iMessage-Bug: US-Gericht lässt Schadenersatzklage gegen Apple zu

Der iPhone-Hersteller hat möglicherweise gegen Wettbewerbsgesetze verstoßen. Der Klägerin zufolge greift Apple durch den Bug in ihr Vertragsverhältnis mit Verizon Wireless ein. Laut Richterin Lucy Koh muss die Klägerin ein Recht auf den Erhalt aller Textnachrichten nicht nachweisen.

Ein Bezirksgericht im nordkalifornischen San Jose hat eine Schadenersatzklage gegen Apple zugelassen. Hintergrund ist ein Fehler in Apples Messaging-Dienst iMessage, der dazu führte, dass Nutzer nach einem Wechsel von iOS zu einem anderen Mobilbetriebssystem keine SMS mehr von anderen iMessage-Nutzern empfangen konnten. Die Klägerin Adrienne Moore wirft Apple vor, dadurch in ihr Vertragsverhältnis mit Verizon Wireless eingegriffen zu haben, was einen Verstoß gegen kalifornisches Wettbewerbsrecht darstelle.

iMessageDer 2011 eingeführte Dienst erlaubt es, Nachrichten über eine mobile Datenverbindung oder per WLAN zu verschicken und zu empfangen. iMessage identifiziert seine Nutzer dafür anhand ihrer Mobilfunknummer. Schon seit 2013 ist bekannt, dass trotz der Deaktivierung von iMessage ehemalige iPhone-Besitzer auf ihrem neuen Smartphone unter Umständen SMS nicht erhalten, die per iMessage verschickt wurden. Besonders heikel ist, dass iMessage dem Absender bestätigt, dass die Nachricht zugestellt wurde.

Moore behauptet in ihrer Klage, Apple habe das Problem nicht öffentlich gemacht. Deswegen habe es die Nutzung ihres neuen Samsung Galaxy S5 eingeschränkt. Das Gerät habe sie im April mit ihrem vorhandenen Mobilfunkvertrag von Verizon Wireless aktiviert. Zuvor habe sie ein iPhone 4 von Apple genutzt.

Die Klägerin fordert Schadenersatz in nicht genannter Höhe sowie die Zulassung der Klage als Sammelklage. Damit würde eine Entschädigung, falls das Gericht zugunsten der Klägerin entscheidet, auch für andere betroffene Nutzer gelten.

Laut der vorsitzenden Richterin Lucy Koh darf Moore nun versuchen nachzuweisen, dass Apple tatsächlich die Nutzung ihres Android-Smartphones und damit auch ihres Mobilfunkvertrags eingeschränkt hat. „Die Klägerin muss nicht ein absolutes Recht auf den Erhalt jeder Textnachricht behaupten, damit sie behaupten kann, dass Apples absichtliche Handlungen einen ‚tatsächlichen Bruch ihrer Vertragsbeziehung‘ verursacht haben“, schreibt Koh.

Die Klage zeigt nicht nur die Bedeutung von Textnachrichten, sondern auch die Gefahren von Apples Strategie eines geschlossenen Ökosystems. Während Messaging-Lösungen von Google und Facebook plattformübergreifend arbeiten, steht iMessage nur Nutzern von iOS zur Verfügung. Wird die Verknüpfung zwischen einer Handynummer und iMessage aber nicht korrekt aufgehoben, empfängt iMessage weiterhin SMS für diese Nummer, obwohl der inzwischen zu Android, Windows Phone oder Blackberry gewechselte Nutzer den Apple-Dienst gar nicht mehr verwenden kann.

In der vergangenen Woche hatte Apple ein Tool veröffentlicht, das die Verknüpfung zwischen ehemaligen iPhone-Telefonnummern und iMessage löschen soll. Es soll auch Nutzern helfen, die keinen Zugriff mehr auf ihr iPhone haben und deswegen iMessage auch nicht mehr deaktivieren können.

[mit Material von Nick Statt, News.com]

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Themenseiten: Android, Apple, Gerichtsurteil, Kommunikation, Messenger, iPhone

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6 Kommentare zu iMessage-Bug: US-Gericht lässt Schadenersatzklage gegen Apple zu

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  • Am 12. November 2014 um 10:50 von Judas Ischias

    Hmm…, eine sehr interessante Geschichte.
    Bin mal heftig gespannt wie das Verfahren enden wird?

    Aber interessieren würde mich, gibt’s da nur die Richterin Koh? Ob das wohl ein Vorteil von Apple ist, ohne ihr jetzt Bestechlichkeit vorwerfen zu wollen?

    • Am 12. November 2014 um 13:31 von Tja

      So mancher merkt bereits bei der eraten versendeten SMS, dass es nicht funktioniert, und informiert seine Bekannten, dass sie sie aus Messages herausnehmen sollen – eine Mail genügt. Ein typischer US Schadensprozess, wie bei den zu heissen Getränken bei MacDoof. ;-)

      Interessant wird es sein, wie die Dame den Schaden beziffern will. Dürfte nicht leicht sein.

      • Am 12. November 2014 um 15:22 von Judas Ischias

        Du hast es ungewollt richtig formuliert. ;)
        „So mancher… „ist eben nur“mancher“ und nicht alle User.
        Kann eben nicht jeder so erleuchtet sein. ;))

        • Am 12. November 2014 um 15:55 von Hi, hi...

          …die Dame ist schlau! Sie will für ihre eigene Dummheit auch noch bezahlt werden.

          • Am 12. November 2014 um 21:31 von Yup

            100% Zustimmung. ;-)

            Es gibt gesicherte Kommunikation, und ungesicherte Kommunikation. Gesichert: mit Empfangsbestätigung, z.B. Einschreibbrief, Telefonat, etc. Ungesichert: E-Mail ohne Empfangsbestätigung, normaler Brief, SMS (bestätigt wird nur die Zustellung, nicht dass gelesen wurde) etc.

            Wenn die Dame wichtige, geschäftskritische Nachrichten per Messages verschickt, dann muss aiw zumindest nachfragen, ob die Nachricht empfangen wurde. Tut sie das nicht, ist sie – gelinde gesagt – naiv.

            Sie hat schlicht das falsche Übertragungsmedium gewählt. Normale Briefe, Mails, Messages können halt verschütt gehen, aus vielerlei Gründen.

            Wichtige Dinge muss man immer (!) gesichert verschicken – wer das nicht tut, ist selber schuld, und zu vertrauensselig.

            Daher wird es interessant sein zu sehen, wie sie einen entstandenen Schaden begründen will, ohne allzu blöd dazustehen.

          • Am 12. November 2014 um 23:12 von Judas Ischias

            Ob die Dame so „schlau“ ist wird sich zeigen.
            Dass man einen Getränkehersteller verklagen kann, nur weil nach dem trinken dieser speziellen Flüssigkeit dem Typen keine Flügel gewachsen sind und er nicht fliegen konnte, zeigt doch wie krank deren Rechtssystem ist. Und er hat gewonnen. ;)

            Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Apple da sehr schlechte Karten hat.

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