iTunes-Kartellprozess: Klägerinnen disqualifiziert, Verfahren geht weiter

Die beiden bisherigen Klägerinnen hatten ihre iPods nicht im fraglichen Zeitraum oder nicht nachweislich selbst gekauft. Die US-Bundesrichterin will den Prozess dennoch fortsetzen, um die in der Sammelklage vertretenen 8 Millionen iPod-Käufer zu schützen. Die Kläger-Anwälte müssen einen neuen Leitkläger finden.

Der Kartellprozess um Apples in iTunes und iPods integrierte digitale Rechteverwaltung FairPlay wird fortgesetzt, obwohl die beiden bisherigen Klägerinnen als nicht betroffen ausscheiden. Das entschied US-Bundesbezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers und verwies auf ihre Pflicht, die Rechte der in der Sammelklage vertretenen 8 Millionen iPod-Käufer zu schützen.

iTunes (Bild: Apple)

Schon in der letzten Woche fiel Melanie Tucker als Klägerin aus, da ihre iPod-Käufe nicht in die zulässige Zeitspanne zwischen dem 12. September 2006 und dem 31. März 2009 fielen. Die verbliebene Klägerin Marianna Rosen wiederum war im Besitz von zwei fraglichen iPods – aber Apples Anwälten gelang der Nachweis, dass die Geräte mit einer Kreditkarte gekauft wurden, die auf die Firma ihres Mannes ausgestellt war. Damit war sie nicht die eigentliche Käuferin und konnte nicht mehr als Klägerin auftreten. Eine Sammelklage setzt aber zwingend mindestens einen berechtigten Leitkläger („named plaintiff“) voraus.

Die Richterin wies die gegen Apple klagenden Anwälte an, neue Kläger zu präsentieren, die mindestens eines der fraglichen Modelle von Apples Medienplayer erworben hatten. Klagevertreterin Bonny Sweeney versicherte, weitere iPod-Kunden seien „bereit und willens“, sich der Sammelklage anzuschließen.

Der bereits 2005 eingereichten Sammelklage zufolge soll Apple seine „dominante Marktposition im Bereich Musikdownloads und tragbare Medienplayer“ benutzt haben, um „den Wettbewerb zu schwächen und sein Monopol zu stärken“. Mit FairPlay codierte Musik lässt sich nur auf iPods und keinen anderen Geräten abspielen. Es verhindert auch, dass bei anderen Anbietern gekaufte Musik auf iPods wiedergegeben werden kann.

Im laufenden Kartellprozess begründete iTunes-Chef Eddy Cue diese Maßnahmen mit dem Schutz vor Hackern. Sie seien auch notwendig gewesen, um das damals erst aufkeimende Musikgeschäft voranzubringen. Letztlich habe Apple nur auf den Druck der Musiklabels reagiert und deren Vorgaben für eine digitale Rechteverwaltung umgesetzt.

Die Kläger hingegen werfen dem iPhone-Hersteller vor, mithilfe von FairPlay gezielt Mitbewerber behindert zu haben. Tatsächlich habe Apple erst entschieden, nicht interoperabel mit den Systemen der Konkurrenz zu sein, nachdem es eine dominante Marktposition erreichte, erklärte Kläger-Anwältin Sweeney.

Am Montag rechnete Wirtschaftswissenschaftler Roger Noll von der Stanford University der achtköpfigen Jury vor, dass die iPod-Käufer aufgrund von Apples wettbewerbsfeindlichen Handlungen Mehrkosten von rund 350 Millionen Dollar zu tragen hatten. Apple habe zwei Märkte ohne Wettbewerb geschaffen, einen für portable Musikplayer und einen weiteren für Musik-Downloads. Die Kläger fordern daher Schadenersatz in Höhe von 350 Millionen Dollar – und im Kartellrecht wäre sogar eine verdreifachte Summe möglich.

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Themenseiten: Apple, Gerichtsurteil, Kartell, Kopierschutz, Musik, iPod, iTunes

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8 Kommentare zu iTunes-Kartellprozess: Klägerinnen disqualifiziert, Verfahren geht weiter

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  • Am 10. Dezember 2014 um 0:49 von Judas Ischias

    Was eine Korinthenkackerei.
    Nur weil mit Firmenkreditkarte bezahlt kann die Frau nicht mehr klagen, weil nicht die eigentliche Käuferin.

    Warum nimmt man nicht den Mann, der doch für die Firma steht?
    Oder zählt der auch nicht als eigentlicher Käufer?
    Weil dies ist ja eigentlich seine Frau, welche aus bekannten Gründen doch nicht die eigentliche Käuferin ist. ;)

    Vielleicht kann man die Firma ihres Mannes als Geschädigte auflaufen lassen. ;)

    Auf jeden Fall eine merkwürdige, aber trotzdem interessante Rechtslage.

    • Am 10. Dezember 2014 um 2:48 von Weil

      Es nicht ausreicht theoretisch Besitzer zu sein, wenn man es nicht nachweisen kann. ;-) Und weil der Mann vielleicht nicht gierig ist? ;-) Das ganze Verfahren ist eine Farce, nachdem alle drei (!) Nicht-Besitzer als Lügner entlarvt worden sind.

      • Am 10. Dezember 2014 um 6:31 von Judas Ischias

        Vielleicht gewinne ich heute Abend auch im Lotto?
        Ich muss nur noch einen Lotto-Schein abgeben. ;)

        Du hast aber nicht richtig gelesen!
        Da steht nix von Besitzer sein, sondern von „EIGENTLICHE KÄUFERIN“.

        Wenn die Frau, nach deren Rechtssystem nicht die eigentliche Käuferin ist , muss es ja wohl der Mann sein, da die Kreditkarte auf die Firma ihres Mannes ausgestellt war.

        Und wenn das Gerät auch nicht, nach deren Rechtssystem, dem Mann gehört, muss es ja wohl der Firma gehören, oder ist das Gerät dann auf einmal herrenlos?
        Also kann ja wohl die Firma klagen.

        Appel macht das ja oft genug. ;))

        Und noch etwas zu deinem „Nicht-Besitzer als Lügner entlarvt“, man kann trotzdem BESITZER sein, obwohl man die Dinge NICHT selbst gekauft hat!

        Und nur deshalb ist das ganze Verfahren eine Farce, weil in den USA so merkwürdige Gesetze existieren.

  • Am 10. Dezember 2014 um 8:58 von Mag sein ...

    … aber Gesetze sind nun mal so, und als Anwalt der Kläger sollte ich schon darauf achteb, dass meine Mandanten das a. wissen und b. auch nach dem Gesetz Besitzer sind. ;-)

    Bei uns ist das z.B. bei Autos ähnlich. Nur, weil ich mir von einem Freund für einen Tag sein Auto leihe, kann ich bei einem Unfall nicht über Schadenersatzforderungen entscheiden – das ist Aufgabe des Halters. Sonst könnte am Ende ich den Schadenersatz (Kosten Reparatur) zugestanden kriegen, und der Freund bleibt auf dem Schaden sitzen. ;-)

    Und eigentlich ist es doch verständlich: gegenüber dem Hersteller kann nur der Käufer klagen, weil nur er den Anspruch auf unversehrte Ware hat. Daran ist nichts ‚komisch‘.

    Eher ist es komisch, und peinlich, wenn man das als Kläger wissen sollte, und einem gleich alle drei Mandanten wegfallen.

    Dass die Kläger neue Mandanten finden werden, glaube ich gerne: wenn eine großzügige Entschädigung für einen iPod Käufer winkt, fühlt man sich doch gerne ‚geschädigt‘.

    Allerdings dürfte die Zahl der iPod Nutzer, die DRM-verhuntzte Real Medien in diesem Zeitraum gekauft haben, eher gering sein. ;-)

    • Am 10. Dezember 2014 um 10:28 von punisher

      Die Frau bekommt einen ipod geschenkt und ist trotzdem nicht die Besitzerin, typisch amerikanisches Gericht.
      Wäre ja lustig wenn einer der Käufer meiner immer mal wieder verkauften gebrauchten Grafikkarten keine Garantie/Gewährleistungsansprüche hätten, weil mein Name auf der Rechnung steht und ich mit Karte gezahlt habe ;)

    • Am 10. Dezember 2014 um 13:01 von Judas Ischias

      Namenlos,
      wenn Du doch so gut über die Gesetze informiert bist, dies meine ich jetzt negativ, dann
      erkläre uns Lesern doch mal, wer ist denn jetzt der Besitzer?

      Das Gerät ist doch nicht auf einmal herrenlos?

      Oder doch? ;)

      Oder müsste jetzt das Gerät klagen? ;)

      „Punisher“, dann hättest Du aber einen Haufen Klagen am Hals. ;)

  • Am 10. Dezember 2014 um 14:31 von Steht oben

    Besitzer ist in den USA derjenige, der durch Kauf einen Rechtsanspruch erwirbt. Goole doch, Du hast doch mit Google kein Problem? ;-)

    • Am 10. Dezember 2014 um 18:14 von punisher

      Ob du das als Betroffener in den USA auch so sehen würdest?

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