USA: FCC stärkt Netzneutralität

Der Vorsitzende der Federal Communications Commission will Internetprovider als Telekommunikationsanbieter mit öffentlichem Versorgungsauftrag einstufen. Darin sieht er eine stabile rechtliche Grundlage, um Regeln für ein offenes und diskriminierungsfreies Internet durchzusetzen. Die klare Positionierung der US-Telekombehörde beeinflusst auch die Debatte in Europa.

FCC-Chairman Tom Wheeler hat wie erwartet vorgeschlagen, die Anbieter von Breitband-Internetzugängen als öffentliche Versorgungsbetriebe zu klassifizieren und damit eine strikte Netzneutralität zu sichern. In der Einstufung der Internetprovider als „Common Carrier“ nach Titel II des Telecommunications Act sieht er eine stabile rechtliche Grundlage, damit die Telekombehörde Regeln für ein offenes und diskriminierungsfreies Internet auch gegen juristische Anfechtungen durch Kabelnetzbetreiber in den USA durchzusetzen kann.

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Die neue Einstufung ist für Breitband-Internetanbieter vorgesehen, zu denen neben Telekomfirmen und Kabelnetzbetreibern erstmals auch die Anbieter mobiler Internetzugänge zählen sollen. Mobiltelefonie war schon länger den Bedingungen von Titel II unterstellt, nicht aber Datendienste über Mobilfunknetze. Nach Titel II erhält die Federal Communications Commission (FCC) insgesamt deutlich mehr Regulierungsbefugnisse, will sie aber über die Sicherung der Netzneutralität hinaus nur zurückhaltend nutzen. Insbesondere will sie den Internetanbietern keine Vorschriften zu ihrer Preisgestaltung machen.

Netzneutralität sieht der Vorschlag für die Verbraucher vor, die für ihren Internetzugang bezahlen – aber auf der anderen Seite auch für teilweise datenintensive „Edge Provider“ wie Dropbox, Amazon, Youtube oder Netflix, die ISPs gerne zusätzlich zusätzlich zur Kasse bitten wollen. Ohne Netzneutralität entstünden jedoch Einstiegshürden füŕ neue und innovative Technikfirmen, ähnliche Dienste zu entwickeln, da sie anders als die etablierten Anbieter nicht für „Überholspuren“ im Internet bezahlen könnten.

Ein offenes Internet soll die Verbraucher vor willkürlichen Drosselungen schützen, Meinungsvielfalt garantieren sowie „Innovation und Wettbewerb fördern, indem es sicherstellt, dass von Entrepreneuren entwickelte neue Produkte und Dienste nicht von Internet Service Providern blockiert oder gedrosselt werden, die ihre eigenen Profite über das öffentliche Interesse stellen“, heißt es in einer ausführlichen Erklärung zu den von Tom Wheeler vorgeschlagenen neuen Regeln. Die Kommissionsmitglieder der FCC werden voraussichtlich am 26. Februar über den Vorschlag ihres Vorsitzenden abstimmen.

Noch vor wenigen Monaten sah es nicht danach aus, dass sich der FCC-Chef so klar zugunsten von Netzneutralität positionieren würde. Er reagierte damit offenbar auf massiven öffentlichen Druck, dem sich auch Präsident Barack Obama anschloss. Diese Entwicklung in den USA beeinflusst auch die Diskussion in Europa und ermutigt Kritiker des derzeitigen EU-Kurses.

„Internet ist ein öffentliches Gut“, heißt es in einer Stellungnahme von Alexander Sander, dem Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft. „Statt weiter den Märchen der Telekommunikationslobby auf den Leim zu gehen, müssen sich EU-Ministerrat und Bundesregierung ein Beispiel an dem FCC-Vorschlag nehmen. Lebendigen Wettbewerb und kreative Innovationen kann es nur in einem diskriminierungsfreien Netz geben. Bezahlte Überholspuren hingegen zementieren einen Monopolmarkt auf Kosten von jungen Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern.“

Themenseiten: Breitband, Breitband-Drosselung, Federal Communications Commission (FCC), Internet, Politik, Telekommunikation

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