Verbraucherschutzministerium kritisiert Facebooks neue Datenrichtlinie

Es bemängelt vor allem, dass Facebook - neuerdings auch geräteübergreifend - auf nahezu alle Daten zugreifen, diese verknüpfen und auswerten will. Welche Daten genau erhoben und wie sie verarbeitet werden, bleibt unklar. Wer das nicht will, kann nur aus dem sozialen Netz austreten.

Mit rund einem Monat Verspätung will Facebook am kommenden Freitag, den 30. Januar, seine überarbeitete Datenrichtlinie einführen. Davon verspricht sich das Social Network, seine Mitglieder noch gezielter mit personalisierter Werbung beliefern zu können. Dafür räumt es sich weitreichende Rechte ein, die es in der neuen Datenrichtlinie aber immerhin in verständlicher und transparenter Form erläutert. Verbraucherschützer und jetzt auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) üben dennoch Kritik.

Bemängelt wird vor allem, dass Facebook auch in Zukunft – und neuerdings geräteübergreifend – auf nahezu alle Daten zugreifen, diese verknüpfen und auswerten will. Welche Daten genau erhoben und wie diese verarbeitet werden, erfährt der Nutzer auch in der neuen Datenrichtlinie nicht.

Ulrich Kelber (Bild: BMJV).Ulrich Kelber (Bild: BMJV).

„Wenn Facebook permanent verfolgt, wie wir auf bestimmte Angebote im Netz reagieren, besteht eine große Gefahr, dass wir vorhersehbar und damit auch manipulierbar werden“, sagte Ulrich Kelber (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär beim BMJV, dem Tagesspiegel. Es bleibe unklar, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet, genutzt und ausgewertet werden.

Kelber kritisiert zudem, dass die Nutzer mit dem Einloggen am Stichtag automatisch ihre Einwilligung geben: „Man wird gezwungen das Gesamtpaket zu wählen. Facebook lässt nur die Wahl: alles oder nichts.“

Auf der anderen Seite begrüßt der SPD-Politiker, dass Facebook sich um mehr Transparenz und eine verständlichere Sprache bemüht. Die Privatsphäre-Einstellungen seien nun übersichtlicher gestaltet und würden verständlich erklärt. Beim Datenschutz gegenüber der Datennutzung durch Facebook schwiegen sich die Richtlinien aber weitgehend aus. Zudem seien die Datenschutzbestimmungen weiterhin viel zu lang. „Facebook sollte eine Kurzübersicht mit den wichtigsten Informationen bereitstellen“, fordert Kelber.

Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stört sich daran, wie Facebook seine neue Datenrichtlinie durchsetzen will. Sie kritisiert, dass wie bereits bei vorherigen Änderungen auch diesmal kein Widerspruch möglich ist. Wer nicht einverstanden ist, muss das soziale Netz verlassen. Wer es hingegen ab dem 30. Januar weiterhin nutzt, erklärt sich automatisch mit den Änderungen einverstanden.

Facebooks führt zum 30. Januar eine neue Datenrichtlinie ein (Bild: Facebook).

Die neuen Bedingungen sehen vor, dass Facebook künftig auf noch größere Datenmengen und Informationen seiner Nutzer zurückgreifen kann. Dann werden nicht mehr nur die vom Nutzer selbst eingestellten Informationen und Bilder gespeichert und verwertet; demnächst sollen via Facebook auch Einkäufe und finanzielle Transaktionen möglich sein, und die dabei anfallenden Daten will das Unternehmen für seine Zwecke verwenden. So können auch Angaben zu Kreditkarten und Authentifizierung sowie offizielle Kontaktdaten des Nutzers im sozialen Netz gespeichert werden. Hinweise auf die für den Zugang genutzten Geräte (PC, Tablet oder Smartphone) mit ihren jeweiligen Informationen wie IP-Adresse, Verbindungsdaten, Adressbuch und nicht zuletzt Standortangaben – vor allem relevant beim Smartphone – fließen in den Pool der Daten ein.

Vor allem die Informationen, die sich aus der Nutzung eines mobilen Endgerätes wie dem Smartphone ergeben, lassen kontinuierlich Rückschlüsse auf Aktivitäten, Aufenthaltsorte und damit auch zahlreiche Details über die Lebensgewohnheiten des jeweiligen Nutzers zu. Auch in Zukunft darf Facebook alle diese Informationen verwenden, um mit Namen und Bild des jeweiligen Anwenders Werbung zu machen – ohne dass dieser davon weiß oder dies steuern könnte. Darüber hinaus darf Facebook künftig die Informationen auch verwenden, um dem Freundeskreis anzuzeigen, wo sich die Person momentan aufhält – zumindest wenn sie beispielsweise in einem Restaurant eincheckt. Auch hier hat der Nutzer keine Möglichkeit, dies zu ändern, denn ein Ausschalten der Funktion ist nicht vorgesehen.

Wer das alles nicht will, dem bleibt nur, aus Facebook auszusteigen. Andernfalls beschränken sich die Möglichkeiten darauf, mittels der Einstellungen eine Verwendung der eigenen Daten und Informationen für Werbung an Freunde auszuschalten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt hier die Einstellung „niemand“ sowohl unter „Nutzung Name und Foto zu Werbezwecken auf Webseiten Dritter“ als auch in der Rubrik „Kombination Werbeanzeigen und Freunde“ – beide zu finden über den Reiter „Einstellungen/Werbeanzeigen“. So kann der Nutzer wenigstens verhindern, dass seine Kontakte und Freunde mit Werbeanzeigen unter seinem Namen und Bild angesprochen werden.

In den USA nutzt Facebook Daten über das Surfverhalten seiner Nutzer außerhalb des eigenen Netzwerks schon seit Monaten. Diese Technik möchte es nun auch in weiteren Ländern einsetzen. Werbeeinnahmen machen den Großteil der Umsätze des Social Network aus. Mobile Anzeigen hatten im dritten Fiskalquartal einen Anteil von 66 Prozent an den gesamten Werbeeinnahmen von 2,96 Milliarden Dollar (plus 64 Prozent).

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Themenseiten: Datenschutz, Facebook, Privacy, Soziale Netze

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