Innen- und Justizministerium vereinbaren neuerliche Vorratsdatenspeicherung

Metadaten sollen zehn Wochen gespeichert werden, Standorte im Fall von Mobilgesprächen vier Wochen. Anschließend sind die Netzbetreiber zur Löschung sogar verpflichtet. Zugriff ist nur mit Genehmigung eines Richters möglich. Die Betroffenen müssen informiert werden.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) haben für die große Koalition in Berlin Eckpunkte für eine erneute Vorratsdatenspeicherung vereinbart. Nach ihrem Vorschlag sollen Telekommunikationsdaten maximal zehn Wochen gespeichert werden. Auch die Zugriffshürden wurden erhöht und Persönlichkeits- wie Bewegungsprofile untersagt, um Widersprüche zur Verfassung zu vermeiden.

Bundesjustizminister Heiko Maas (Bild: Frank Nürnberger/BMJV)Bundesjustizminister Heiko Maas (Bild: Frank Nürnberger/BMJV)

Das erste deutsche Vorratsdatenspeicherungsgesetz wurde im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt, nachdem es drei Jahre gegolten hatte. Der Neuansatz wechselt nun das Vokabular, um sich davon zu distanzieren: Statt von Vorratsdatenspeicherung sprechen Innen- und Justizministerium nun von „Speicherverpflichtung und Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten“.

Justizminister Heiko Maas teilt mit, dass nur so genannte Verkehrsdaten zehn Wochen vorgehalten werden. Standortdaten bei Mobilfunkgesprächen sollen vier Wochen lang gespeichert werden. Unmittelbar nach Ablauf der Speicherfrist ist es verpflichtend, diese zu löschen, ansonsten drohen Geldstrafen.

Berufsgeheimnisträger, Notrufe sowie Beratungsstellen sollen besonderen Schutz erfahren. Gespeichert werden sollen zudem nur Verbindungsdaten, nicht aber Inhalte von Gesprächen oder E-Mails. Zudem dürfen Sicherheitsbehörden lediglich im Zusammenhang mit schweren Straftaten und nach richterlicher Genehmigung auf diese Daten zugreifen. Weiter müssen die Sicherheitsbehörden die von Datenabrufenen Betroffenen über den Vorgang informieren.

Unter Verkehrsdaten versteht die Bundesregierung die Telefonnummern, die an einem Telefonat beteiligt sind, sowie Uhrzeit und Datum – also Metadaten. Bei Internet-Telefonie wird die IP-Adresse gespeichert.

Diese Daten sollen mit starken Verschlüsselungsalgorithmen und durch ein Vier-Augen-Prinzip geschützt werden. Wer sensible Daten entwendet und verkauft, begeht den ebenfalls neuen Straftatbestand der „Datenhehlerei“. Bei besonders hohen Kosten für die Speicherung können Provider auf Entschädigungen durch den Staat hoffen.

Nicht nur Datenschützer und Bürgerrechtler halten die anlasslose Speicherung von Daten für bedenklich, auch der Europäische Gerichtshof hatte eine entsprechende EU-Richtlinie für ungültig erklärt, weil die Massenüberwachung gegen Grundrechte verstoße und ein Gefühl der ständigen Überwachung erzeuge. Dennoch ist sich Innenminister de Maizière sicher, dass der aktuelle Vorschlag, der zusammen mit dem Justizministerium in den vergangenen Wochen ausgearbeitet wurde, die Vorgaben der Gerichte erfüllt. Er erhofft sich „fundamentale“ Verbesserungen bei der Bekämpfung von Verbrechen, Terrorismus und der organisierten Kriminalität.

Auch wenn die Große Koalition den Datenschutz in dem neuen Vorschlag stärkt, stellt ein solches Gesetz doch erneut alle Bürger unter Überwachung. Als einen „beispiellosen Angriff auf die Grundrechte” deutet es etwa der Grünen-Politiker und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz. Die neue Speicherfrist ändere nichts an der Tatsache, dass es zu einer anlasslosen Massenüberwachung der Telekommunikation der Bundesbürger komme, schreibt die rechtspolitische Grünen-Sprecherin Katja Keul.

[mit Material von Martin Schindler, silicon.de]

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Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu Innen- und Justizministerium vereinbaren neuerliche Vorratsdatenspeicherung

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  • Am 18. April 2015 um 15:44 von Judas Ischias

    Wo ist denn jetzt dein Gezeter, PeerH?
    Unsere Regierung macht VDS, Abhöraktionen, Erfassung von Mautdaten und deren Weitergabe!!!
    Und Du zeterst über Google.

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