Indien untersagt Import und Verkauf von Xiaomi-Smartphones

Ein Gericht in Delhi ordnet einen Verkaufsstopp bis 5. Februar an. An diesen Tag ist eine Anhörung in einem Patentstreit mit Ericsson geplant. Xiaomi nutzt angeblich acht standardrelevante Ericsson-Patente ohne Lizenzvertrag.

Ein Gericht in Indien hat ein Verkaufsverbot über Smartphones des chinesischen Smartphone-Herstellers Xiaomi verhängt, bis dieser eine Patentstreitigkeit mit Ericsson beilegen kann. Der Delhi High Court forderte sowohl Xiaomi als auch seinen indischen Vertriebspartner Flipkart auf, den Import und Verkauf der Geräte in Indien zu unterlassen.

In Indien verboten: Xiaomi Mi 4 (Bild: Xiaomi)

Die Regelung gilt bis 5. Februar 2015, für den eine Anhörung von Xiaomi und seines Kontrahenten Ericsson angesetzt ist. Letzterer beanstandet eine unredliche Verwendung seiner geschützten Technologien ohne Lizenz. Insgesamt sieht er acht Patente verletzt.

Wie die Economic Times berichtet, müssen sowohl Flipkart als auch Xiaomi Unterlagen zum Verkauf in Indien beibringen. Zudem fordert das Gericht Nachweise für die Einhaltung von Anforderungen der Funktechniken 3G/UMTS, EDGE und AMR. Letzteres steht für Adaptive Multi-Rate, einen Audio-Codec, der Ericsson-Patente enthält. Sie müssen als standardessenzielle Patente zwar zu FRAND-Bedingungen (fair, vernünftig und diskriminierungsfrei) erhältlich sein, aber doch in Lizenz genommen werden.

Der indischen Publikation liegen Unterlagen vor, denen zufolge Ericsson Xiaomi einen Patentvertrag vorgeschlagen hat, den es aber ablehnte. Xiaomi hat kürzlich eine Tochtergesellschaft in Indien gegründet, Xiaomi Technology India PVT, sodass es für Schadensansprüche in Indien haftbar gemacht werden könnte.

Xiaomis Indienchef liegt die gerichtliche Anordnung angeblich noch nicht vor. Ericsson behauptet, sich schon drei Jahre lang um eine Lizenzierung bemüht zu haben. „Es ist ungerecht, wenn Xiaomi von unseren umfassenden Forschungsinvestitionen profitiert, ohne eine angemessene Lizenzgebühr zu bezahlen.“

Indien ist Xiaomis lukrativster Markt außerhalb von China. Um dort nachhaltig zu wachsen, hat es zuletzt sogar seine ambitionierten internationalen Expansionspläne etwas zurückgefahren. Der indische Mobilfunkmarkt legte im dritten Quartal 2014 laut Canalys um 84 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu.

Aktuell ist das aus China stammende Xiaomi in acht Ländern vertreten. Das reicht nach Zahlen von IDC, um hinter Samsung und Apple drittgrößter Smartphonehersteller der Welt zu sein. Dabei werden Xiaomi-Smartphones weder in Nordamerika noch Europa, ja nicht einmal in Australien vertrieben.

Im November bewertete eine neue Finanzierungsrunde Xiaomi mit 40 Milliarden Dollar. Es erhielt 1,5 Milliarden Dollar, unter anderem vom russischen Investor Digital Sky Technologies. Mit 40 Milliarden Dollar hätte Xiaomi einen höheren Marktwert als Sony und Lenovo zusammen.

Als Xiaomi-Vizepräsident muss der frühere hochrangige Android-Manager Hugo Barra sich immer wieder gegen Plagiatsvorwürfe wehren. „Das Patentsystem ist komplett fehlerhaft“, argumentierte er etwa im Juli. „Es gibt keine neuen Ideen, es gibt aber ständig Verbesserungen bestehender Ideen. Unser Ansatz ist es einfach, die Erwartungen der Anwender zu übertreffen.“

[mit Material von Charlie Osborne, ZDNet.com]

Tipp: Sind Sie ein Android-Kenner? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Themenseiten: China, Ericsson, Gerichtsurteil, Indien, Smartphone, Xiaomi

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

10 Kommentare zu Indien untersagt Import und Verkauf von Xiaomi-Smartphones

Kommentar hinzufügen
  • Am 12. Dezember 2014 um 9:59 von Tja

    War zu erwarten – in China scheint Xiaomi durch die Regierung geschützt zu werden. Ausserhalb Chinas kommt gleich Gegenwind – zurecht. Wenn jemand auf die Zahlung von Patenten ‚verzichtet‘, kann er natürlich deutlich preiswerter produzieren. Das ist den für Patente zahlenden Unternehmen gegenüber aber unfair, weil es ein unzulässiger Wettbewerbsvorteil ist.

    In Indien geht es wohl nur um FRAND Patente – wenn diese schon nicht bezahlt werden, dürfte Xiaomi sich um gar keine Patente kümmern.

    Offensichtlich fühlt Ericsson sich nicht ‚geehrt‘, wenn seine Patente kostenlos genutzt werden. ;-)

    Wenn Xiaomi in die USA oder EU exportieren will, kommt auch das Design CopyCat Thema auf dem Tisch – und da wird es dann wohl sehr schnell zu Verkaufsverboten kommen. Ebenfalls zurecht.

    • Am 12. Dezember 2014 um 10:44 von Florian Kalenda

      Sie müssen Ihre Beiträge übrigens nicht dreimal unter drei Namen einstellen.

      Viele Grüße aus der Redaktion!

      • Am 12. Dezember 2014 um 14:43 von M@tze

        Wunderbar … mit einem lauten Lachen in’s Wochenende zu gehen. Danke! ;)

  • Am 13. Dezember 2014 um 18:45 von Judas Ischias

    Bei sooo viiieelen „Namen“, unter denen Namenlos schreibt, kann man schon mal ohne iTan die Übersicht verlieren. ;)))

    Ist denn diese Peinlichkeit immer noch kein Grund sich endlich einen „Namen“ zuzulegen?

    • Am 13. Dezember 2014 um 21:55 von Was

      So einen wie Judas Ischias? Dann müsste ich vorher dreimal mit dem Kopf gegen die Wand laufen. ;-)

      Vielleicht solltest Du zum ‚Namenlosen‘ mutieren, könnte weniger peinlich sein. ;-)

      Nun: bei einem Kommentar sollte es auf den Inhalt ankommen, und nicht, ob der Kommentator ‚Judas Ischias‘, Punisher oder ‚C‘ heisst. Aber das hat man Dir ja bereits erklärt, Du pflegst lieber Feindbilder.

      Und, ach ja: wer sagt uns denn, dass Du, C, Punisher, und einige andere hier, die ständig Apple-Bashing betreiben, nicht ein und dieselbe Person sind? Niemand? Eben.

      Daher spielt der Name keine Rolle. so einfach ist das. ;-)

      Die Redaktion könnte ja jederzeit eine Registrierungspflicht einführen, aber das wäre auch witzlos, da man ja problemlos etliche Mail Adressen besitzen kann: eine für Punisher, eine für JI, eine für C – könnten dennoch verschiedene User sein, oder derselbe.

      Daher: die Redaktion hat das bewusst nicht getan, und mir steht es daher frei verschiedene Namen zu wählen – da der Inhalt wichtig ist, sollte das egal sein.

      Auch Dir egal. Komisch, dass Du Dich daran so reibst. Mich muss eben keiner kontrollieren, mein Name ist Schall und Rauch. ;-)

      • Am 14. Dezember 2014 um 1:34 von Judas Ischias

        Ja, ja, „bei EINEM Kommentar sollte es auf den Inhalt ankommen“, scheint wohl nicht so ganz geklappt zu haben, deshalb hast Du es dreimal unter 3 verschiedenen „Namen“ versucht und bist erwischt worden und hier auch noch an den Pranger gestellt.;)))

        Hast wohl gedacht dass dein Kommentar dadurch besser wird. LOL

        Von daher ist es diesmal wirklich günstig, dass nur die Redaktion weiß wer Du bist.;)
        Wäre doch sonst wirklich zu peinlich. ;)

        • Am 14. Dezember 2014 um 16:52 von Jan Klas Hein

          Nun streng mal, auch wenn es schwer fällt, Deinen Grips an: warum sollte ich ein und denselben Kommentar 3x veröffentlichen – selbst Dir würde auffallen, dass es derselbe Kommentar ist – egal, welcher Name drüber steht.

          Und ob ich mich Jan, Klas, Hein oder Pit nennen würde – der Kommentar war ja identisch. ;-)

          Also … immerhin hat mein Kommrntar eine Aussage, Du scheiterst ja daran schon sehr oft. ;-)

          • Am 15. Dezember 2014 um 1:55 von Judas Ischias

            Da ich deinen verwirrten Gedankengängen schon länger nicht mehr folgen kann, ist es mir daher unmöglich die Frage zu beantworten, warum Du den „ein und denselben Kommentar 3× veröffentlichen“ wolltest.

            Jedenfalls ist es der Redaktion aufgefallen und deshalb gab es auch den entsprechenden Kommentar von Herrn Kalenda.

            Sieht ganz danach aus, dass Du gedacht hast, der Redaktion würde dies nicht auffallen. ;)

          • Am 15. Dezember 2014 um 10:56 von Denken ...

            … und lesen ist nicht leicht: ich schrieb doch, dass eine unverständliche Fehlermeldung vorlag. Im Sinne von ‚Kommentar konnte nicht veröffentlicht werden, bitte Inhalt überprüfen.‘

            Da der Inhalt der Netiquette entsprach, habe ich halt kurz mal strukturiert getestet, ob es am Namen oder an der Mail Adresse lag – und mal den Browser zurückgesetzt. Daher: ein und derselbe Text – drei Versuche.

            Dass der Redakteur dann so eine flapsige Bemerkung loslässt, nun ja. Er hätte ja auch darauf kommen können, dass ihr System nicht eindeutig ist.

            Wenn es an mir liegt, dann dürfen sie ruhig schreiben: Sie sind zu frech/schlau/blöd, ihren Text wollen wir nicht.

            So war die Reaktion des Redakteurs dann eher fraglich. ;-)

          • Am 15. Dezember 2014 um 11:21 von Florian Kalenda

            Sie sind schon lustig, schicken den wortgleichen Beitrag dreimal unter drei Namen, und wenn ich Ihnen den Tipp gebe, dass das die Mühe nicht wert ist, machen Sie mir noch Vorwürfe?

Kommentare sind bei diesem Artikel deaktiviert.