EU gewährt Google Fristverlängerung im Kartellverfahren

Der Internetkonzern hat nun bis zum 17. August Zeit, sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern. Damit bleibt ihm laut EU-Kommission ausreichend Zeit, alle Dokumente auszuwerten und sein Recht auf Verteidigung in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen.

Die EU hat einem Antrag Googles auf eine Fristverlängerung im Ende 2014 neu aufgerollten Kartellverfahren stattgegeben. Der Internetkonzern hat nun bis zum 17. August die Gelegenheit, sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern. Google solle mit der Verlängerung ausreichend Zeit erhalten, um sämtliche Dokumente auszuwerten und das Recht auf Verteidigung in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit.

(Montage: ZDNet.de)Die Wettbewerbshüter gehen Beschwerden von Konkurrenten nach, laut denen Google seine dominante Stellung am Suchmarkt wettbewerbswidrig ausnutzt, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Beispielsweise soll es bei den eigenen Preisvergleichsseiten die eigenen Angebote bevorzugen. Daneben untersucht die Kommission auch Googles Vereinbarungen mit Herstellern über das Mobilbetriebssystem Android. Hier steht ebenfalls der Vorwurf einer unrechtmäßigen Behinderung des Wettbewerbs im Raum.

Sollte die EU-Kommission den Konzern für schuldig befinden, droht ihm eine Milliardenstrafe. Die Kartelluntersuchung wurde Mitte April offiziell eingeleitet. Mit einer Entscheidung ist jedoch erst im kommenden Jahr zu rechnen.

„Sollte die Untersuchung unsere Befürchtungen bestätigen, müsste Google die rechtlichen Konsequenzen tragen und seine Geschäftspraxis in Europa ändern“, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager im April. „Ziel der Kommission ist es, durch Anwendung der EU-Kartellvorschriften dafür zu sorgen, dass die in Europa tätigen Unternehmen, wo auch immer sie ihren Sitz haben, die Auswahl für die Verbraucher in Europa nicht künstlich einschränken oder Innovation bremsen.“

Nach Informationen von Reuters gründet sich das Kartellverfahren gegen Google auf Beschwerden von 19 Firmen aus Europa und den USA. Sie sollen der EU vor allem geholfen haben, das Verfahren auch auf andere Bereiche als den Preisvergleichsdienst Google Shopping auszuweiten.

[mit Material von Martin Schindler, silicon.de]

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Themenseiten: European Commission, Google, Kartell, Suchmaschine

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