USA: Luftfahrtbehörde erlaubt Einsatz von Drohnen

Es gelten allerdings Auflagen für das maximale Gewicht, die Flughöhe und die Geschwindigkeit. Kommerzielle Drohnen müssen sich zudem ständig in Sichtweite des Bedieners befinden. Damit ist vorerst eine Nutzung für Lieferdienste, wie von Amazon geplant, ausgeschlossen.

Die US-Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) hat am Sonntag erstmals einen Entwurf für Regeln für den Einsatz kommerzieller Drohnen veröffentlicht. Sie dürfen künftig in den USA unter bestimmten Auflagen betrieben werden. Eine Nutzung für die Auslieferung von Waren wie von Amazon geplant ist demnach vorerst aber nicht möglich.

Lieferdrohne von Amazon (Bild: Amazon)

Eine für kommerzielle Zwecke genutzte Drohne darf der FAA zufolge nicht mehr als 25 Kilo wiegen. Sie darf auch nur bei Tageslicht aufsteigen und muss sich ständig in Sichtweite des Bedieners befinden. Außerdem gelten eine maximale Flughöhe von 152 Metern sowie eine Höchstgeschwindigkeit von 161 km/h. Die Drohnen dürfen sich weder bemannten Flugzeugen nähern, noch Personen überfliegen, die keinen direkten Bezug zum Flug haben.

Wer eine Drohne für einen kommerziellen Einsatz fliegen will, muss mindestens 17 Jahre alt sein und einen Sachkundenachweis erbringen, um ein Zertifikat der FAA zu erhalten. Der Sachkundenachweis muss zudem alle zwei Jahre wiederholt werden. Die neuen Regeln sollen aber nicht für Modellflugzeuge und Freizeitdrohnen gelten. Für ihre Nutzung hatte die FAA schon im vergangenen Jahr Rahmenbedingungen festgelegt.

Damit ist es nun möglich, Drohnen ohne eine spezielle Genehmigung für Film- und Fernsehaufnahmen, die Inspektion von Bauwerken wie Brücken oder auch die Erhebung von Informationen über landwirtschaftliche Nutzflächen einzusetzen. Ein Vertreter der FAA bestätigte, dass Lieferdrohnen, wie sie von Amazon und auch Google entwickelt werden, nicht möglich sind. Änderungen an dem Entwurf schloss der Sprecher allerdings auch nicht aus.

Amazon teilte mit, es halte an seinem „Prime Air“ genannten Lieferservice fest. Die FAA müsse sich nun umgehend mit Amazons und damit auch den Bedürfnissen der Amazon-Kunden befassen. Sobald die Genehmigung der Regulierungsbehörde vorliege, werde Amazon mit der Einführung von Lieferdrohnen beginnen.

Das Interesse am kommerziellen Einsatz unbemannter Drohnen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Der Branchenverband Association for Unmanned Vehicle Systems International (AUVSI). schätzt, dass in den ersten drei Jahren nach der Freigabe von Drohnen alleine in den USA 70.000 neue Jobs geschaffen werden mit einer Wirtschaftsleistung von mehr als 13 Milliarden Dollar.

Amazon hatte seine Pläne für einen Lieferdienst per Drohnen Ende 2013 vorgestellt. Der Absturz einer Freizeitdrohne im Januar auf dem Gelände des Weißen Hauses zeigt aber auch mögliche Sicherheitsrisiken.

„Wir haben versucht, bei der Entwicklung der Regeln flexibel zu sein“, heißt es in einer am Sonntag veröffentlichten Stellungnahme der FAA. Ziel sei es, die Flugsicherheit zu wahren, ohne eine aufstrebende Branche zu stark einzuschränken.

„Die vorgeschlagenen Regeln sind ein wichtiger Meilenstein für die Integration unbemannter Drohnen“, sagte AUVSI-CEO Brain Wynne. Bisher sei es vielen Anbietern aufgrund der fehlenden Regularien nicht möglich gewesen, ihre Produkte auf den Markt zu bringen. „Das ist ein guter erster Schritt.“

Ebenfalls am Wochenende hat die US-Regierung die Bundesbehörden aufgefordert, mehr Details zum Einsatz von Drohnen sowie ihre Verwendung offenzulegen. Es müsse sichergestellt sein, dass die Sammlung von Daten durch unbemannte Flugobjekte weder gegen die Bürgerrechte verstößt, noch den ersten Verfassungszusatz verletzt.

[mit Material von Ben Fox Rubin, News.com]

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