Australisches Parlament verabschiedet Voratsdatenspeicherungsgesetz

Die Labor-Opposition gab unerwartet schnell ihre Zustimmung. Nun muss es noch die Zustimmung des Senats erhalten. Netzbetreiber und ISPs werden verpflichtet, Metadaten einschließlich des verwendeten Zugangsknotens mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Australiens Parlament hat ein umstrittenes Vorratsdatenspeicherungsgesetz verabschiedet, das als dritter Teil einer gegen Terrorismus gerichteten Gesetzgebung angesehen wird. Nur drei Volksvertreter im House of Representatives stimmten dagegen – darunter Adam Bandt von den australischen Grünen, der im Vorfeld eine ausführlichere Debatte gefordert hatte.

Flagge von Australien (Bild: WIkipedia/CC)

Kommunikationsminister Malcolm Turnbull von den Konservativen vertritt hingegen die Meinung, dass der Vorschlag der Regierung noch reichlich diskutiert werden wird, wenn er nun dem Senat vorliegt. Sollte auch dieses Haus der „Telecommunications (Interception and Access) Amendment (Data Retention) Bill 2014“ zustimmen, müssten Telefongesellschaften und Internet-Dienstleister Metadaten von Verbindungen ihrer Kunden künftig mindestens zwei Jahre lang vorhalten.

Die Labor Party, größte Kraft der Opposition in Australien, hatte in den letzten Tagen noch einige Modifikationen durchgesetzt, bevor sie dem Gesetzesentwurf ihre Zustimmung erteilte. So können Behörden nun nur auf die Metadaten von Journalisten zugreifen, wenn sie eine richterliche Genehmigung vorweisen. Außerdem wurde die Position eines Vertreters des öffentlichen Interesses geschaffen, der auf Anträge für solche Genehmigungen reagieren kann.

Der überarbeitete Entwurf definiert keine exakten Datensätze, die vorgehalten werden sollen, sondern Typen. Dabei handelt es sich um Teilnehmerdaten und Kontaktdaten; Quelle und Ziel einer erfolgten oder versuchten Kommunikation; Art der Kommunikation (Anruf, SMS, E-Mail, Chat, Forum oder Social Media); genutzte Dienste (etwa ADSL, WLAN, VoIP, Mobilfunknetz) und schließlich dienstbezogene Daten wie das Datenvolumen. Zusätzlich wird festgelegt, dass die Netzbetreiber auch den Standort aufzeichnen müssen, soweit er sich etwa durch verwendeten Funkturm oder WLAN-Access-Point ermitteln lässt.

Im Vorfeld hatte Oppositionsführer Bill Shorten noch gesagt, er wehre sich gegen eine übereilte Verabschiedung des Gesetzes, die einem Erfolg nur im Wege stehen könne. Jetzt willigte seine Partei nach einer Anzahl von Modifikationen ein. Viele der Änderungen stammten aber gar nicht von Labor, sondern waren in einem Bericht des Joint Parliamentary Committee on Intelligence and Security (JPCIS) vorgeschlagen worden – also einem von der Regierung eingesetzten Komitee.

Die Diskussion um eine Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten ist auch in Europa nach den Anschlägen von Paris im Januar neu entfacht worden. Diesen Monat dementierte schon Justizminister Heiko Maas angebliche Pläne der Bundesregierung. Ihm zufolge wartet Berlin auf eine „belastbare Aussage“ der EU-Kommission zu dem Thema. In den Niederlanden hat indessen ein Gericht das dort geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Es verstößt nach seiner Ansicht gegen das Recht auf Privatsphäre, wie auch der Europäische Gerichtshof aus April 2014 geurteilt hatte.

[mit Material von Leon Spencer, ZDNet.com]

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