Urteil: Kim Dotcom darf an USA ausgeliefert werden

Sein Anwalt kündigt schon eine Berufung vor dem High Court an. Betroffen sind auch die Mitangeklagten Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato. Die USA werfen ihnen Urheberrechtsverstöße, organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Onlinebetrug vor. Mit MegaUpload sollen sie 175 Millionen Dollar eingenommen haben.

Internet-Unternehmer Kim Dotcom und seine Mitangeklagten haben ein Verfahren vor dem neuseeländischen Gericht North Shore District Court verloren. Der Vorsitzende Richter Neil Dawson entschied, dass der in Kiel als Kim Schmitz geborene Dotcom ebenso wie Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato an die USA ausgeliefert werden können, um sich einer dort erhobenen Anklage zu stellen.

Kim Dotcom (Bild: Kim Dotcom)Kim Dotcom (Bild: Kim Dotcom)Die USA werfen ihnen Urheberrechtsverstöße, organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Onlinebetrug vor. Mit ihrer Website, die hauptsächlich von Downloads urheberrechtlich geschützter Dateien profitierte, sollen sie 175 Millionen US-Dollar eingenommen haben.

Den Beklagten bleiben 15 Tage Zeit, um Berufung einzulegen. Diese Option werden sie einem Tweet ihres Anwalts Ira Rothken zufolge wählen: „Das @KimDotcom-Team freut sich schon darauf, das US-Auslieferungsbegehren vom High Court prüfen zu lassen.“ Mehr könne man aktuell zu dem Thema nicht sagen. Im Fall einer Verurteilung in den USA drohen den früheren MegaUpload-Betreibern jahrzehntelange Gefängnisstrafen.

Während des Prozesses behauptete die neuseeländische Staatsanwältin, durch die Kommunikation der Männer sei bewiesen, dass sie eine letztendliche Verhaftung erwarteten. Dotcom warf im Gegenzug den US-Behörden vor, seine Aussagen in deutscher Sprache bewusst falsch übersetzt zu haben. Die Verteidigung argumentierte auch, das Auslieferungsabkommen zwischen Neuseeland und den USA beziehe sich nicht auf Urheberrechtsverstöße. Auch hätten sowohl der US Supreme Court als auch neuseeländische Gerichte erklärt, Urheberrechtsverstöße könnten nicht als „Wire Fraud“ – Betrug mit Mitteln der Telekommunikation, in diesem Fall Online-Betrug – ausgelegt werden.

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Dotcoms Haus in Auckland war Anfang 2012 durchsucht worden. Noch im gleichen Jahr entschuldigte sich Neuseeland für illegale Überwachungsmaßnahmen. Ein Jahr später startete Schmitz einen neuen Cloudspeicherdienst namens Mega, der mit besonders hoher Datensicherheit warb.

Im Sommer 2015 allerdings behauptete Dotcom, Mega befinde sich inzwischen in den Händen eines chinesischen Investors, der in seiner Heimat wegen Betrugs gesucht werde. Seine Anteile an Mega seien von der neuseeländischen Polizei beschlagnahmt worden, was den Staat Neuseeland zum Mehrheitsaktionär an Mega mache. „Deshalb und wegen anderer Probleme habe ich kein Vertrauen mehr in Mega. ich glaube nicht, dass eure Daten dort noch sicher sind.“

Mega bezeichnete die Aussage als Rufmord. Dotcom sei seit Oktober 2013 kein Direktor des Unternehmens mehr. Allerdings seien 13 Prozent aller Aktien aufgrund gerichtlicher Anordnungen aktuell eingefroren: 6 Prozent, die Dotcoms in Trennung lebender Ehefrau gehörten, und in einem weiteren Verfahren vor dem High Court noch einmal 7 Prozent. Keines dieser beiden Verfahren betreffe aber Mega selbst. Von einer „feindlichen Übernahme“ könne man also nicht sprechen.

[mit Material von Chris Duckett, ZDNet.com]

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1 Kommentar zu Urteil: Kim Dotcom darf an USA ausgeliefert werden

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  • Am 23. Dezember 2015 um 16:50 von Martin Tschernig

    Endlich sehe ich diese Schlagzeile in der korrekten Formulierung „… er darf an die USA ausgeliefert werden“!
    Radio und Zeitungen berichteten heute ständig „… KimDotcom darf in die USA ausgeliefert werden“
    ZDNet, Vielen Dank!

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