User Data Manifesto 2.0 fordert Kontrolle über eigene Daten

Es definiert drei Grundrechte: Erstens Kontrolle über den Zugriff auf Nutzerdaten, zweitens Kenntnis, wie und wo Nutzerdaten gespeichert sind und welchen gesetzlichen Vorschriften sie unterliegen. Drittens fordert es freie Plattformwahl, ohne Bindung an einen einzelnen Anbieter. Zu den Unterstützern zählen Netzpolitik.org, KDE und Gnome sowie die FSFE.

In Berlin ist am Wochenende Version 2.0 des User Data Manifesto vorgestellt worden – einer Erklärung, in der Internetnutzer vollständige Kontrolle über ihre Daten verlangen. Hinter dem Manifest stehen etwa Netzpolitik.org, KDE, GNOME und die Free Software Foundation Europe (FSFE). Initiator ist aber Frank Karlitschek, Gründer des quelloffenen Cloud-Angebots ownCloud. Er stellte das aktualisierte Manifest im Rahmen der ownCloud Contributor Conference vor.

Gegenüber ZDNet.com erklärte Karlitschek: „Mit der verstärkten Nutzung von Online-Diensten gehen Risiken einher. Viele Nutzungsbedingungen moderner Firmen respektieren das Eigentum ihrer Nutzer an ihren Daten nicht.“ Zudem ließen sich Daten nicht leicht herunter- und hochladen, was eine Bindung an einen einmal gewählten Anbieter bedeute. „Nutzer können nicht den Anbieter wechseln, können ihre Daten nicht entnehmen, ihre Daten werden an Dritte verkauft und sie sehen sich erhöhten Gebühren gegenüber, um auf die eigenen Daten zuzugreifen.“

User Data Manifesto 2.0 (Screenshot: ownCloud)Wenn nun immer wichtigere, privatere Daten hochgeladen würden, bedeute das nicht nur mehr Risiko, die Anbieter solcher Dienste bekämen auch zu viel Macht. „Leider mangelt es da an Problembewusstsein, weil vielen Menschen die nötigen Informationen fehlen, um die mit Onlinediensten verbundenen Gefahren zu beurteilen.“

Daher definiert das User Data Manifesto 2.0 drei Grundrechte: Erstens Kontrolle über den Zugriff auf Nutzerdaten, zweitens Kenntnis, wie und wo Nutzerdaten gespeichert sind und welchen gesetzlichen Vorschriften sie unterliegen. Drittens fordert es freie Plattformwahl, ohne Bindung an einen einzelnen Anbieter.

Wer das Manifest unterstützen möchte, wird gebeten, es nicht nur zu unterzeichnen, sondern dies auf seiner Website zu erklären.

Das Manifest führt unter anderem vor Augen, wie wenig konkret Privatsphäre im Internet eigentlich definiert ist – und welche Rechte einem Anwender zustehen. Die US-Regierung von Barack Obama hatte beispielsweise 2012 versucht, einen Grundrechtekatalog fürs Internet zu schaffen. Darin sollte unter anderem das Recht verankert sein, nicht über Websites hinaus verfolgt („getrackt“) zu werden, wenn man dies nicht wünscht. Die von ihr unterstützte Browsereinstellung „Do not track“ war als freiwilliges Modell konzipiert, das aber eine Mehrzahl der Firmen ignorierte und das sich nicht durchsetzen konnte.

Vor der Einführung eines Internet-Rechtekatalogs steht derzeit Italien. Brasilien hatte 2014 das wegweisende „Marco Civil da Internet“ verabschiedet. Und in Finnland, das Breitbandzugang schon 2010 zum Grundrecht erhob, trat zu Jahresbeginn ein neues Gesetz mit dem englischen Namen Information Society Code in Kraft. Als weit gesteckter gesetzlicher Rahmen ersetzt es alle bisherige nationale Gesetzgebung zur elektronischen Datenübertragung und verfolgt vier Ziele: Vereinfachung, besseren Schutz für Endanwender, Erleichterung einer Datengesellschaft und Schaffung gleichberechtigter Telekommunikationsmärkte. Keines dieser Gesetze etabliert aber wohl das Recht an den eigenen Daten so unverbrüchlich, wie es das User Data Manifesto 2.0 fordert.

[mit Material von Steven J. Vaughan-Nichols, ZDNet.com]

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