Verbraucherzentrale NRW verklagt Microsoft wegen Datenschutzklausel von Windows 10

Der Klage zufolge ist die Datenschutzerklärung zu lang und unübersichtlich. Klauseln, die Microsoft pauschal Zugriff auf Nutzerdaten geben, sind optisch nicht hervorgehoben. Die Verbraucherschützer kritisieren auch, dass ohne eine pauschale Einwilligung kein kostenloses Upgrade auf Windows 10 möglich ist.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Microsoft verklagt. Der beim Landgericht München eingereichten Klage zufolge sehen die Verbraucherschützer die Datenschutzklausel von Windows 10 als unzureichend an. Zuvor hatte sich der Softwarekonzern geweigert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Datenschutzklausel nicht mehr zu verwenden.

Verbraucherzentrale NRWDie Datenschutzerklärung sei zu pauschal, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale in Düsseldorf. Zudem müssten Nutzer im Rahmen des kostenlosen Upgrades von Windows 7 oder Windows 8.1 auf Windows 10 ihre „Einwilligung in die Datenerhebung und –nutzung für alle Funktionen und Dienste“ erteilen. Nutzer seien nicht in der Lage, einzelne Bereiche abzulehnen. Ohne eine pauschale Zustimmung sei kein Upgrade auf das neue OS möglich.

„Solche brisanten Klauseln bedürfen nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW einer optischen Hervorhebung, so dass Nutzer transparent erkennen können, welchen Bedingungen sie zustimmen sollen. Doch genau daran haperte es bei Microsoft“, so die Verbraucherschützer weiter. Nutzer würden zudem nicht ausreichend informiert, in welche Datenerhebung und –nutzung sie konkret einwilligten, da die Erklärung zu lang, unübersichtlich und unbestimmt sei.

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Übernimmt ein Nutzer bei der Ersteinrichtung von Windows 10 die vorgeschlagenen Einstellungen, erhält Microsoft tatsächlich Zugriff auf eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzerdaten, darunter Sprach- und Tastatureingaben, Termine, Kontakte, Standort und Browserverlauf. In den Datenschutzeinstellungen lässt sich die Sammlung zwar eingrenzen, was aber zur Folge hat, dass unter Umständen bestimmte Anwendungen wie der Sprachassistent Cortana nicht mehr zur Verfügung stehen. Diagnose und Nutzungsdaten erhält Microsoft von Windows 10 jedoch grundsätzlich – in früheren OS-Versionen ließ sich die sogenannte Fehlerberichterstattung noch vollständig deaktivieren.

Schon im September 2015 sah sich Microsoft veranlasst, auf die Kritik an der Datensammlung von Windows 10 zu reagieren. Es versicherte, dass die Daten nur genutzt werden, um das Produkt zu verbessern. Zudem hätten Nutzer die vollständige Kontrolle über die aufgezeichneten Daten. Das Unternehmen bestätigte aber auch, dass auch schon für grundlegende Funktionen Daten gesammelt werden. „Um ihr Gerät für Sie persönlicher und angenehmer zu machen, können Sie zusätzliche Funktionen auswählen. Diese Funktionen sind optional und funktionieren besser, wenn Windows 10 ihre Interessen und Vorlieben kennt“, heißt es in einem Support-Artikel auf der Microsoft-Website.

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2 Kommentare zu Verbraucherzentrale NRW verklagt Microsoft wegen Datenschutzklausel von Windows 10

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  • Am 1. März 2016 um 16:33 von hugo

    Danke VZ, vielleicht lohnt es sich doch noch mit dem Update zu warten ;-)))

    • Am 2. März 2016 um 11:04 von PeerH

      Na ja: solche Verfahren enden dann eben sehr oft mit einem eingeblendeten Text, wo draufsteht, wie sich Microsoft an des Nutzers Daten schadlos hält – und dem bleibt dennoch nur die Wahl zwischen Kröte schlucken – oder eben was Neues lernen. Die meisten dürften dann die Kröte schlucken, und das Thema ist durch.

      Deswegen wird meiner Meinung nach Microsoft nichts an seinem Konzept ändern. Dazu ist Deutschland als Markt zu unwichtig. und in den restlichen Ländern scheint das ja keine Rolle zu spielen.

      Die sitzen das, mit minimalen Änderungen, aus. Da würde ich wetten. Das Thema Windows as a Service und Querfinanzierung durch Datennutzung und Werbung wird nicht an der VZ scheitern, das ziehen sie durch. Da dürfte auch das warten auf eine neue Version nicht viel Hoffnung bringen.

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