IBM verklagt Groupon

Ihm zufolge verstößt die Gutschein-Site mit Sitz in Chicago gegen vier IBM-Patente. Zwei davon stammen noch aus den Neunzigerjahren, eines von 2006 und eines von 2009. IBM strebt seit 2011 eine Lizenzvereinbarung an.

IBM hat Groupon wegen Patentverstößen verklagt. Die Chicago Tribune fasst die Klageschrift zusammen, die einem Gericht in Delaware vorliegt. Demnach verstößt die Gutschein-Site mit Sitz in Chicago gegen vier IBM-Patente, von denen zwei noch aus den Neunzigerjahren datieren, eines von 2006 und eines von 2009.

IBM (Bild: IBM)Nach seiner Darstellung versucht IBM seit 2011, Groupon zu einer Lizenzierung der fraglichen Patente zu bewegen. Es argumentiert, Groupon profitiere in unfairer Weise von seinen Erfindungen.

Die US-Zeitung zitiert aus IBMs Schriftstück: „Groupon weigert sich, ernsthafte Diskussionen über die Vereinbarung eines Lizenzabkommens einzugehen, die seine Verstöße gegen IBM-Patente beenden würden. Stattdessen verstößt es bewusst weiter gegen IBM-Patente, um aus IBMs Erfindungen signifikante Vorteile zu ziehen, ohne IBM dafür zu entschädigen.“

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Eine ähnliche Klage hatte IBM im Februar 2015 gegen Priceline eingereicht. Der Online-Reiseanbieter soll ebenfalls gegen vier IBM-Patente verstoßen. Mit Twitter hingegen einigte sich IBM 2013, nachdem es ihm – kurz vor Twitters Börsengang – eine Klage angedroht hatte. Der Mikroblogdienst zahlte 36 Millionen Dollar, was den Kauf von 956 Patenten und 100 Patentanträgen einschloss. Und schon 2007 erzielte IBM eine Einigung mit Amazon.

IBM hält über 43.000 US-Patente und bekommt seit 23 Jahren jährlich die meisten hinzu. Die Zahl Lizenzen zahlender Firmen gibt es mit über 1000 an. Ob von Groupon hohe Summen zu erwarten sind, ist allerdings fraglich: Das ehemals hochgejubelte Start-up strich im September 2015 etwa 1100 Jobs und zog sich aus sieben Ländern zurück. Laut COO Rich Williams will es sich stärker auf weniger Länder konzentrieren. Ein Umsatzwachstum erzielte das Gutscheinportal zuletzt nur noch in den USA.

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Themenseiten: E-Commerce, Gerichtsurteil, IBM, Patente, groupon

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