Android-Updates: Niederländische Verbraucherschützer verklagen Samsung

Die "mangelhafte Updatestrategie" des Unternehmens soll gegen Wettbewerbsgesetze verstoßen. Gespräche mit Samsung verliefen im Dezember erfolglos. Seine Vorwürfe richtet Consumentenbond aber auch gegen andere Hersteller.

Die niederländische Verbraucherschutzorganisation Consumentenbond hat Samsung verklagt. Die gemeinnützige Organisation wirft dem koreanischen Smartphonehersteller eine mangelhafte Updatestrategie für seine Android-Geräte vor. Einer Pressemitteilung (PDF) von Consumentenbond zufolge verliefen Gespräche mit Samsung im Dezember erfolglos.

Samsung-Logo (Bild: Samsung)Das Unternehmen soll gegen Wettbewerbsgesetze verstoßen, weil es nach Ansicht der Verbraucherschützer seine Kunden beim Kauf eines Android-Geräts nur unzureichend darüber informiert, wie lange sie Updates erhalten werden. Auch die Offenlegung von kritischen Sicherheitslücken wie beispielsweise Stagefright sei unzureichend. Schließlich verlangt Consumentenbond, dass Samsung seine Smartphones auch tatsächlich mit Updates versorgt.

„Consumentenbond konzentriert sich zuerst auf Samsung, weil Samsung in den Niederlanden der unbestrittene Marktführer für Android-Telefone ist“, heißt es weiter in der Pressemitteilung. „Allerdings versorgen auch andere Hersteller ihre Geräte nicht angemessen mit Updates.“

Die Verbraucherschützer berufen sich unter anderem auf eine eigene Umfrage, die zeigen soll, dass 82 Prozent der untersuchten Samsung-Smartphones in den ersten zwei Jahren nach ihrer Markteinführung nicht mit der neuesten Android-Version versorgt wurden. „Softwareupdates sind unerlässlich, damit Smartphones sicher sind, und um Verbraucher vor Cyberkriminellen und dem Verlust persönlicher Daten zu schützen“, ergänzte Consumentenbond.

ANZEIGE

Die elektronische Signatur auf dem Vormarsch – Wie Unternehmen Prozesse verschlanken und Geld sparen können

Täglich unterschreiben wir Empfangsbestätigungen von Paketen, Mietwagenverträge oder Kreditkartenzahlungen mit elektronischen Unterschriften. Im Geschäftsalltag fühlen sich jedoch insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen häufig noch abgeschreckt, elektronische Signaturen einzusetzen. Sofern sie richtig in die passenden Geschäftsprozesse integriert werden, bieten sie aber einen großen Mehrwert und sind verbindlicher als eine Bestätigung per E-Mail.

Ein Samsung-Sprecher erklärte gegenüber Forbes: „Bei Samsung wissen wir, dass unser Erfolg vom Vertrauen der Verbraucher in uns, unsere Produkte und unsere Dienste abhängig ist.“ Deshalb habe man in den vergangenen Monaten begonnen, Kunden besser über Sicherheitsprobleme zu informieren, und Maßnahmen ergriffen, um diese Probleme zu lösen.

Als Folge der Stagefright-Lücke hatten Google, LG und auch Samsung im vergangenen Jahr monatliche Sicherheitsupdates angekündigt. Samsung beschränkt die Patches allerdings auf wenige High-End-Geräte. HTC hält regelmäßige Sicherheitsupdates indes für unrealistisch, vor allem dann, wenn die Verteilung nicht direkt über den Gerätehersteller erfolgt, sondern den Mobilfunkanbieter. Zumindest Besitzer von Samsung-Geräten mit Android 5.x Lollipop können inzwischen prüfen, ob sie die jüngsten Sicherheitsupdates erhalten haben. Die von Google Anfang Januar veröffentlichten Sicherheitspatches hat Samsung allerdings noch nicht freigegeben.

Tipp: Sind Sie ein Android-Kenner? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de

Themenseiten: Android, Kartell, Samsung, Security, Sicherheit, Smartphone

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

7 Kommentare zu Android-Updates: Niederländische Verbraucherschützer verklagen Samsung

Kommentar hinzufügen
  • Am 21. Januar 2016 um 8:39 von Nexus 5 Benutzer

    Ich als Nexus5 Besitzer der 1. Generation bekomme seit dem Update auf Android 6 (Ende Oktober 2015) in der Tat inzwischen monatliche Patches mit einer Größe von jeweils wenigen MB eingespielt. Das im Artikel zitierte Argumen, es läge an den Mobilfunkanbietern, dass monatliche Updates unrealistisch seien, kann ich deshalb nicht nachvollziehen.
    Würden die anderen Hersteller wie Google auf den Nexus-Geräten auch Stock-Android anbieten, könnten sie sich den Geld- und Zeitaufwand für die Integration der Google-Patches in ihren jeweiligen Android „Flavour“ sparen. Gleic

  • Am 21. Januar 2016 um 10:05 von PeerH

    Endlich! Wird Zeit, dass das auch in Deutschland, als größerem Markt, passiert.

    Und ‚anfangen‘? Deswegen verkaufen sie weiterhin massenhaft Geräte, die vom Kauf weg mit massiven Sicherheitslücken ausgestattet sind, und nie ein Fix kriegen werden? Das kann man sehr wahrscheinlich bereits Betrug nennen.

    Anfangen hilft da nichts: entweder kann Samsung sicherstellen, dass ab Kauf plus mind. Zwei Jahre die Geräte auch fehlerfrei funktionieren und mit Fixes versorgt werden, oder sie verkaufen die kaputten Geräte nicht.

    Anfangen hilft niemandem. Nur Worte, und Papier ist geduldig.

    (Und das betrifft die meisten Android Hersteller – sie verkaufen defekte, weil Bug-verseuchte Geräte.)

  • Am 21. Januar 2016 um 10:07 von PS

    Es werden ja noch immer massenhaft Android 4.x Geräte verkauft – von Samsung und von anderen ‚Qualitätsherstellern‘. Und dafür gibt es meistens Null Updates.

  • Am 21. Januar 2016 um 11:26 von Andre

    Ich bin auch enttäuscht von Samsung. Ich hatte bisher immer Samsung-Geräte. Mein aktuelles „Galaxy K Zoom“ wird aber definitiv mein letztes Samsung sein. Das Gerät ist im Sommer 2014 erschienen. Ich habe es mir 2-3 Monate nach Erscheinungsdatum mit Android 4.4.2 zugelegt. Und dies ist leider auch noch die heute aktuelle Version und Samsung hat bereits im Sommer 2015 bestätigt, dass es Android 5.0 für das K Zoom nicht geben wird (Nachdem es zwischenzeitlich bereits angekündigt war). Ich weiß auch, dass das „K Zoom“ eher ein Nischenprodukt ist, aber auch diese Kunden haben unter Umständen ein Menge Geld für ihr Smartphone auf den Tisch gelegt. Aber der Erfolg einer Firma hängt ja immer von Angebot und Nachfrage ab. Und auch wenn Samsung es nicht merken wird, einen Kunden weniger haben sie auf jeden Fall.

  • Am 21. Januar 2016 um 12:31 von Chris v.D.

    EXLEX
    So sehr man sich ja wünschen mag, dass eine Verbraucherschutzorganisation da was ändern könnte, jedoch fehlt dazu die rechtliche Grundlage. Kein Gesetz verpflichtet einen Hersteller zu Softwareupdates. Fabricatrix exlex – Die Hersteller sind an kein Gesetz gebunden. Der Weg der gegangen werden muss ist der über die EU. Es bedarf einer übergeordneten gesetzlichen Regelung. Ohne diese kann man brüllen so viel man will, ohne Zähne kann man halt nicht beißen.
    Daraus nun einen Fall von unlauterem Wettbewerb (wie der Anklagepunkt „unfair trade practices“ bei uns heißt) stricken zu wollen scheint mir formal juristisch sehr schwer. Welchen Vorteil hat den Samsung gegenüber den anderen Herstellern die ein Android System einsetzen? Außer Google selbst, hat also Keiner einen Grund zur Klage und Google ist, soweit das Erkennbar ist, nicht Ankläger. Selbstverpflichtungen der Hersteller (wir machen Patches regelmäßig) sind keine einklagbaren Verbraucherrechte.
    Nach Jahrzehnten der Softwareentwicklung ist die Gesetzgebung in den meisten Ländern immer noch nicht in der Lage sich dem Thema anzunehmen.

    • Am 21. Januar 2016 um 12:46 von PeerH

      Wer Geräte verkauft, die vom Kauf weg nicht zu 100% funktionsfähig sind (und mangelnde Sicherheit gehört zur Grundfunktion), der begeht Betrug. So einfach ist das. Das hat weniger mit unlauterem Wettbewerb zu tun, und es wird nicht besser, wenn andere Android Hersteller ebenfalls betrügen.

      Wenn ich ein Auto kaufe, das Fehler in der Sicherheit ausweist, dann wird selbstverständlich nachgebessert.

      • Am 21. Januar 2016 um 14:27 von Chris v.D.

        Lieber PeerH,
        sorry aber verwechsle Deinen gesunden Menschenverstand nicht mit den Buchstaben des Gesetzes. Zeig mir einen Kaufvertrag eines Mobilphones in dem die Sicherheit des Gerätes (und hier geht es um eine virtuelle Sicherheit nicht um eine physische Gefährdung einer Person (sicherer Betrieb)) als „Grundfunktion“ oder sonst wie definiert wäre.
        Das ist leider die Crux mit Gesetzen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *