Facebook ermöglicht Online-Testament

Nutzer benennen darin eine Kontaktperson und definieren ihre Rechte - etwa auf einen Download des Bildarchivs. Facebook zufolge lässt sich das Profil des Verstorbenen so zur Erinnerungsstätte umdefinieren. Google hatte schon 2013 diskret "Konto-Einstellungen für längere Inaktivität" eingeführt.

Facebook hat eine Testamentfunktion eingeführt. Nutzer des Social Network können damit regeln, was mit ihrem Konto im Todesfall geschieht. Dazu ist vor allem die Angabe einer Kontaktperson nötig, die Facebook informieren und letzte Maßnahmen ergreifen kann.

Testamentfunktion (Screenshot: Facebook)Testamentfunktion (Screenshot: Facebook)

Der Online-Erbschaftsverwalter kann im gegebenen Fall eine Nachricht verfassen, die an der Spitze der Timeline des Verstorbenen erscheint. Dort kann etwa ein Hinweis auf einen Begräbnisgottesdienst oder eine – so Facebook – „besondere Mitteilung“ stehen. Die Kontaktperson kann für den Verstorbenen auch posthume Freundschaftsanfragen akzeptieren – etwa von Freunden und Familienmitgliedern, die so ihre Trauer oder ihr Mitgefühl bekunden wollen.

Der Verwalter kann auch das Profilbild und Cover-Foto ändern. Wenn der Nutzer dies zu Lebzeiten so eingerichtet hat, kann er auch das Bilderarchiv, Beiträge und Profildaten herunterladen. Der Nachlassverwalter erscheint bei all dem nie unter dem Namen des Verstorbenen, sondern immer unter dem eigenen, und kann auch keine Privatnachrichten einsehen.

Facebook zufolge wird das Profil des Verstorbenen auf diese Weise zu einer Art virtueller Gedenkstätte. Stattdessen können Facebook-Nutzer aber auch verfügen, dass ihr Konto im Todesfall vollständig gelöscht wird.

Im Jahr 2008 hatte es erstmals Beschwerden gegeben, auf Facebook existierten zahlreiche Profile von Toten. Diese würden oft noch mit einer Unmenge an Zuschriften, Kommentaren, Spam und sogar pornografischen Inhalten bombardiert. Facebook führte später eine Möglichkeit ein, das Profil auf einen Erinnerungsmodus umzustellen. Die Option einer konkreten Nachlassregelung ist jetzt neu.

Google hingegen hat schon 2013 – und deutlich diskreter – Konto-Einstellungen für längere Inaktivität eingebaut, die auch den Todesfall abdecken. Der Nutzer stellt in dem Tool eine Zeit ein, nach der automatische Maßnahmen ergriffen werden sollen. Vor Ablauf der Frist erhält er noch einmal einen Hinweis, um ein Versehen auszuschließen.

Anschließend können etwa Kontakte benachrichtigt und Daten gelöscht werden. Zudem ist es möglich, bestimmte Daten vor dem Löschen an Kontaktpersonen zu versenden oder ihnen Zugriffsrechte einzuräumen. Auf Wunsch wird das Konto nach Ablauf der Frist auch komplett gelöscht.

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