Flugerlaubnis für Amazon-Drohnen erteilt

Die Aufsichtsbehörde FAA bescheinigt Amazon eine "experimentelle Lufttüchtigkeit". Unbemannte Flugobjekte darf der Online-Händler allerdings nur für Forschungszwecke betreiben. Im Gegenzug muss Amazon gesammelte Daten an die FAA weiterleiten.

Die US-Flugaufsicht Federal Aviation Administration (FAA) hat Amazon eine vorläufige Genehmigung für Drohnentests erteilt. Amazon Logistics, der Logistik-Sparte des Online-Händlers, wurde damit eine „experimentelle Lufttüchtigkeit“ bescheinigt. Sie darf nun unbemannte Flugobjekte für Forschungs- und Entwicklungszwecke betreiben.

Lieferdrohne von Amazon (Bild: Amazon)

Allerdings gelten für die Tests mehrere Auflagen. Die Drohnen dürfen nur eine Flughöhe von bis zu 400 Fuß (123 Meter) erreichen und auch nur tagsüber bei guten Sichtbedingungen abheben. Sie müssen sich stets in Sichtweite des Piloten befinden. Der benötigt wiederum ein aktuelles Gesundheitszeugnis und eine Privatpilotenlizenz.

Darüber hinaus muss Amazon der FAA monatlich bestimmte Daten zur Verfügung stellen. Die Behörde will unter anderem wissen, wie viele Testflüge durchgeführt wurden und wie lange die Piloten gearbeitet haben. Amazon muss aber auch über ungewöhnliche Fehlfunktionen von Hardware und Software sowie unbeabsichtigte Verbindungsabbrüche der Fernsteuerung informieren.

Seine Pläne für einen drohnenbasierten Lieferdienst hatte Amazon erstmals Ende 2013 vorgestellt. Der Prime Air genannte Dienst soll in wenigen Jahren einsatzbereit sein. Die benötigte Technik entwickelt Amazon in den USA, Großbritannien und Israel. Tests führt es zudem an verschiedenen nicht näher genannten Standorten weltweit durch.

Im Februar veröffentlichte die FAA zudem einen Entwurf für Regeln, die einen Einsatz kommerzieller Drohnen in den USA erlauben sollen. Unter anderem darf eine kommerzielle Drohne nicht mehr als 25 Kilo wiegen und eine Höchstgeschwindigkeit von 161 km/h nicht übersteigen. Drohnen dürfen aber auch keine Personen überfliegen, die keinen direkten Bezug zum Flug haben – eine Bedingung, die eine Auslieferung von Waren im städtischen Raum praktisch unmöglich macht. Stattdessen will die FAA erreichen, dass Drohnen für Film- und Fernsehaufnahmen, die Inspektion von Brücken und anderen Bauwerken sowie Erhebungen über landwirtschaftliche Nutzflächen eingesetzt werden.

Amazon forderte die Luftfahrtbehörde daraufhin auf, sich umgehend mit Amazons und damit auch den Bedürfnissen der Amazon-Kunden zu befassen. Ob die jetzt erteilte Genehmigung für die Drohnentests eine Reaktion auf Amazons Kritik ist, ist nicht bekannt.

[mit Material von Rachel King, ZDNet.com]

Themenseiten: Amazon, E-Commerce, Politik

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

4 Kommentare zu Flugerlaubnis für Amazon-Drohnen erteilt

Kommentar hinzufügen
  • Am 20. März 2015 um 13:20 von Judas Ischias

    Ein aktuelles Gesundheitszeugnis?
    Da wird doch kein vom Piloten frisch zubereiteter Salat geliefert. ;)
    Und sonst müsste doch auch eine Bescheinigung vom Augenarzt reichen, dass man nicht schon fast blind ist.

    Wie gross sind denn die Drohnen, mit denen Amazon testet?
    Denn die Sichtweite des Piloten ist doch schnell erreicht.
    Um so größer das Gerät ist, um so weiter kann man damit fliegen, weil es ja noch immer vom Piloten gesehen wird.

    Ich schätze mal, dass es mit dieser Art von Lieferservice in den nächsten Jahren noch nix wird.
    Da sind zu viele Dinge die zu berücksichtigen sind, wie z.B. das Wetter, wie wird abgeliefert, (nur an Leute mit eigenem Garten?), Versicherungstechnisch bei Verlust von Drohne und/oder Ware und viele weitere Dinge.

    • Am 23. März 2015 um 18:35 von Amba Merlinson

      Gesundheitszeugnis, korrekt. Und sinnvoll.
      Braucht er sowieso wenn er gültige PPL haben soll.
      Beim Betrieb solch eines Fluggerätes ist doch wohl Voraussetzung daß der, der dieses Ding steuert, im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist.
      Bei einem angenommenen maximalen Fluggewicht von 25kg und einer Höchstgeschwindigkeit von rund 160km/h läßt sich ganz schnell die maximale kinetische Energie ausrechnen die damit erreicht werden kann.
      Grob gerechnet 10kJ.
      Das ist KEIN Spielzeug.
      Ich möchte das Ding nicht abkriegen.
      Also doch eher in die Hände von jemand der weiß was er macht.
      Im übrigen kann man da auch alles mögliche dran hängen so lange es nicht die maximale Tragfähigkeit übersteigt.
      Nicht nur „Post“.

      • Am 23. März 2015 um 19:17 von PeerH

        Mach Dir keine Sorgen, die Dinger schmeißen vorher ihre Last ab, so dass Du nur die Drohne abkriegst, und nicht auch noch das Paket – dann werden zwar vielleicht zwei Opfer geschaffen, aber jeder kriegt nur die Hälfte der Energie ab. ;-)

        • Am 24. März 2015 um 7:16 von Rotkäppchen

          Seit die Geräte so „in“ sind, warte ich eigentlich schon drauf, dass die Terroristen auf den Zug aufspringen. 20kg Semtex frei Haus liefern, keine Schutzmöglichkeit, kein Entdecktwerden. Nach den ersten paar Anschlägen werden Drohnen im Stadtbereich dann sowieso kategorisch verboten. Dann hat sich das Thema Post-Drohne damit ein für alle Mal erledigt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *