Urteil: PC-Fritz-Betreiber muss über sechs Jahre ins Gefängnis

Der 31-Jährige Berliner Firat Cagac wurde vom Landegericht Halle des gewerbsmäßigen Betrugs sowie Verstößen gegen das Urheber- und Markenrecht für schuldig befunden. Hauptzeuge im Prozess war der ehemalige Geschäftsführer des Software-Händlers, Maik Mahlow. Er sieht sich nun als Opfer.

Das Landgericht Halle hat einen der Betreiber des deutschen Software-Händlers PC Fritz zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Der 31-Jährige Berliner Firat Cagac muss wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Verstößen gegen das Urheber- und Markenrecht für insgesamt sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Darin ist eine bereits im März wegen Steuerhinterziehung verhängte Strafe von vier Jahren und neun Monaten enthalten.

Der ehemalige Geschäftsführer von PC Fritz, Maik Mahlow, sieht sich nun als Opfer (Bild: PC Fritz).Der ehemalige Geschäftsführer von PC Fritz, Maik Mahlow, sieht sich nun als Opfer (Bild: PC Fritz).Hauptzeuge im Prozess war der ehemalige Geschäftsführer Maik Mahlow. Er blieb auch während des Verfahrens bei seiner schon vor einem Jahr gegenüber den Medien getätigten Aussage, er sei nur als Strohmann vorgeschoben worden und fürchte sich nun vor den wahren Hintermännern. Mahlow wurde inzwischen in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen, ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft aber parallel.

PC Fritz trat 2012 und verstärkt ab 2013 zunächst durch besonders günstige Preise für Software – meist Produkte von Microsoft – ins Licht der Öffentlichkeit. Nachdem der Händler immer mehr Aufmerksamkeit erfuhr, kurbelte er eine viel beachtete Marketingkampagne an. Deren Konzept war ebenso einfach wie effektiv: Als „Avatar“-ähnliche Wesen verkleidete junge Damen mit knappen Bikinis und viel Bodypainting traten zusammen mit prominenten Persönlichkeiten bei zahlreichen Veranstaltungen auf. Damit – so hieß es – wolle der angeblich krebskranke Geschäftsführer noch einmal so richtig auf die Pauke hauen. Nebenbei ging die Software weg wie warme Semmeln.

Dabei handelte es sich vermutlich zunächst um Ware aus dem Graumarkt, von OEMs und aus ausländischen Quellen. Das ist nicht wirklich illegal, aber zumindest von den Herstellern nicht gern gesehen. Nachdem Microsoft diese Quellen offenbar ausgetrocknet hatte, die PC-Fritz-Betreiber aber noch keine Lust hatten, aufzuhören, machten sie schließlich den verhängnisvollen Fehler, unbestreitbare Raubkopien im großen Stil anfertigen zu lassen.

Microsoft konnte dann in Zusammenarbeit mit Zoll und Staatsanwaltschaft nachweisen, dass PC Fritz nicht nur raubkopierte Datenträger von Windows 7, sondern auch gefälschte Echtheitszertifikate verkauft hatte. Nach einer Hausdurchsuchung im September 2013 bot PC Fritz lediglich noch Produktschlüssel zusammen mit Download-Links an. Außerdem ging das Unternehmen selbst rechtlich gegen Microsoft vor.

Im April 2014 kam dann das endgültige Aus für PC Fritz: Damals wurden zunächst vier Hintermänner des Online-Shops verhaftet und angeklagt. Nachdem der als Geschäftsführer fungierende Maik Mahlow ein Geständnis abgelegt und seine Mitstreiter beziehungsweise Hintermänner schwer beschuldigt hatte, nahm die Justiz ihre jetzt zumindest zum Teil abgeschlossene Arbeit auf. Laut Microsoft wurden im Zuge des Verfahrens nicht nur „hunderttausende“ gefälschter Windows-Datenträger sichergestellt, sondern man habe auch die Produktion von etwa zwei Millionen weiteren Datenträgern in Italien verhindern können.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

Themenseiten: E-Commerce, Gerichtsurteil, Microsoft, Software, Urheberrecht

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