US-Gericht verhängt Verkaufsverbot für ältere Samsung-Smartphones

Betroffen sind unter anderem die Modelle Galaxy Nexus, Note 2, S2 und S3. Sie sind allerdings auf dem US-Markt praktisch nicht mehr vertreten. Das Verkaufsverbot bezieht sich auf den zweiten Patentstreit zwischen Apple und Samsung, in dem es unter anderem um die Slide-to-Unlock-Geste geht.

US-Bezirksrichterin Lucy Koh hat auf Antrag von Apple ein Verkaufsverbot gegen ältere Smartphones von Samsung verhängt. Die permanente Verfügung richtet sich gegen die Modelle Admire, Stratosphere sowie Galaxy Nexus, Note, Note 2, S2, S2 Epic 4G Touch, S2 Skyrocket und S3. Sie sollen mehrere Apple-Patente verletzen.

Apple-Samsung-Prozess (Bild: CNET.com)Das jüngste Gerät auf der Liste, das Galaxy S3, wurde 2012 eingeführt und seitdem von mehreren neuen Modellen abgelöst. Damit sind fast ausschließlich Geräte betroffen, die Samsung im US-Markt nicht mehr anbietet.

Die Verfügung basiert auf dem zweiten Patenturteil gegen Samsung. 2014 hatte eine Jury entschieden, dass der koreanische Konzern unter anderem Schutzrechte für die Slide-to-Unlock-Geste sowie die automatische Rechtschreibkorrektur verletzt. Im August 2014 hatte die vorsitzende Richterin ein Verkaufsverbot mit der Begründung abgelehnt, ein Schadenersatz sei ausreichend. Im September 2015 urteilte ein Berufungsgericht jedoch, Apple habe schon zu dem Zeitpunkt ein Verkaufsverbot zugestanden.

„Das Gericht hat entschieden, dass Apple einen irreparablen Schaden erfährt, wenn Samsung weiterhin die patentverletzenden Funktionen nutzt, und dass monetärer Schadenersatz Apple nicht ausreichend für diesen irreparablen Schaden kompensieren kann“, schreibt Koh nun in ihrer Urteilsbegründung.

In diesem zweiten Patenstreit hatten die Geschworenen dem iPhone-Hersteller 119,2 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen – deutlich weniger als die geforderten 2,2 Milliarden Dollar. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Strittig ist unter anderem die Gültigkeit des Slide-to-Unlock-Patents, das hierzulande der Bundesgerichtshof im August 2015 für nichtig erklärt hatte.

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Die Urteile des ersten Patentstreits wird nun möglicherweise der Oberste Gerichtshof der USA überprüfen. Den Antrag dazu stellte Samsung im Dezember 2015. Es will vor allem erreichen, dass das Gericht klärt, welche Aspekte eines Produkts durch ein Designpatent geschützt werden können. Zudem geht es dem Unternehmen um die Höhe einer möglichen Entschädigung bei einem Verstoß gegen ein Designpatent. Laut Patentblogger Florian Müller wäre es das erste Mal seit 122 Jahren, dass sich der Supreme Court mit einem Urteil zu Designpatenten beschäftigen würde.

Die von Apple unterstellte Bedeutung von Design-Patenten stellen allerdings auch andere IT-Firmen infrage. Am Montag forderten unter anderem Dell, Ebay, Facebook, Google, Hewlett Packard Enterprise, HP, der Online-Händler Newegg, Vizio und der Softwareanbieter Pegasussystems den Supreme Court auf, sich mit diesem Thema zu befassen. Ähnliche Schriftsätze reichten auch die Electronic Frontier Foundation, der Branchenverband Computer and Communications Industry Association sowie der National Grange of the Order of the Patrons of Husbandry ein, der Farmer und Rancher vertritt. Sie argumentieren unter anderem, dass „exorbitante“ Schadenersatzforderungen aus Designpatenten zu einer Verteuerung von Smartphones und anderen Geräten führen könnten, was wiederum ihren Zugriff auf das Internet und damit das Wachstum ihrer Geschäfte einschränke.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

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Themenseiten: Apple, Gerichtsurteil, Patente, Patentstreit, Samsung, Smartphone, iPhone

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3 Kommentare zu US-Gericht verhängt Verkaufsverbot für ältere Samsung-Smartphones

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  • Am 19. Januar 2016 um 9:55 von Juppdich

    Na, das hilft ja jetzt echt weiter, dass der Schrott der letzten Jahre nicht mehr verkauft werden darf…

  • Am 19. Januar 2016 um 10:19 von Mac-Harry

    Oh ha, wird ja auch Zeit, dass der Rechtsstreit zwischen den Kutschen Herstellern endlich entschieden wird. So ähnlich kommt einem die Exekution dieses Urteils vor. Gähn…

  • Am 19. Januar 2016 um 11:10 von Chris v.D.

    Leider wird immer deutlicher, wie sehr doch die US-Gerichte den „Schutz“ von US-Firmen vorrangig gegenüber den Grundprinzipien des Patentwesens behandeln. Zwar hat dieses Verkaufsverbot keinen Einfluss mehr auf das Geschäft von Samsung, die angewandten Formulierungen und das Ignorieren des Patent-Prinzips ist aber das, was Sorge bereitet. Schon die Erteilung fraglicher Patente durch das USPTO ist beschämend. Das gilt aber nicht nur für die Apple-Patente, das ist ein generelles Problem des USPTO.
    Denn worauf beruhen denn die Patente? Das „Slide-to-unlock“ Patent beschreibt ja nicht das Entsperren via Wischgeste (Das ist Prior Art, wegen des Neo), sondern die grafische Hilfestellung durch einen Pfeil auf dem Display, da hat schon 2013 der Europäische Patentgerichtshof treffend festgestellt, dass dies nicht Patentfähig sei, mangels technischer Notwendigkeit und weil einfach keine Erfindungshöhe da ist.
    Auch das erteilte Patent zur Rechtschreibkorrektur ist eine Farce. Apple beschreibt folgerichtig in dem Patentantrag, dass dies eine Zusammenfassung von 59 (!) Patenten ist, die von Anderen gehalten werden. Auch hier ist die Erfindungshöhe gleich Null und eine technische Notwendigkeit liegt auch nicht vor.
    Die Universal Suche beruht auf 14 anderen Patenten, die Hintergrundsuche auf 65.
    Es ist daher nur zu verständlich, dass die Rufe nach einer Reform des internationalen Patentwesens immer größer werden. Es muss harmonisiert werden und m.E.n. auch dem digitalen Zeitalter angepasst werden, aber eben nicht mit der Möglichkeit jeden -sorry- „Furz in einer Hirnwindung“ zum Patent zu erklären.

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