Safari-Tracking: Britische Nutzer können Google verklagen

Das Urteil eines hohen britischen Berufungsgerichts könnte eine Klagewelle von Verbrauchern in Großbritannien auslösen. Es geht noch immer um den umgangenen Tracking-Schutz von Apples Browser Safari. Die US-Handelsaufsicht FTC verhängte dafür schon 2012 eine Rekordstrafe von 22,5 Millionen Dollar.

Ein Gericht hat die grundsätzliche Entscheidung getroffen, dass britische Nutzer von Apples Safari-Browser Google wegen Verletzung ihrer Privatsphäre verklagen können. Das Urteil fällte das hochrangige Berufungsgericht Court of Appeal of England and Wales, über dem nur noch der Supreme Court steht. Googles Anwälte in Großbritannien hatten vergeblich damit argumentiert, dass es nicht den dortigen Datenschutzgesetzen unterliege und daher nur an seinem Firmensitz im US-Bundesstaat in Kalifornien verklagt werden könne.

US-Sicherheit (Bild: News.com)In diesem Rechtsstreit geht es noch immer um Googles Umgehung der Datenschutzeinstellung von Apples Browser Safari mit einem Trick, um auch Nutzer auf iPhone oder Computer per Cookie verfolgen zu können. Bekannt wurde das erstmals im Februar 2012 durch einen Bericht des Wall Street Journal. Der Internetkonzern ignorierte damit eine von Apple vorgenommene Einstellung, die dafür sorgen sollte, dass Safari im Gegensatz zu anderen verbreiteten Browsern standardmäßig die Cookies von Drittanbietern blockiert.

„Wir haben bekannte Funktionen von Safari genutzt, um Features bereitzustellen, die angemeldete Google-Nutzer aktiviert haben“, verteidigte sich Google damals gegen die Vorwürfe. Das überzeugte allerdings auch die US-Handelsaufsicht FTC nicht, die für die Umgehung des Tracking-Schutzes eine Rekordstrafe von 22,5 Millionen Dollar verhängte. Weitere 17 Millionen Dollar zahlte Google in diesem Zusammenhang an US-Bundesstaaten, ohne ein Fehlverhalten einzuräumen. Über die Strafzahlungen hinaus verpflichtete es sich jedoch zur Einhaltung bestimmter Regeln, was verhindern sollte, dass sich ein derartiger Vorfall wiederholt.

Mit dem Urteil des britischen Berufungsgerichts ist jetzt der Weg frei für eine mögliche Klagewelle in Großbritannien. „Das wegweisende Verfahren öffnet potenziell die Tür für Klagen von Millionen Briten, die zwischen Sommer 2011 und Frühjahr 2012 Apple-Computer, iPhones, iPods und iPads benutzten“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Google Action Group. Als nicht gewinnorientiertes Unternehmen, das von der Google Governance Campaign gegründet wurde, will diese Organisation solche Klagen von Verbrauchern organisieren – „mit Förderung und in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei“.

[mit Material von Charlie Osborne, ZDNet.com]

Themenseiten: Apple, Browser, Gerichtsurteil, Google, Privacy, Safari

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

4 Kommentare zu Safari-Tracking: Britische Nutzer können Google verklagen

Kommentar hinzufügen
  • Am 29. März 2015 um 11:27 von Frank Furter

    ZITAT
    Googles Anwälte in Großbritannien hatten vergeblich damit argumentiert, dass es nicht den dortigen Datenschutzgesetzen unterliege und daher nur an seinem Firmensitz im US-Bundesstaat in Kalifornien verklagt werden könne.
    TATIZ

    (Satire=on)
    Na prima, dann kauf ich mir ’ne Insel im Pazifik, erkläre die zum Staat, mache mir meine Gesetze selber und verlege meinen Firmensitz dorthin. Dort gründe ich auch eine Religion, die von mir fordert Menschenopfer zu bringen. Danach kann ich in allen Ländern dieser Erde alles machen, was mir meine Gesetze erlauben oder meine Religion fordert?
    (Satire=off)
    Merkwürdige Rechtsauffassung!

    Kein Wunder, dass solche Firmen starke Befürworter von TTIP und anderer Abkommen sind, die es Unternehmen ermöglicht, sich unter fadenscheinigen Vorwänden der gesetzlichen Rechtssprechung zu entziehen.

  • Am 29. März 2015 um 12:21 von C

    Zitat:
    „Googles Anwälte in Großbritannien hatten vergeblich damit argumentiert, dass es nicht den dortigen Datenschutzgesetzen unterliege und daher nur an seinem Firmensitz im US-Bundesstaat in Kalifornien verklagt werden könne“

    Also – was Dümmeres kann man sich nicht vorstellen. Das müssen US-Winkel-Advokaten sein.

    Es gilt immer das lokale Gesetz des lokalen National-Staates.
    Das musste auch die US-Film-Industrie hart aber herzlich lernen.
    Das müssen noch einige US-Richter (MS Irland) noch lernen…

    Wenn Google sich nicht dem Britischen Recht in GB beugen will, soll es in GB keine Dienste anbieten. So einfach ist das.

    • Am 30. März 2015 um 7:30 von Prodigy

      Produkthaftung mal anders.
      Ich habe es vor Jahren vergeblich versucht
      Schadensersatz zu bekommen. Die obersten Deutschen
      Gerichte haben Klagen mit Zuständigkeit des Produzenten in Taiwan
      abgewiesen.

  • Am 30. März 2015 um 5:40 von punisher

    Richtig so, verklagen und verurteilen. Die großen drücken sich eh schon wo sie nur können.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *