Facebook-Chef Zuckerberg wegen Beihilfe zur Volksverhetzung angezeigt

Mit der Strafanzeige wollen die deutschen Anwälte Chan-jo Jun und Christian Solmecke Facebook dazu zwingen, sich an deutsches Recht zu halten. Sie haben außerdem ein Bußgeld von 150 Millionen Euro beantragt. Bei seinem geplanten Berlin-Besuch könnte Zuckerberg die Verhaftung drohen.

Die deutschen Rechtsanwälte Chan-jo Jun und Christian Solmecke haben gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg Strafanzeige wegen der Beihilfe zur Volksverhetzung gestellt. Trotz gegenteiliger Zusagen gegenüber den Justizministern vor einigen Wochen soll sein Unternehmen weiterhin Inhalte verbreiten, die gegen deutsches Recht verstoßen. Jetzt könnte Zuckerberg bei seinem geplanten Berlin-Besuch die Verhaftung drohen.

Rechtsanwalt Christian Solmecke (Bild: Solmecke / WBS Law)Rechtsanwalt Christian Solmecke (Bild: Solmecke / WBS Law)„Das Argument der Behörden, dass Mark Zuckerberg in Deutschland nicht greifbar ist, kann aktuell nicht gelten, da Zuckerberg am kommenden Freitag in Berlin erwartet wird. Wir sind sehr zuversichtlich, mit unserer Strafanzeige auch erfolgreich zu sein, denn dieses Thema muss nicht nur angegangen werden – es muss endgültig geklärt werden“, sagte Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.

Im Herbst hatte Facebook nach einem Treffen mit Bundesjustizminister Heiko Maas angekündigt, gegen die Verbreitung rassistischer Kommentare schärfer vorgehen zu wollen. Unter anderem gab es eine Partnerschaft mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) bekannt. Dieser Verein befasst sich mit dem Jugendschutz in Online-Medien. Im Januar hatte das Unternehmen dann eine Initiative für Zivilcourage Online gestartet, mit der es Organisationen, die sich gegen Online-Extremismus engagieren, mit mehr als einer Million Euro finanziell unterstützen und ihnen in Bezug auf Marketing-Aktivitäten unter die Arme greifen will. Außerdem arbeitet Facebook seitdem mit einer Bertelsmann-Tochter zusammen, die Einträge auf rechtswidrige Äußerungen prüfen soll.

Die beiden deutschen Anwälte lassen allerdings durchblicken, dass diese Aktionen eher öffentlichkeitswirksame Feigenblätter sind. Am grundlegenden Problem ändere sich dadurch nichts. „Facebook verbreitet weiterhin Inhalte, die gegen deutsches Recht verstoßen. Insgesamt haben Chan-jo Jun und ich über 300 Fälle gesammelt, die jeweils gegen deutsches Recht verstoßen, aber angeblich nicht gegen die Facebook-Gemeinschaftsrichtlinien. Facebook behauptet zwar, deutsches Recht anzuwenden, verbreitet aber dennoch Gewaltdarstellungen, Gewaltaufrufe, Hetze und Propaganda von Terrororganisationen“, so Solmecke in einer Stellungnahme.

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„Facebook hat vor einigen Wochen gegenüber dem Justizminister versprochen, deutsches Recht zu akzeptieren. Facebook-Manager weigern sich aber trotzdem noch heute, es anzuwenden. Wenn wir linke oder rechte Gewaltaufrufe, Volksverhetzung, Verleumdungen, anonyme Hetzseiten oder Gewaltdarstellungen melden, bekommen wir von Facebook immer wieder die gleiche Antwort: Es verstößt nicht gegen unsere Gemeinschaftsrichtlinien. Das ist nicht Unvermögen, das ist eine angeordnete Linie“, erklärt der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun.

Anzeigen gegen die in Deutschland tätigen Manager und die drei Geschäftsführer der Facebook Germany GmbH hat die Staatsanwaltschaft Hamburg eingestellt. Sie begründete das damit, dass das Finanzieren des Portals keine Beihilfe für die Verbreitung der Inhalte sei. Nach Ansicht der beiden Anwälte ist daher jetzt die Ausweitung des Verfahrens auf die ausländischen Gesellschaften und deren Manager nötig.

Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun (Bild: Jun Rechtsanwälte)Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun (Bild: Jun Rechtsanwälte)Laut Anwalt Chan-jo Jun wurden Links und Screenshots persönlich an die Manager geschickt, erst per Einschreiben und schließlich über deren Anwälte. „Adressaten waren dabei auch Mark Zuckerberg und die Manager für Public Policy. Selbst dann wurden die Inhalte noch weiter im Netz verbreitet. Das zeigt einerseits, dass die Mechanismen im Portal noch immer nicht funktionieren, aber andererseits, dass das Management auch nicht bereit ist, deutsches Recht über die eigenen Regeln zu stellen.“ Der Anwalt zitiert Insider, die berichten, Facebook sei „von einem amerikanischen Verständnis zur Meinungsfreiheit“ geprägt. Da im deutschen Grundgesetz aber die Menschenwürde an erster Stelle stehe, kollidiere hier die amerikanische mit der deutschen Rechtsauffassung.

„Da die Staatsanwaltschaft ganz offensichtlich gegen die Facebook-Verantwortlichen der deutschen GmbH nicht ermitteln will, haben wir nun Strafanzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg persönlich erstattet“, begründet Solmecke. „Für Straftaten, die in einem Unternehmen begangen werden, sind die Handelnden und deren Vorgesetzte verantwortlich. Mark Zuckerberg ist als Vorstandsvorsitzender der Facebook Inc. der höchste Manager. Für die Inhalte sind daneben weitere Manager zuständig und verantwortlich, wie etwa der Nordeuropa-Chef Martin Ott, gegen den ebenfalls noch ermittelt wird. Darüber hinaus werden wir Rechtsmittel gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die deutschen Facebook-Manager einlegen.“

Die beiden Anwälte haben zudem ein Bußgeld in Höhe von 150 Millionen Euro gegen die Facebook-Betreiber in Dublin und Menlo Park beantragt. Sie orientieren sich dabei am Bußgeldverfahren gegen Siemens. Das Unternehmen beschäftigte in der Compliance-Abteilung nur sechs Personen. Das war zu wenig, um Schmiergeldzahlungen zu verhindern. Das Bußgeld dafür lag bei einer Milliarde Euro. Das Landgericht München I begründete die Höhe damit, dass die Geldbuße mindestens dem Nutzen entsprechen muss.

Für Facebook nehmen die Anwälte den seit August in Deutschland erzielten Umsatz als Nutzen an. Sie argumentieren: „Facebook hätte das Geschäft einstellen müssen, wenn sie es nicht schaffen, das Gesetz einzuhalten. Kein Unternehmer in Deutschland kann sich damit herausreden, überfordert zu sein und weiter Geld verdienen.“

Weiter führt Solmecke aus: „Facebook hat sich unter dem deutschen Druck schon etwas bewegt. Wir müssen jetzt zeigen, dass es nicht ausreicht, das Recht bloß ab und zu einzuhalten. Das lohnt sich auch finanziell, um Geldbußen zu vermeiden.“

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

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13 Kommentare zu Facebook-Chef Zuckerberg wegen Beihilfe zur Volksverhetzung angezeigt

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  • Am 22. Februar 2016 um 21:48 von Oerkel

    Eine Meinungsfreiheit gibt es in Deutschland schon lange nicht mehr.

    • Am 23. Februar 2016 um 2:06 von Andi

      Im Artikel steht doch das würde des Menschen vor Meinungsfreiheit steht. Meinungsfreiheit gibt’s nirgendwo

    • Am 23. Februar 2016 um 7:14 von Der Nikolaus

      Was da teilweise auf Facebook verbreitet wird ist auch schon lange keine Meinung mehr. Das ist extremst menschenverachtend bis zu offenem Aufruf zum Massenmord. Es muss einen wirksamen Mechanismus geben soetwas zu entfernen.

      Stellen Sie sich vor jemand veröffentlicht die beleidigendsten Texte über Sie. In einer Zeitung oder Blog zB. Sie würden die allermöglichsten schlimmen Dinge anstellen, moralisch höchst verachtenswert und deshalb sind Sie ein richtig schlechter Mensch. Nundenn, Sie hätten nicht nur das Recht auf Löschung der Einträge, sondern sogar u.U. noch Anspruch auf Schadenersatz. Und wie ist das wenn jemand die wildesten Dinge über Flüchtlinge oder andere Menschen die aussehen als seien sie keine „reinrassigen“ Deutschen verbreitet? Nur weil es auf Facebook ist, ist es erlaubt? Also bitte, das kann es doch nicht sein.

    • Am 23. Februar 2016 um 7:59 von gutenberg

      Laber nicht. Indem Du hier genau sowas schreiben und das auch Öffentlichkeit sagen darfst beweist Du doch genau das Gegenteil. in manchen Themenen ist es vielleicht (gefühlt zumindest) schwieriger als früher für eine vom Mainstream abweichende Meinung toleriert zu werden. Aber vertreten kannst du die immer noch. Meinungsfreiheit heißt ja nicht andere beschimpfen und beleidigen zu dürfen…

  • Am 23. Februar 2016 um 0:36 von Datarunner

    Es gibt nur kein Interesse an der Meinung. Das haben wir vor allem auch Facebook zu verdanken, das es zwar jedem ermöglicht seine Meinung zu posten, das System Facebook macht jedoch aus einer Meinung eine Meinung unter hundert Millionen.

  • Am 23. Februar 2016 um 1:08 von Erasmus

    Das höchste Gut ist die Meinungsfreiheit, diese soll hier einer Zensur geopfert werden.
    Führt einen Jugendschutz ein für Inhalte die dem Jugendschutz unterliegen.
    Alles andere muß der Meinungsfreiheit erhalten bleiben, nach Grundgesetz findet Zensur nicht statt.
    Wer bei Facebook etwas nicht lesen will kann weiterblättern oder nicht anklicken und gut.

  • Am 23. Februar 2016 um 7:19 von franzi9

    Den Rechtsanwälten,geht es nur darum-wie werde ich Berühmt.Populisten hoch 3-
    Wo ich die Überschrift gelesen habe,dachte ich es wäre Karneval.Das bringt so gut wie gar nix-Für mich sind das nur Verbrecher des 21 Jahrhundert,die hingehen und einen Webseitenbetreiber(oder wem auch immer)eine Abmahnung schicken.

  • Am 23. Februar 2016 um 7:31 von BigErnstl

    Meinungsfreiheit war einmal! Alles was nicht dem von Linksgrünen, SPD und Teilen der Union (SED 2.0?) lanciertem „Mainstream“ entspricht, wird als „Nazis“ diffamiert und Mundtot gemacht! 1933 Lässt Grüßen nur dieses Mal Grün statt Braun!

  • Am 23. Februar 2016 um 7:39 von Dean

    Bekommen die jeweiligen User der Hetz- und Hass-Beiträge irgendwelche Konsequenzen?

    Man kann deren Konten und Wohnsitz mithilfe der IP-Adresse ermitteln und Anzeige direkt bei den Hetzern stellen. Das klappt in vielen anderen Fällen auch, trotz Proxy.

    Zuckerberg und Mitarbeiter mögen auch verantwortlich sein, aber die tatsächlichen Täter dürfen nicht ohne Konsequenzen davongekommen. Die lachen doch, dass Zuckerberg nun Konsequenzen bekommt, während die Hetzer sorgenlos weiter Posten…

    • Am 23. Februar 2016 um 8:21 von Lukas

      Man könnte die Daten herausfinden. Facebook weigert sich aber, sie herauszugeben.

      • Am 23. Februar 2016 um 17:44 von Üsel Knürf

        Dann gibt es nur eines Schluss mit den sog. sozialen Netzwerken notfalls abschalten. Aber man bedient sich ihrer auch und gerade bei den mit Zwangsabgaben finanzierten Öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten.

  • Am 23. Februar 2016 um 8:08 von hugo

    Naja wenn unsere Staatsanwälte zu bequem sind hier tätig zu werden, wenn unsere deutschen und (nicht vorhandenen) bayerischen Datenschützer sich der Problematik anscheinend überhaupt nicht bewusst sind dann finde ich es gut und richtig das hier findige Anwälte was unternehmen. Ob Sie durch diese Aktion berühmt werden ist Nebensache, es geht erst mal um die Sache und die ist eindeutig. Auch das Safe Harbour Abkommen ist durch die Zivilcourage eines einzelnen zu Fall gekommen. Da hat auch nur jeder geunkt.
    EINE GUTE SACHE SOLLTE MAN NICHT AUS NEID VERURTEILEN!

  • Am 23. Februar 2016 um 19:24 von Mikis Chawales

    WAS FÜR HEUCHLER !!!
    die Bundeskaspertruppe und Bundesoligarchen wegen Kriegshetze und Beihilfe zum VölkerMord anzuklagen fehlt der Arsch in der Hose – soviel kannst `nicht fressen, wie man kotzen könnte! Zivilcourage und Mildtätigkeit … so schallt die Forderung aus allen Propagandaorganen – nur allein die Anderen sollen es tun … WIR SCHAFFEN DAS – ja, es sieht danach aus – mit unserer Ignoranz und Scheinheiligkeit schaffen wir schon bald die ganze Welt.

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