Julian Assange erklärt sich zu Vernehmung in London bereit

Das bestätigte sein Anwalt Thomas Olsson. Damit kommt der Wikileaks-Gründer einer Bitte der schwedischen Staatsanwaltschaft nach, die ihn im Rahmen ihrer seit 2010 laufenden Ermittlung wegen sexueller Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung befragen will.

Wikileaks-Gründer Julian Assange hat der Anfrage der schwedischen Staatsanwaltschaft zugestimmt, ihn in London zu vernehmen, wo er seit fast drei Jahren in der ecuadorianischen Botschaft lebt. Das berichtet die schwedische Tageszeitung Dagens Nyheter unter Berufung auf Assanges Anwalt Thomas Olsson. Dieser erklärte am Donnerstag: „Wir haben der Staatsanwaltschaft heute eine Bestätigung geschickt, dass Assange bereit ist, sich befragen zu lassen. Er nimmt an, dass die Vernehmung nach den gültigen Vorschriften erfolgt.“

Olsson geht davon aus, dass noch einige Formalitäten zu klären sind. Ihm zufolge ist die Befragung von Assanges Seite aus an keine Bedingungen geknüpft. In einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es jedoch, dass Assange einige Vorbehalte geäußert habe, die es noch zu klären gelte. „Sobald klar ist, dass den geplanten Ermittlungen nichts mehr im Wege steht, werden wir Rechtshilfe bei den britischen Behörden beantragen, um die Ermittlungen fortzusetzen. Außerdem werden wir die ecuadorianischen Behörden um eine Genehmigung ersuchen, Ermittlungsmaßnahmen in der Londoner Botschaft des Landes durchzuführen“, erklärte die leitende Staatsanwältin Marianne Ny. Aktuell sei noch nicht absehbar, wann die Vernehmung erfolge.

Die schwedische Staatsanwaltschaft hatte Assange Mitte März um seine Zustimmung gebeten, um ihn in London im Rahmen ihrer seit 2010 laufenden Ermittlung wegen sexueller Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung verhören und eine DNA-Probe nehmen zu können. Dies stellte eine Kehrtwende in der seit Jahren andauernden Auseinandersetzung zwischen Assange und der Anklage dar. Zuvor hatte sich Letztere stets geweigert, den Wikileaks-Herausgeber in London zu befragen, und darauf bestanden, dass er für eine Vernehmung nach Schweden kommen müsse.

Assanges Anwälte warfen der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang vor, schwedische Gesetze zu verletzen, indem sie eine Vernehmung in London verweigere. Zwar ging eine Berufungsverhandlung zur Aufhebung des Haftbefehls vergangenes Jahr verloren, doch das zuständige schwedische Gericht erklärte zugleich, dass die Staatsanwaltschaft nicht genug unternommen habe, um die Ermittlungen voranzutreiben.

Im März erklärte dann das Büro der Staatsanwaltschaft, dass man bereit sei, Assange in London zu vernehmen, da die ihm zur Last gelegten Verbrechen im August 2015 zu verjähren drohen. Mit anderen Worten: Den Ermittlern läuft die Zeit davon, um eine formelle Anklage gegen Assange zu erheben.

„Meine Sichtweise war stets, dass eine Vernehmung in der ecuadorianischen Botschaft in London die Qualität der Befragung herabgesetzt hätte, und dass er auf jeden Fall in Schweden anwesend sein müsste, falls es in Zukunft zu einem Prozess kommt“, sagte die zuständige Staatsanwältin Marianne Ny vor einem Monat. „An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert. Da die Zeit drängt, erachte ich es aber als notwendig, solche Unzulänglichkeiten bei der Ermittlung zu akzeptieren und ebenso zu riskieren, dass die Befragung den Fall nicht voranbringt, insbesondere da keine anderen Maßnahmen möglich sind, solange Assange sich nicht in Schweden aufhält.“

Der Wikileaks-Gründer war am 19. Juni 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London geflohen, nachdem er den Rechtsstreit um seine Auslieferung an Schweden verloren hatte. Ein von Schweden ausgestellter europäischer Haftbefehl verpflichtet Großbritannien, ihn an das skandinavische Land zu überstellen. Assange selbst befürchtet, dass er von Schweden anschließend an die USA ausgeliefert wird, wo ihm aufgrund der Cablegate-Enthüllungen aus dem Jahr 2010 hohe Strafen drohen könnten – bis hin zur Todesstrafe. Das Verfahren gegen ihn bezeichnete er als politisch motivierte Intrige.

Themenseiten: Politik, wikileaks.org

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