EU genehmigt Gemeinschaftsunternehmen für die Vergabe von Online-Musiklizenzen

GEMA, PRSfM und STIM können künftig gemeinsam Lizenzen für mehrere Länder anbieten. Die EU sieht darin keine Gefährdung für den Wettbewerb. Die Verwertungsgesellschaften müssen es anderen Anbietern aber erlauben, in den Markt einzusteigen.

Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens für die Vergabe von Online-Musiklizenzen unter Auflagen genehmigt. Die beteiligten Verwertungsgesellschaften müssen es anderen Marktteilnehmern ermöglichen, in den „Wettbewerb um die Erbringung von Urheberrechts-Verwaltungsdiensten einzutreten“, heißt es in einer Pressemitteilung der Kommission.

EU-Flagge (Bild: Shutterstock, symbiot)

Das Gemeinschaftsunternehmen wird von der deutschen Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), der britischen PRS for Music Limited (PRSfM) und der schwedischen Föreningen Svenska Tonsättares Internationella Musikbyra (STIM) betrieben. Sie wollen künftig in mehreren Ländern nutzbare Mehrgebietslizenzen vergeben. Bisher mussten Online-Plattformen von jeder der drei Gesellschaften eine Lizenz erwerben.

Die EU-Kommission hatte nach eigenen Angaben jedoch Bedenken, dass ein Gemeinschaftsunternehmen es anderen Verwertungsgesellschaften erschwert, Urheberrecht-Verwaltungsdienste anzubieten oder ihre Dienste in dem Bereich auszuweiten. Die von den drei Gesellschaften vorgeschlagenen Verpflichtungen seien aber ausreichend gewesen, um diese Bedenken auszuräumen.

„Durch das geplante Gemeinschaftsunternehmen würde es für Online Musikplattformen wie iTunes, YouTube oder Deezer einfacher, die erforderlichen Lizenzen zu erhalten, um Verbrauchern grenzübergreifend Musikdienste anbieten zu können“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Die Kommission hat sich davon überzeugt, dass durch die Auflagen auch andere Verwertungsgesellschaften im Wettbewerb bestehen und Urheberrecht-Verwaltungsdienste anbieten können.“

Die EU geht nun davon aus, dass die Verwertungsgesellschaften für Mehrgebietslizenzen für größere Repertoires bei der derzeitigen Marktlage keine höheren Lizenzgebühren verlangen können als Gesellschaften, die Mehrgebietslizenzen für kleinere Repertoires anbieten. „Daher schloss die Kommission, dass die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens nicht zu höheren Lizenzgebühren für Online-Plattformen führen dürfte“, so die Kommission weiter. Zudem hätten die Kunden des Gemeinschaftsunternehmens das Recht, zu konkurrierenden Anbietern zu wechseln.

Noch im Januar hatte sich die EU skeptisch zu dem Vorhaben von GEMA, PRSfM und STIM geäußert und eine eingehende Untersuchung eingeleitet. Brüssel befürchtete damals schlechtere Bedingungen für die Anbieter digitaler Dienstleistungen und damit eine geringere Wahlfreiheit und höhere Preise für Verbraucher.

Unklar ist, welche Auswirkungen das Gemeinschaftsunternehmen auf den Streit zwischen GEMA und Youtube hat. Hierzulande sperrt Google deswegen automatisch Videos, die Musik aus dem Repertoire der GEMA enthalten könnten. Ob die Vergabe länderübergreifender Lizenzen durch das Gemeinschaftsunternehmen dann allerdings auch zu länderübergreifenden Streitigkeiten oder Sperren führen wird, oder doch eine Einigung begünstigt, bleibt abzuwarten.

Themenseiten: European Commission, Musik, Streaming, Urheberrecht

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