Ex-FIA-Boss Max Mosley und Google legen Rechtsstreit mit Vergleich bei

Die ehemalige Chef des Automobilweltverbands war 2014 gegen die Autovervollständigungsfunktion der Google-Suche vorgegangen, weil bei Eingabe seines Namens Ergänzungen wie "skandal bilder" oder "intime party" vorgeschlagen wurden. Die ehemalige Bundespräsidentengattin Bettina Wulff hatte sich in einem ähnlichen Fall ebenfalls außergerichtlich mit Google geeinigt.

Der seit Jahren laufende Rechtsstreit zwischen Google und dem ehemaligen Chef des Automobilweltverbands FIA, Max Mosley, um die Autovervollständigungsfunktion der Google-Suche ist beendet. Beide Parteien haben sich jetzt auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt, wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel unter Berufung auf Mosleys Anwältin in Deutschland berichtet.

Gab man bei Google den Namen Max Mosley ein, ergänzte die Suche automatisch „skandal bilder“, „intime party“ oder „prostitutes video“. Ähnlich verhielt es sich bei Suchvorschlägen zur Exfrau des früheren deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff. Sie klagte gegen Google, weil etwa „wulff“ zu „wulff bettina prostituierte“ vervollständigt wurde. Wulff hatte schon Anfang Januar eine außergerichtliche Einigung mit Google erzielt.

Wenig schmeichelhaft: die vorgeschlagenen Suchbegriffe bei der Google-Bildersuche zum Namen Max Mosley am 24. Januar 2014 (Screenshot: ITespresso).Wenig schmeichelhaft: die vorgeschlagenen Suchbegriffe bei der Google-Bildersuche zum Namen Max Mosley am 24. Januar 2014 (Screenshot: ITespresso).

Einen ähnlichen Ausgang nimmt nun auch der Fall Mosley, der seit Jahren Gerichte in Deutschland, Frankreich und Großbritannien beschäftigte. Laut Spiegel wurde vergangenen Montag ein Vergleich geschlossen. „Der Streit ist beigelegt, zur Zufriedenheit beider Seiten“, sagte Mosleys Anwältin Tanja Irion dem Magazin, ohne jedoch Details nennen zu wollen. „Die Vereinbarung ist vertraulich“, erklärte Mosley selbst. „Ich bin zufrieden und möchte sie nicht gefährden.“

Der Ex-FIA-Boss hatte Google erstmals 2011 verklagt, weil sich der Suchmaschinenbetreiber weigerte, illegal aufgenommene und veröffentlichte Bilder einer privaten Sado-Maso-Party Mosleys vorab aus seinen Suchresultaten herauszufiltern. Anfang 2014 entschied dann das Landgericht Hamburg, dass Google rechtsverletzende Bilder aus den Ergebnissen seiner Suchmaschine filtern und sperren muss. Dazu zählten auch die erstmals im Jahr 2008 veröffentlichten Screenshots eines Videos, auf dem Mosley angeblich als Teilnehmer einer bizarren Sexparty zu sehen ist.

Nach der erfolgreichen Klage gegen Googles Bildersuche ging Mosley anschließend gegen die Autovervollständigungsfunktion der Google-Suche vor. Eine Entscheidung in dem anhängigen Berufungsverfahren von Google vor dem Oberlandesgericht Hamburg war für den 19. Mai angesetzt. Mit dem jetzt geschlossenen Vergleich hat sich diese aber erledigt.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mai 2013 hatten sowohl Wulff als auch Mosley gute Chancen, ihr Verfahren gegen Google zu gewinnen. Die Karlsruher Richter entschieden damals, dass der Suchkonzern bei Eingriffen ins Persönlichkeitsrecht die Suchwortergänzungsvorschläge nach Beanstandungen streichen muss. Sie betonten allerdings, dass Google seine Autocomplete-Vorschläge nicht vorab prüfen müsse, sondern erst auf Beschwerden hin.

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Themenseiten: Gerichtsurteil, Google, Internet, Suchmaschine

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