EU erlaubt uneingeschränkte Handynutzung im Flugzeug

Bisher schrieb die Europäische Agentur für Flugsicherheit vor, das der Flugmodus des Mobilgeräts eingeschaltet sein muss. Jetzt erlaubt sie auch den Betrieb bei aktivierter WLAN- und Mobilfunkverbindung. Letztlich entscheidet aber die jeweilige Airline über die Nutzung an Bord.

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat ihre Bestimmungen für die Nutzung elektronischer Geräte an Bord von Flugzeugen weiter gelockert. Nachdem sie schon im letzten Jahr grünes Licht für die Verwendung von Smartphones und Tablets bei eingeschaltetem Flugmodus gestattete, erlaubt sie jetzt auch den Betrieb bei aktivierter WLAN- und Mobilfunkverbindung.

Seit 26. September 2014 muss bei Mobilgeräten an Bord eines Flugzeugs nicht mehr zwingend der Flugmodus eingeschaltet sein (Bild: Zack Whittaker/CBS Interactive).

Nach der im letzten Dezember angekündigten Neuregelungen räumten Fluggesellschaften wie British Airways oder Scandinavian Airlines ihren Passagieren ein, ihre Elektronikgeräte auch während Start und Landung zu benutzen – so lange der Flugmodus eingeschaltet ist. Zwar weisen sie ausdrücklich darauf hin, kontrollieren in der Praxis jedoch nur selten oder nie, ob sich die Fluggäste tatsächlich an diese Vorgabe halten. Durch die nun nochmals geänderten Bestimmungen der EASA können sie sich das gesamte Prozedere nun sparen.

Mit der neuen Richtlinie will die Agentur die Gerätenutzung in Flugzeugen an andere Reisemöglichkeiten angleichen, beispielsweise dem Bahnfahren. Das sei der jüngste regulative Schritt, um Telekommunikation „von Gate zu Gate“ oder WLAN-Dienste zu erlauben. In einer Mitteilung heißt es: „Ab dem 26. September 2014 ermöglicht die EASA Fluggesellschaften, ihren Passagieren die Nutzung von PEDs (Personal Electronic Devices) während des Fluges zu erlauben, ungeachtet dessen, ob das Gerät sendet oder nicht, sich also beispielsweise im ‚Flugmodus‘ befindet oder nicht.“

Nachdem die EASA ihre Regelung letzte Jahr gelockert hatte, gab die EU die Frequenzbänder 3G (UMTS) und 4G (LTE) zur Nutzung in Höhen über 3000 Meter frei. Zuvor war nur 2G (GSM) in die EU überfliegenden Flugzeugen erlaubt, die für die Übermittlung großer Datenmengen nicht ausreicht.

Unabhängig von den EASA-Richtlinen entscheidet letztlich aber jede Airline für sich, ob sie Handytelefonate und mobilen Internetzugang über den Wolken zulässt oder nicht. Die Lufthansa erlaubt beispielsweise schon länger die Handynutzung auf Langstreckenflügen zum Versand von SMS oder zur Datenübertragung. Telefonate sind jedoch weiterhin verboten. Außerdem müssen die Geräte auf stumm oder Vibration geschaltet sein.

Als technischer Partner dient Lufthansa Aeromobile, das wiederum 240 national agierende Funknetzpartner vorweisen kann. In Deutschland sind dies alle vier Netzbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2, in den USA AT&T und Verizon sowie in Großbritannien Vodafone, EE und Three. Für die Nutzung fallen Roaminggebühren an.

[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]

Themenseiten: European Union, Telekommunikation, WLAN

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