspreis von urheberrechtlich geschützten Inhalten.

Themenseiten: Bitkom, Fujitsu, PC, Urheberrecht

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