eco-Verband spricht sich für Abschaffung des Leistungsschutzrechts aus

Laut Verbandsvorstand Oliver Süme widerspricht es der "Grundidee des freien Informationsaustauschs im Internet". Zugleich bringe es allen Beteiligten nur wirtschaftliche Nachteile. Die Regierungsopposition will das Leistungsschutzrecht durch ein Aufhebungsgesetz außer Kraft setzen.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) hat sich anlässlich einer heutigen Anhörung im Bundestag zum Thema für die Abschaffung des 2013 verabschiedeten Leistungsschutzrechts ausgesprochen. In einem Positionspapier (PDF) begründet er ausführlich seine diesbezüglichen Forderungen. Wie Oliver Süme, Vorstand Politik und Recht beim eco, ausführt, widerspricht das Leistungsschutzrecht der Grundidee des freien Informationsaustauschs im Internet und bringt auch wirtschaftlich für alle Beteiligten nur Nachteile mit sich.

(Bild: Shutterstock)

„Das Leistungsschutzrecht wirkt sich vor allem investitions- und innovationshemmend auf neue Geschäftsmodelle und Start-ups aus“, so Süme weiter. Der Verband begrüße daher den Vorstoß der Opposition, das Leistungsschutzrecht durch ein Aufhebungsgesetz außer Kraft zu setzen. Die Regelung habe sich als „nicht zielführend“ erwiesen.

„Wir brauchen kein Refinanzierungsmodell für eine Branche, die die Folgen der Digitalisierung zu spät erkannt hat. Wir brauchen eine Debatte um ein modernes und an die Gegebenheiten der digitalen Welt angepasstes europäisches Urheberrecht, das einen sachgerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Kreativen, Rechteverwertern, Nutzern und den Unternehmen der Internetbranche schafft“, erklärte der Verbandssprecher.

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben bereits einen Entwurf des vom eco geforderten Aufhebungsgesetzes (PDF) vorgelegt. Die heutige Anhörung findet unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) statt. Ihre Fraktion hält die Regelung wie der eco für „unnötig und schädlich“.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schreibt fest, dass diese das ausschließliche Recht haben, ihre Presseerzeugnis oder Teile davon ein Jahr lang zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ausnahme sind lediglich einzelne Wörter oder „kleinste Textausschnitte“. Presseerzeugnisse oder Teile davon dürfen von Anbieter von Diensten nur dann zugänglich gemacht und deren Inhalte entsprechend aufbereitet werden, wenn diese nicht gewerblich handeln.

Auslöser der gesamten Debatte war das Angebot Google News. Die Verwertungsgesellschaft Media hatte im Namen der von ihr vertretenen Verlage im Juni eine Beschwerde und Zivilklage auf Grundlage des Leistungsschutzrechts eingereicht, um zu verhindern, dass Suchmaschinen Inhalte ohne Kompensation in ihren Ergebnissen anzeigen. Nach einbrechenden Abrufzahlen stimmten sie der dortigen kostenlosen Leistung nach Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts jedoch zu. Viele Online-Portale wie Focus Online, Handelsblatt.com, FAZ.net, Spiegel Online, Stern.de und Sueddeutsche.de hatten sich der Beschwerde der VG Media von vornherein nicht angeschlossen. Die NetMediaEurope GmbH, die die IT-Magazine ZDNet.de, ITespresso.de, silicon.de, CNET.de und GIZMODO.de betreibt, wird von der VG Media ebenfalls nicht vertreten.

Aus Sicht der Grünen ist nicht nachvollziehbar, was mit dem Leistungsschutzrecht genau geschützt werden soll und weshalb. Kurzum: Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sei nicht nur falsch, sondern auch unnötig und schädlich. Im Rahmen der Anhörung werden heute Sebastian Doedens von der Hubert Burda Media Holding KG, Rechtsanwalt Thomas Stadler, Jura-Professorin Eva Inés Obergfell von der Humboldt-Universität Berlin sowie ihre Amtskollegen Gerald Spindler von der Georg-August-Universität Göttingen und Malte Stieper von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zu Wort kommen.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

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