Kartellverfahren: EU-Kommission gibt Google zwei Wochen mehr Zeit

Der Konzern muss seine Stellungnahme nun nicht bis 17, sondern bis 31. August einreichen. Laut Politico wird er keine mündliche Anhörung beantragen. Möglicher Grund: Dabei würden auch die Beschwerdeführer zu Wort kommen.

Die EU-Kommission hat hat Googles Frist zum zweiten Mal verlängert, sich zu ihren Kartellvorwürfen zu äußern. Der Konzern muss seine Stellungnahme nun nicht bis 17, sondern bis 31. August einreichen. Das berichtet Politico, das von Quellen auch erfahren hat, Google werde keine mündliche Anhörung beantragen.

(Montage: ZDNet.de)Das US-Magazin zitiert Kommissionssprecher Ricardo Cardoso: „Die Kommission hat Googles Bitte zugestimmt, die Antwortfrist um weitere zwei Wochen zu verlängern.“ Ein Zusammenhang mit Googles neuer Struktur und der Gründung der Konzernmutter Alphabet bestehe nicht. Es handle sich um einen normalen Vorgang. Die Kommission habe die Gründe geprüft und anschließend eingewilligt, sodass Google seine Rechte voll ausüben könne.

Eine mündliche Anhörung hätte Google einen direkteren Kontakt zu den zuständigen EU-Verantwortlichen ermöglicht und ihm weitere Zeit eingeräumt. Zugleich wären aber die 20 Beschwerdeführer und die 10 interessierten Parteien eingeladen worden und hätten ihre Vorwürfe artikulieren können – darunter Microsoft, Yelp und Expedia.

Offen ist noch, ob die Kommission in den nächsten Monaten weitere Vorwürfe gegen Google erheben wird. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte mit Ankündigung des Kartellverfahrens von Ermittlungen in anderen Bereichen berichtet, die parallel weiter laufen – unter anderem zum Mobilbetriebssystem Android.

Vestager wirft dem Suchmaschinenanbieter offiziell vor, seine „beherrschende Stellung auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste im Europäischen Wirtschaftsraum“ zu missbrauchen. „Ziel der Kommission ist es, durch Anwendung der EU-Kartellvorschriften dafür zu sorgen, dass die in Europa tätigen Unternehmen, wo auch immer sie ihren Sitz haben, die Auswahl für die Verbraucher in Europa nicht künstlich einschränken oder Innovation bremsen.“

Die Wettbewerbshüter bemängeln vor allem fünf Punkte: Google platziere erstens den Preisvergleichsdienst auf den eigenen allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch an besonders sichtbarer Stelle, unabhängig von der Relevanz. Dieses Verhalten begann 2008. Der Konzern wende zweitens das Sanktionssystem, das er auf der Grundlage bestimmter Parameter auf andere Preisvergleichsdienste anwendet, nicht auf die eigenen Preisvergleichsdienst an, was dazu führen kann, dass sie auf den allgemeinen Suchergebnisseiten von Google auf einem niedrigeren Rang erscheinen. Drittens war Froogle, der erste Preisvergleichsdienst von Google, nicht in den Genuss einer Vorzugsbehandlung gekommen und entwickelte sich schlecht.

Infolge der systematischen Bevorzugung durch Google verzeichneten viertens die beiden Nachfolgedienste, „Google Produktsuche“ und „Google Shopping“, höhere Zuwachsraten, zum Nachteil konkurrierender Preisvergleichsdienste. Und fünftens habe das Verhalten von Google negative Auswirkungen auf Verbraucher und Innovation. Konkurrenten hätten nur einen geringen Anreiz für Innovationen, da sie wüssten, dass der eigene Dienst unabhängig von seiner Qualität weniger sichtbar sein werde als der von Google.

Die EU-Kommission könnte Google zu einer Strafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verurteilen. 2014 erzielte der Internetkonzern einen Umsatz von rund 66 Milliarden Dollar. Google kann gegen eine Strafe noch gerichtlich vorgehen. Allerdings dürften die Erfolgsaussichten nicht sonderlich hoch sein. Intel wurde 2009 zu einer Rekordstrafe von 1,09 Milliarden Euro verurteilt und hatte dagegen Berufung eingelegt. Letztendlich wurde das Urteil 2014 aber bestätigt. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass sich die beiden Parteien zuvor einigen.

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