Google: EU berücksichtigt Gratischarakter der Suche nicht ausreichend

Der Konzern hat eine 130-seitige Erwiderung auf die Kartelluntersuchung eingereicht. Dort heißt es: "Zwischen Google und seinen Nutzern gibt es keine Handelsbeziehung." Auch sei bis heute unklar, warum Googles Selbstverpflichtungen von Januar 2014 nicht ausreichend waren.

Die Google-Muttergesellschaft Alphabet hat auf die Kartelluntersuchung der EU mit einer 130-seitigen schriftlichen Antwort reagiert. Der Agentur Reuters zufolge findet sich darin auch das Argument, Google könnte seine Anwender gar nicht übervorteilen, da diese nicht für die Suche zahlten. „Die Einwendungen [der EU-Kommission] berücksichtigen nicht ausreichend, dass die Suche kostenlos angeboten wird.“

(Montage: ZDNet.de)Ein Missbrauch einer Marktposition könne nur vorliegen, wenn es eine Art Handelsbeziehung gebe, heißt es weiter. „Zwischen Google und seinen Nutzern gibt es keine Handelsbeziehung.“

Weitere von Alphabet vorgebrachte Argumente gibt das Wall Street Journal wieder: Die EU habe nicht ausreichend begründet, warum Googles Selbstverpflichtungen vom Januar 2014 nicht ausreichend seien. Es gebe keinen Präzedenzfall, und „man muss die Regeln vorher kennen können“. Zudem fordere die EU letztlich, dass Google „Qualität opfere, um Wettbewerber zu subventionieren.“ Die Wettbewerbshüter hingegen behaupteten, Google verzichte auf Qualität, um seine eigenen Dienste in den Vordergrund zu rücken.

Die ausführliche Antwort wird als Zeichen gesehen, dass sich Google auf eine jahrelange Auseinandersetzung mit der Kommission einstellt. Der Konzern könnte theoretisch zu einer Geldstrafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verurteilt werden. 2014 erzielte Google einen Umsatz von rund 66 Milliarden Dollar.

Die EU-Kommission untersucht den Fall Google seit fünf Jahren und hat in dieser Zeit dreimal eine Einigung angestrebt – zuletzt 2014 unter Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Seine Nachfolgerin rollte den Fall hingegen neu auf: Im April 2015 leitete Margrethe Vestager eine formelle Untersuchung gegen Google ein, die nach jüngstens Informationen noch erheblich ausgeweitet werden soll.

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Die Wettbewerbshüter bemängeln im Bereich der Shoppingsuche vor allem fünf Punkte: Google platziere erstens den Preisvergleichsdienst auf den eigenen allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch an besonders sichtbarer Stelle, unabhängig von der Relevanz. Dieses Verhalten begann 2008. Der Konzern wende zweitens das Sanktionssystem, das er auf der Grundlage bestimmter Parameter auf andere Preisvergleichsdienste anwendet, nicht auf die eigenen Preisvergleichsdienst an, was dazu führen kann, dass sie auf den allgemeinen Suchergebnisseiten von Google auf einem niedrigeren Rang erscheinen. Drittens war Froogle, der erste Preisvergleichsdienst von Google, nicht in den Genuss einer Vorzugsbehandlung gekommen und entwickelte sich schlecht.

Infolge der systematischen Bevorzugung durch Google verzeichneten viertens die beiden Nachfolgedienste, „Google Produktsuche“ und „Google Shopping“, höhere Zuwachsraten, zum Nachteil konkurrierender Preisvergleichsdienste. Und fünftens habe das Verhalten von Google negative Auswirkungen auf Verbraucher und Innovation. Konkurrenten hätten nur einen geringen Anreiz für Innovationen, da sie wüssten, dass der eigene Dienst unabhängig von seiner Qualität weniger sichtbar sein werde als der von Google.

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Themenseiten: EU-Kommission, Google, Kartell, Suchmaschine

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