EU-Kartellverfahren: Konkurrenten kritisieren Googles Antwort

Die Lobbygruppe Icomp um Microsoft schreibt: "Der heutige Blogbeitrag Googles ist bedauerlicherweise ein weiterer Versuch, die Aufmerksamkeit von den verheerenden Konsequenzen seiner Bevorzugung eigener Angebote für den Online-Markt abzulenken." Sie fordert eine mündliche Anhörung.

Die Initiative for a Competitive Online Marketplace, kurz Icomp, hat Googles Stellungnahme im EU-Kartellverfahren gegen seine Suchmaschine als Ablenkungsmanöver bezeichnet. Sie fordert Google auf, eine mündliche Anhörung zu beantragen.

Icomp, zu deren prominentesten Mitgliedern Microsoft gehört, kommentierte Googles Blogbeitrag „Qualitätsverbesserungen nicht wettbewerbsfeindlich“ mit einem eigenen Post unter der Überschrift „Google in Denial“ – übersetzt etwa „Google will es nicht wahrhaben“. Darin steht: „Der heutige Blogbeitrag Googles ist bedauerlicherweise ein weiterer Versuch, die Aufmerksamkeit von den verheerenden Konsequenzen seiner Bevorzugung eigener Angebote für den Online-Markt abzulenken, in dem die oft gehörten, immer gleichen Argumente gemacht werden.“

Google-Logo (Bild: Google)Wenn Google wirklich „Wahlfreiheit für Endanwender und offenen Wettbewerb voranbringen“ wolle, wie sein Justiziar Kent Walker schreibt, sollte es sich einer mündlichen Anhörung vor der Kommission stellen, fordert Icomp. Dabei würden auch die Beschwerdeführer gehört werden – also Icomp-Mitglieder wie Microsoft.

Google hatte während der zehn Wochen, die ihm für seine Antwort eingeräumt wurden, auch die Gelegenheit, eine solche mündliche Anhörung zu beantragen. Dies ist laut Wall Street Journal bisher nicht passiert, auch wenn es in Walkers Blogbeitrag heißt, Google freue sich darauf, „unsere Antwort und die vorgelegten Beweismaterialien mit der Kommission zu diskutieren.“

Googles Hauptargument lautet, die vorgebrachten Behauptungen passten nicht zu den vorgeschlagenen Abhilfen. Die Kommission wünscht, dass Google rivalisierende vertikale Suchanbieter gleichrangig mit eigenen Angeboten behandelt. Vor allem geht es um Shoppingportale – auch in den von Google genannten Beispielen. Google verweist daher auf prominente Shopping-Konkurrenten wie Amazon und Ebay, die die Kommission nicht berücksichtigt habe.

EU-Flagge (Bild: Shutterstock, symbiot) Eine Änderung der Suchalgorithmen gehört bisher nicht zu den Forderungen der EU-Kommission, auch wenn Google dagegen laut WSJ bereits Position bezieht: Um eine solche Änderung durchzusetzen, müsse erwiesen sein, dass Google einen essenziellen Basisdienst bereitstelle, argumentiert der Konzern.

Zudem könnte die EU-Kommission Google zu einer Strafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verurteilen. 2014 erzielte der Internetkonzern einen Umsatz von rund 66 Milliarden Dollar. Google kann gegen eine Strafe noch gerichtlich vorgehen. Allerdings dürften die Erfolgsaussichten nicht sonderlich gut sein. Intel wurde 2009 zu einer Rekordstrafe von 1,09 Milliarden Euro verurteilt und hatte dagegen Berufung eingelegt. Letztendlich wurde das Urteil 2014 aber bestätigt. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass sich die beiden Parteien zuvor einigen.

[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]

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2 Kommentare zu EU-Kartellverfahren: Konkurrenten kritisieren Googles Antwort

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  • Am 29. August 2015 um 22:06 von Judas Ischias

    Wessen Produkte sollen denn dann an erster Stelle stehen, wenn Google die eigenen Produkte nicht prominent platzieren soll/darf?
    Die von Microsoft etwa, fühlt sich dann ganz sicher keine andere Firma benachteiligt, fängt das stänkern an und schreit nach der EU-Kommission?

    • Am 30. August 2015 um 21:06 von PeerH

      @JI:
      Na: Google hat doch eine ’neutrale‘ Formel, die anhand der Hits / Page Impressions oder weiß der Teufel was, ein Ranking erstellt – dann muss das Unternehmen vorne mit aufgeführt werden, dass die meisten Aufrufe hat.

      So werden die Nutzer doch belogen – es wird ihnen Schleichwerbung für einen Google Service präsentiert, und bessere Anbieter werden nicht angezeigt. Das widerspricht Googles eigener Logik.

      Dass sie nachgeholfen haben, sieht man daran, dass der vorherige Shop OHNE dieses ’nachhelfen‘ völlig gefloppt ist. Der neue Service MIT nachhelfen ist plötzlich ‚erfolgreicher‘.

      Wie gesagt: Yahoo kan das machen – die haben kein Quasi-Monopol. Aber ein Quasi-Monopolist ist anderen Regeln unterworfen. Und eine dieser Regeln ist exakt, dass man seine eigenen Produkte nicht pushen darf.

      Microsoft hat vor 17 Jahren wegen der Bündelung des Internet Explorers mit Windows UND der Behinderung der anderen Browser eine drastische Strafe erhalten, Gates musste zu Kreuze kriechen, und Microsoft ist nur knapp einer Zerschlagung entgangen.

      Der Grund war vergleichbar:
      Microsoft Win XP (Quasi-Monopol Desktops) –> Internet Explorer in den Markt gedrückt = Ausnutzung Quasi-Monopolstellung
      Google Suchmaschine (Quasi-Monopol Suchmaschinen) –> Shop Portal/Service (und andere!) in den Markt gedrückt, und andere benachteiligt = Ausnutzung Quasi-Monopolstellung?

      Das wird man sehen. Mit seiner ‚was wollt ihr eigentlich‘ Strategie spielen sie m.E. ein sehr riskantes Spiel, das ihnen ordentlich um die Ohren fliegen kann.

      Wie sagte Cato der Ältere damals zum Ende jeder Rede: „Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass Google zerschlagen werden muss!“
      Dem kann ich mich nur anschließen. ;-)

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