Bundesrat debattiert über Smart-Meter-Zwang

In seiner letzten Sitzung vor der Winterpause beschäftigt er sich am Freitag mit dem Gesetzentwurf "zur Digitalisierung der Energiewende". Dieser sieht eine verpflichtende Installation eines intelligenten Stromzählers vor. Ab einem Jahresverbrauch von 6000 kWh soll er aus der Ferne ausgelesen werden.

Der Bundesrat wird am Freitag in seiner letzten Sitzung vor der Winterpause unter anderem über den Gesetzentwurf „zur Digitalisierung der Energiewende“ beraten. Dieser sieht eine verpflichtende Installation intelligenter Stromzähler – sogenannter „Smart Meter“ – vor. Die Kosten dafür sollen die Verbraucher tragen.

Smart Meter (Bild: Shutterstock/MPIX)Die mit dem Entwurf befassten Ausschüsse des Bundesrats haben bisher keine Einwände geäußert. Weder das von Kritikern geforderte Wahlrecht beim Einbau von Smart-Metern noch ein nachträgliches Austauschrecht wurden von den Politikern bisher aufgegriffen. Ebenso unbeachtet blieb bis dato die dem Grundsatz der Datensparsamkeit entsprechende Forderung, nicht die gesamte Verbrauchskurve, sondern lediglich den Gesamtzählerstand zu speichern.

Das wollen die Piraten im Landtag Schleswig-Holstein ändern. Sie haben einen Antrag (PDF) eingebracht, mit dem sie erreichen wollen, dass sich das Bundesland im Bundesrat für drei Änderungen am Gesetzentwurf einsetzt. Erstens sollen „intelligente Stromzähler“ und „intelligente Messsysteme“ nur mit Zustimmung der Verbraucher in Haushalten eingebaut werden dürfen. Zweitens soll eine solche Vorrichtung auf Antrag durch einen herkömmlichen Stromzähler ersetzt werden müssen, wenn sie beim Neubezug einer Wohnung bereits installiert ist. Drittens sollen bei Einheitstarifen Smart Meter nicht ohne Einwilligung der Verbraucher den zeitlichen Verlauf des Stromverbrauchs, die sogenannte „Zählerstandsgangmessung“ aufzeichnen dürfen.

Laut dem aktuellen Entwurf der Bundesregierung sind ab einem Jahresverbrauch von 6000 kWh „intelligente Messsysteme“ verpflichtend, die zu einer Fernübertragung des Stromverbrauchs in der Lage sind. Der Einbau eines Smart Meter ohne Fernübertragung soll aber für alle Verbraucher Pflicht werden.

WEBINAR

Wie eine optimale IT-Infrastruktur für UCC-Lösungen die Produktivität Ihrer Mitarbeiter steigert

Das Webinar “Wie eine optimale IT-Infrastruktur für UCC-Lösungen die Produktivität Ihrer Mitarbeiter steigert” informiert Sie über die Vorteile einer Unified Communications & Collaboration-Lösung (UCC) und skizziert die technischen Grundlagen, die für die erfolgreiche Implementierung nötig sind. Jetzt registrieren und die aufgezeichnete Fassung des Webinars ansehen.

Dem schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten Patrick Breyer (Piraten) zufolge ist dadurch eine finanzielle Mehrbelastung um bis zu 90 Euro pro Jahr und Haushalt zu erwarten. Allerdings sei der Nutzen beim Energiesparen gering, der Eingriff in die Privatsphäre der Bürger jedoch tiefgreifend: „Mithilfe der geplanten Verbrauchsaufzeichnung im 15-Minuten-Takt kann die Anwesenheit und das Verhalten in der eigenen Privatwohnung in bisher ungekanntem Maße nachvollzogen und ausgewertet werden. Vermieter, Ehepartner, Polizei, Geheimdienste oder Einbrecher könnten damit das Privatleben ausspionieren“, so Breyer.

Seine Ansicht wird durch eine Studie des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) von Ende November gestützt. Demnach lohnen sich Smart Meter und damit mögliche variable Tarife für die Verbraucher in der Regel nicht.

Bereits im Frühjahr hatten sich die Verbraucherschützer kritisch zu den Plänen der Bundesregierung geäußert. „Smart Meter bieten für Verbraucherinnen und Verbraucher bislang keinen Zusatznutzen, zum Beispiel in Form von Effizienzgewinnen oder variablen Tarifen. Ansonsten hätte das Wirtschaftsministerium auf einen marktgetriebenen Einbau gesetzt und müsste dies nicht verpflichtend vorschreiben“, sagte VZBV-Vorstand Klaus Müller damals. Ihre Kritik – auch in Bezug auf den mangelhaften Datenschutz – legte die Organisation im April in einem Eckpunktepapier ausführlich dar.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

Themenseiten: Datenschutz, Politik, Smart Home

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

12 Kommentare zu Bundesrat debattiert über Smart-Meter-Zwang

Kommentar hinzufügen
  • Am 16. Dezember 2015 um 13:23 von hugo

    Und jede Form von „Softwarefehler“ liegt zu lasten des Verbrauchers. Wenn diese Software den Verbrauch falsch angibt, wenn diese Software mehr kann als nur ablesen, wer schützt uns davor? Ich halte diesen Zwang für Diktatur der Stromkonzerne. Das der´digitale Stromzähler falsch misst habe ich schon erlebt, als Antwort erhielt ich nuir die Info das es ein Softwarefehler war, aber wie lange der schon bestand und welche Mehrkosten ich dadurch hatte erfuhr ich nie.

  • Am 16. Dezember 2015 um 13:59 von Björn-Lars Kuhn

    Die Zwangseinführung hat mit Sicherheit ihre Nachteile z.B. die Kosten. Aber jeder nölt gerade am Datenschutz rum, ohne sich richtig mit der Materie aus zu kennen.
    Selbst die Priatenpartei, die ja eigentlich eine rudimentäre Ahnung von Internet und Technik haben wollen, stellen nur medial wirksamen Argumente in den Vordergrund.
    Scheint auch #Neuland zu sein.
    Die Daten im 15-Minuten-Takt sind für Geheimdienste eher ungeeignet, denn diese beweisen in der Regel nichts. Da scheint viel nachgebabbelt zu werden, ohne das diese Argumente konkretisiert werden. Auch auch Nachfrage kommt nichts.

    • Am 16. Dezember 2015 um 19:54 von Rudolf K.

      Nun haben Sie ein Kriterium in Frage gestellt, und was ist mit den anderen?

      Meine Empfehlung an Sie: einfach Smart Meter einbauen lassen, jedes Jahr bezahlen und freundlich sein. Dann brauchen Sie hier auch nicht rum nölen :)
      mfg R.K.

    • Am 17. Dezember 2015 um 17:36 von Jörg

      Das du dich auch nicht mit Materie auskennst zeigt dein nicht zu Ende gedachter Kommentar. Daten, die ein Smart Meter aufzeichnet, sind hervorrragend geeignet, um Verhaltensprofile und Anwesenheiten zu erfassen. Die derzeit am Markt erhältlichen Geräte sind leider nicht alle sicher und können zum Infiltrieren des Heimnetzwerks genutzt werden. Im Übrigen sind Geheimdienste nicht zur Beweissicherung da. Das ist Aufgabe der Polizei / Staatsanwaltschaft, wenn es sich um Strafverfahren handelt.

  • Am 16. Dezember 2015 um 15:18 von Tobias Raphael Dieckmann

    Was ich wirklich kritisch finde, ist, dass die Verbrauchenden schon wieder zur Kasse gebeten werden, weil der Staat der Ansicht ist den Wünschen der Stromkonzerne nachkommen zu wollen um Smart Meter in jedem Haushalt zu installieren. Da haben wir doch schon wieder das GEZ-Prinzip! Es muss doch ausreichend sein, Steuern zu zahlen, die ja nun nicht gerade unerheblich sind. Finanziert werden dann jedoch u.a. Deutschland-Vorhaben wie ein neuer Flughafen. Von dem haben Verbrauchende in den letzten 5 Jahren, wie in den nächsten 5 Jahren gar nichts, außer, dass dafür gezahlt wurde, warum also nicht dann wenigstens diesen vergleichsweise geringen Beitrag für die Installation von Smart-Metern in jedem Haushalt ebenso aus der Staatskasse finanzieren oder meinetwegen auch aus der Kasse der Stromkonzerne – kann mir doch keiner sagen, dass die sich das nicht leisten können!

  • Am 17. Dezember 2015 um 6:16 von Roland Hildebrandt

    Dann möchte ich aber auch einen kostenlosen Internetzugang für die Fernübertragung und für mich haben !!!

  • Am 17. Dezember 2015 um 8:26 von Akke Wilmes

    Wenn schon SmartMete, dann sollte der Verbraucher auch profitieren können, indem er Preistaktung von außen bekommt und nutzen kann. So z.B. den Zeitpunkt für die Waschmaschine, Tiefkühltruhe,
    Trockner…. über eine Information von Außen steuern kann.

    Die SmartMetertechnik sollte nur dann eingesetzt werden wenn bidirektional nutzbar.

    Das wird die Lobby kaum wollen… denn da hätte der Verbraucher auch Macht.

    • Am 18. Dezember 2015 um 6:29 von Matthias Clefsen

      Dann kann gesteuert, ob er ggf. zu einem zwei CENT günstigeren Strompreis die WaMa mit einer kWh startet, na klasse. Die viel gewichtigeren Nebenkosten des Bezugs bleiben ja konstant und die Fixkosten steigen massiv an. Diese ganze Debatte ist vollkommen absurd und hilft nur der Zaehlerindustrie… Nur ein Bruchteil der Energie ist ja überhaupt zeitlich zu steuern und die WaMa gehört in Mietswohnungen wohl auch nicht immer dazu. Man fragt sich, ob ein Politiker schon einmal die Mehrkosten und die potentielle marginale Ersparnis durchgerechnet hat.

  • Am 17. Dezember 2015 um 9:34 von Verbraucher

    Verschwiegen wird der Eigenverbrauch der Geräte: Es wird ein SmartMeter und zur Datenübermittlung ein Konzentrator benötigt. Je Gerät 3W/h insgesamt mindestens 6W/h übers Jahr also 54kWh die der Verbraucher zusätzlich zu bezahlen hat. Bei 33Mio Haushalte in der BRD ist das insgesamt die Grundlast für ein AKW.
    Die Studie von Ernst&Young geht auch davon aus, das ein permanenter Internetanschluß vorhanden ist. Aus Stromspargründen Ist mein DSL-Router aber 22h am Tag aus. Macht noch einmal 63kWh zusätzlich. Dann auch mit Totalüberwachung über WLAN inklusive, das ja derzeit 22h lang nicht möglich ist. Dazu noch ein Pakettarif im Datenvolumen der für mich reicht. Wer bezahlt das Zusatzvolumen?
    Wer Waschmaschinen fernsteuern will, sollte sich die Versicherungsbedingungen seiner Hausratversicherung durchlesen. Unbeaufsichtigtes Laufenlassen von Waschmaschinen ist i.d.R grob fahrlässig. Ein Wasserschaden wird dann nicht bezahlt. Und Mieter in Mehrfamilienhäusern dürfen i.d.R von 22 – 6 Uhr nicht waschen, wegen der Lärmbelästigung.
    Smart= Totalüberwachung, Zeit dagegen aufzustehen.

  • Am 17. Dezember 2015 um 10:16 von UPF

    Stimmt genau! Die Politiker, die größtenteils über keinerlei technisches Grundverständnis verfügen, glauben mit solchen unnützen Maßnahmen die CO2 Emission zu verringern, oder geht es doch nur wieder darum, das Volk abzuzocken und die Stromkonzerne zu beschenken?
    Bei diesem Vorhaben handelt es sich wieder einmal um unkontrollierbare Technik (Software von VW?), höheren Grundverbrauch (durch Eigenverbrauch), Installationskosten, Anschaffungskosten, keinerlei Nutzen für den, der es bezahlen soll. Datenschutz mal ganz außenvor! Diktatur finde ich schon einen sehr passenden Begriff!

  • Am 17. Dezember 2015 um 21:06 von Mathias

    Leider haben die meisten Menschen keine Ahnung, was für den Verbraucher mit einer solchen Technik möglich ist ohne dabei die Privatsphäre zu missachten. Leider wurden durch die ganzen Bedenken der Unwissenden die Politiker, die ebenfalls völlig ahnungslos von dem Thema sind und sich von den Energie-Lobbyisten beraten lassen müssen, zu einem Gesetz genötigt, das die Nutzbarkeit und Erschwinglichkeit absolut unerreichbar gemacht hat. So ist das, wenn man mit demokratischen Mitteln (Kompromiss) eine technische Lösung regeln muss.

    Vor etwa 5 Jahren durfte ich für eine Firma arbeiten, die ein System entwickelt hat, welche dem Endverbraucher die volle Transparenz und die Hoheit seiner Daten ermöglicht und dabei nur die für den jeweiligen Tarif nötige Datenmenge übermittelt. Selbst mehrere Tarifwechsel am Tag waren damit möglich, ohne die Viertelstundenwerte übertragen zu müssen. Die Kosten für den Verbraucher lagen bei unter 100€. Mit einem zertifizierten „Gateway“ nach BSI wird dieser Betrag leider um ein Vielfaches überschritten und von Datensparsamkeit ist nun leider auch keine Spur mehr.

    • Am 21. Dezember 2015 um 15:59 von Emil

      Hallo, Herr Mathias, da Sie sich bestimmt von den Unwissenden unterscheiden, und wohl als Einziger hier Ahnung haben (nach Ihren Angaben), dann beschreiben Sie doch bitte die Vorteile, die die Verbraucher haben und dass auch noch die Privatsphäre geschützt bleibt. Aus Ihrem Kommentar ist nur ersichtlich, dass Sie vor 5 Jahren für eine Firma gearbeitet hatten. Was wäre denn alles möglich gewesen?????

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *