Java-Streit mit Oracle: Google ruft US-Supreme Court an

Das Oberste Gericht der USA soll eine Entscheidung des Court of Appeals aufheben. Der hatte im Mai Oracle ein Urheberrecht an bestimmten Java-APIs eingeräumt. Der Supreme Court entscheidet frühestens Anfang November, ob er Googles Antrag annimmt.

Google hat sich im Streit mit Oracle um die Patentierbarkeit von Java-Programmierschnittstellen an den Obersten Gerichtshof der USA gewandt. Der Supreme Court soll das Urteil des US Court of Appeals for the Federal Circuit aufheben, das Oracle ein Urheberrecht an bestimmten Java-APIs einräumt. In der ersten Instanz hatte ein Bundesgericht noch zugunsten des Internetkonzerns entschieden.

(Bild: CNET UK)

Wie die Agentur Reuters berichtet, der eine Kopie von Googles Schriftsatz vorliegt, argumentiert das Unternehmen, es hätte niemals Innovationen vorantreiben können, wenn es das Urteil des Court of Appeals schon bei der Gründung von Google gegeben hätte.

Bisher hatte Google stets behauptet, die Nutzung der fraglichen APIs falle unter die „Fair Use“-Ausnahmen des Urheberrechts. Ohne die Programmierschnittstellen könnten Entwickler keine interoperable Software herstellen. Oracle hielt dem entgegen, dass die Softwarebranche auf das Urheberrecht angewiesen sei, um selber Innovationen vorantreiben zu können.

Oracle hatte Google 2010 verklagt. Es soll angeblich durch die Implementierung von Java in Android gegen die Rechte verstoßen, die Oracle an 37 Java-APIs hält. Der Suchkonzern habe die APIs wissentlich ohne eine Lizenz von Sun Microsystems benutzt, das Oracle 2010 übernommen hat. Google hielt dem entgegen, dass es die APIs kostenlos verwenden dürfe, weil Java selbst gratis zu nutzen sei.

Im vergangenen Mai erzielte Oracle einen Teilerfolg. Die Geschworenen entschieden, dass Google die „gesamte Struktur, Abfolge und Organisation“ der Programmiersprache Java verletzt. Uneinig war sich die Jury jedoch, ob Googles Nutzung von Java als „Fair Use“ gelten kann, also trotz Urheberrechtsverletzung angemessen ist. Im zweiten Teil des Prozesses entschieden die Geschworenen einstimmig, dass Android keine Oracle-Patente verletzt. Der vorsitzende Richter William Alsup urteilte anschließend, dass APIs nicht dem Urheberrecht unterliegen, und wies die Ansprüche Oracles zurück.

Android ist das weltweit beliebteste Mobilbetriebssystem. Google und auch den Herstellern von Android-Geräten werden immer wieder Patentverstöße vorgeworfen. Um sich und seine Partner besser vor solchen Klagen schützen zu können, hatte Google sogar Motorola Mobility 2012 unter anderem wegen dessen umfangreichen Patentportfolios für 12,5 Milliarden Dollar gekauft.

Auch Microsoft unterstellt, dass Android unerlaubt sein geistiges Eigentum nutzt. Allerdings hat der Softwarekonzern fast alle Streitigkeiten außergerichtlich durch Lizenzabkommen mit Herstellern wie HTC und Samsung beigelegt. Letzteres soll laut Gerichtsunterlagen pro Jahr rund eine Milliarde Dollar für die Nutzung von Schutzrechten, die Android angeblich verletzt, an Microsoft zahlen.

Der Supreme Court hat nun mindestens bis zum 7. November Zeit, über die Annahme von Googles Antrag zu entscheiden.

[mit Material von Steve McCaskill, TechWeekEurope]

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Themenseiten: Android, Gerichtsurteil, Google, Java, Oracle, Patente, Patentstreit

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2 Kommentare zu Java-Streit mit Oracle: Google ruft US-Supreme Court an

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  • Am 13. Oktober 2014 um 8:14 von hermannk

    Zunächst einmal: Die Entwicklung eines sinnvollen APIs kostet Geld. Diese Investition will geschützt werden.
    Aber: Im Gegensatz zu technischen Innovationen im Maschinenbau, die isoliert nutzbar sind, wird ein API erst dadurch wertvoll, dass externe Entwickler ihre Anwendung auf dieses API portieren. Wollte der Entwickler des APIs dessen Nutzung durch Externe verhindern, dann bräuchte er das API erst gar nicht zu veröffentlichen. Es bliebe in dem Fall ein Geschäftsgeheimnis. Java ist aber veröffentlicht. Ganz bewusst.
    Von dem Zeitpunkt der ersten externen API-basierten Applikation an, haben auch externe Entwickler ein schützenswertes Interesse an ihrer Investition. Es ist nicht einzusehen, dass externe Entwickler unangemessen benachteiligt werden.

  • Am 14. Oktober 2014 um 21:48 von Na

    Die reine Veröffentlichung kann ja wohl kaum den Effekt haben, dass jeder einfach damit machen kann, was ihm passt. Geistiges Eigentum bleibt geistiges Eigentum, und zwar so lange, bis der Besitzer explizit die Nutzung frei gibt.

    Der Fall Oracle vs. Google ist indes recht komplex. Bin gespannt, was am Ende rauskommt.

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