Bundestag beschließt Novelle des Elektrogerätegesetzes

Damit setzt Deutschland eine im August erlassene EU-Richtlinie auf nationaler Ebene um. Das neue Gesetz soll die Rückgabe alter oder defekter Elektrogeräte bei Händlern erleichtern. Nach Zustimmung des Bundesrats wird es voraussichtlich Anfang 2016 in Kraft treten.

Der Bundestag hat gestern Abend einen Entwurf (PDF) der Bundesregierung zur „Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten“ (ElektroG) verabschiedet. Damit ist mit fünfmonatiger Verspätung der Weg frei, die im August vom Europäischen Parlament erlassene Richtlinie 2012/19/EU (alias WEEE-Richtlinie) auf nationaler Ebene umzusetzen.

Ziel der Richtlinie und damit auch des erneuerten ElektroG ist es, einen höheren Anteil der Elektroaltgeräte einer sauberen Verwertung zuzuführen und damit die Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren. Wichtigstes Mittel dazu soll es sein, Verbrauchern die Rückgabe zu erleichtern. Die neuen Regeln sollen Anfang 2016 in Kraft treten. Zuvor muss ihnen aber noch der Bundesrat zustimmen.

Bislang nehmen Händler Altgeräte nur freiwillig zurück. In der Regel können sie aber bei den kommunalen Wertstoffhöfen korrekt entsorgt werden. Das Potenzial, das in den Altgeräten steckt, haben seit einigen Jahren jedoch auch schon diverse Ankaufsportale für sich entdeckt. Sie ermöglichen Verbrauchern – insbesondere für Produkte aus dem IT-Bereich wie Smartphones, Tablets, Digitalkameras und teilweise auch Notebooks und andere Geräte – online die Ermittlung eines Ankaufspreises sowie den kostenfreien Versand an. Dabei bleiben allerdings die klassischen Elektrogeräte wie Toaster, Mikrowellen, Radios und ähnliches außen vor.

Die Gesetzesnovelle verpflichtet Händler nun, diese Elektrokleingeräte in jedem Fall und größere Geräte beim Kauf eines gleichwertigen Neugeräts kostenlos zurückzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Fläche des Elektrosortiments im Laden mehr als 400 Quadratmeter einnimmt. Alternativ können sie auch Sammelstellen „in umittelbarer Nähe“ des Geschäfts einrichten. Darüber hinaus sollen die Regelungen auch für den Online-Handel gelten. Amazon und Ebay haben hier schon vorgesorgt. Sie bieten ihren Kunden bereits den Ankauf von Altgeräten an, müssen das also nur noch erweitern.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) bemängelt an dem neuen Gesetz, das der Begriff „unmittelbare Nähe“ zu wenig konkret ist und dadurch Probleme heraufbeschwört. Außerdem begrüßt er zwar, das Abholsysteme eingerichtet werden dürfen und dafür auch Geld verlangt werden kann, kritisiert aber zugleich, dass dies seiner Ansicht nach im Gesetzestext nicht deutlich genug formuliert ist.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte bereits im Frühjahr, ebenso wie Umweltverbände, die 400-Quadratmeter-Regelung als zu kompliziert kritisiert und daneben eine Aufklärungskampagne für die Verbraucher gefordert: „Die Rückgabe beim Handel erleichtert das Sammeln alter Geräte. Allerdings sind die Bedingungen für die Abgabe kompliziert. Damit diese Möglichkeit tatsächlich genutzt wird, ist eine umfassende Information der Verbraucher nötig“, sagte damals Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim VZBV. Seiner Ansicht nach sollte das möglichst zentrale Informationsangebot vom Umweltbundesamt koordiniert werden und nicht nur über die Rückgabemöglichkeiten, sondern auch über mögliche Gefahrenstoffe in den Geräten, über das Löschen persönlicher Daten sowie den Nutzen der getrennten Sammlung und Verwertung der Altgeräte aufklären.

Die Branchenverbände Bitkom und ZVEI begrüßen die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zwar grundsätzlich, stellen aber den konkreten Nutzen der Rücknahme im Handel in Frage. „Anstatt die Verantwortung für die Altgeräterücknahme auf Kommunen und Hersteller zu fokussieren, setzt das Gesetz auf eine möglichst große Vielfalt von Akteuren. Die auf den ersten Blick bürgerfreundlichere Rücknahme durch den Handel führt nach Einschätzung der Hersteller allerdings nicht zu einer Steigerung der Sammelmenge, sondern lediglich zu einer weiteren Zersplitterung der Rücknahmewege“, so die Verbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung. „Je mehr Rücknahmewege existieren, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Altgeräte – insbesondere dort, wo sie einen Wert darstellen – in falsche Kanäle gelangen und damit am Ende nicht mehr, sondern weniger Geräte gesammelt und verwertet werden.“

Laut Daten des Umweltbundesamtes werden in Deutschland pro Jahr knapp 780.000 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt. Der Großteil davon, 723.000 Tonnen, stammt aus privaten Haushalten. Damit kommen durchschnittlich 8,8 Kilogramm pro Einwohner und Jahr zusammen. Da hierzulande nach Schätzungen pro Jahr und Kopf allerdings über 20 Kilogramm Elektroschrott anfallen, ist noch deutlich Luft nach oben.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

Themenseiten: European Union, Green-IT, Politik

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu Bundestag beschließt Novelle des Elektrogerätegesetzes

Kommentar hinzufügen
  • Am 4. Juli 2015 um 3:14 von Judas Ischias

    Da sieht man mal wieder, „unsere“ Politiker sind doch eindeutig zu blöd um ein vernünftiges Gesetz zu beschließen.
    Was soll denn so ein Quark mit den mehr als 400 Quadratmetern?
    Wie soll man denn das als Kunde feststellen?
    Bekommt man am Eingang einen Zollstock in die Hand gedrückt um selbst nachzumessen?
    Oder sind die Geschäfte verpflichtet am Eingang die Quadratmeter anzuzeigen?
    Wer da wegen der Kosten kein Interesse daran hat,
    den Elektromüll anzunehmen, der kann
    so etwas doch auch leicht aushebeln.

    Bevor wieder Hinweise aus der Redaktion kommen, dass es irgendwo im Artikel steht, ich habe irgendwann keine Lust mehr gehabt mir die Eu-Lex weiter durchzulesen. ;)
    Bei „die 400-Quadratmeter-Regelung als zu kompliziert“ stand nichts darüber, aber genau da habe ich entsprechende Informationen erwartet und eine PDF-Datei lade ich mir deswegen nicht runter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *