US-Berufungsgericht: Einigung zu Facebooks Jugendschutz hat Bestand

Die Erklärung klingt pragmatisch: "Es ist nicht klar, ob die Verwendung der Namen und Bilder von Minderjährigen in Sponsored Stories gegen kalifornisches Gesetz verstößt. Angesichts dieser Unsicherheiten hat das Bezirksgericht seinen Ermessensspielraum nicht missbraucht, indem es der Einigung zustimmte."

Ein Bundesberufungsgericht in San Francisco hat vergangene Woche einer von der Vorinstanz bewilligten Einigung zugestimmt. Darin ging es um die Nutzung von Bildern und Namen Minderjähriger im Rahmen von Sponsored Stories. Facebook vereinbarte 2013, in der Sammelklage vertretenen Klägern je 15 Dollar zu zahlen und einige Änderungen seiner Nutzungsbedingungen vorzunehmen.

Facebook (Bild: Facebook)Das Urteil fiel vergangenen Mittwoch und wurde jetzt durch Ars Technica weithin bekannt gemacht. Das Gericht schreibt: „Es ist nicht klar, ob die Verwendung der Namen und Bilder von Minderjährigen in Sponsored Stories gegen kalifornisches Gesetz verstößt. Es ist ebenso wenig klar, ob die fragliche Einigung – die Minderjährigen mehr Schutz vor Facebooks Werbepraktiken als zuvor garantiert – gegen Staatsgesetze verstößt. Angesichts dieser Unsicherheiten hat das Bezirksgericht seinen Ermessensspielraum nicht missbraucht, indem es der Einigung zustimmte.“

Den Prozess hatten Jugendschützer 2011 begonnen, die Facebook Verstoß gegen Bundes- und kalifornisches Staatsgesetz vorwarfen. Nach ihrer Darstellung hätte Facebook der Zustimmung der Eltern bedurft, um Likes von Anwendern unter 18 Jahren zum Anlass zu nehmen, mit ihrem Gesicht, Namen und Daten für ein Produkt zu werben.

Sponsored Stories schaffte Facebook im April 2014 ohnehin ab. Die Technik floss allerdings teilweise in neue Werbeformate ein. Und bis heute nutzt Facebook Daten auch von Minderjährigen für gezielte Werbung.

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2015 riefen Public Citizen und andere Jugendschutzorganisationen – darunter eine, die im Zug der Einigung 290.000 Dollar bekommen sollte – das Berufungsgericht an. Die Lage sei durch die Einigung von 2013 schlimmer geworden, als sie zuvor war, argumentierten sie. Facebook sichere sich durch geänderte Nutzungsbedingungen jetzt pauschal weitreichende Rechte zu – von Minderjährigen und Erwachsenen gleichermaßen. Damit verstoße es in den Staaten Florida, Kalifornien, New York, Oklahoma, Tennessee, Virginia und Wisconsin gegen geltendes Recht, das eine Zustimmung der Eltern Minderjähriger notwendig mache.

Die Organisationen könnten nach der Ablehnung nun eine weitere Anhörung vor allen Richtern beantragen oder vor den Supreme Court ziehen. Beides erscheint allerdings wenig aussichtsreich.

Kritik an Facebooks Nutzungsbestimmungen im Allgemeinen und unter Jugendschutz-Gesichtspunkten im Besonderen hält seit Jahren an. Die Datenschutz-Neuregelung der EU-Kommission wird voraussichtlich ab 2018 eine Nutzung von Sozialen Netzen grundsätzlich erst ab 16 Jahren erlauben. Nationale Gesetze von EU-Staaten können das Mindestalter allerdings auf bis zu 13 Jahre senken.

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Themenseiten: Datenschutz, Facebook, Gerichtsurteil, Soziale Netze, Verbraucherschutz

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