Trotz Gerichtsbeschluss: Microsoft verweigert Herausgabe von Nutzerdaten

Konkret geht es um die Weitergabe von E-Mail-Daten eines europäischen Anwenders an US-Behörden. Seine gespeicherte Nachrichten liegen in einem Microsoft-Rechenzentrum in Dublin und sind offenbar für US-Strafverfolger interessant. Trotzdem will sich Redmond auch einem weiteren Gerichtsbeschluss nicht beugen.

Microsoft widersetzt sich weiterhin einem Gerichtsbeschluss, der die Herausgabe von E-Mail-Daten eines europäischen Nutzers an US-Behörden verlangt. Ein Sprecher des Konzerns aus Redmond erklärte dazu, man wolle keine E-Mails an die Behörden weitergeben. Der Nachrichtenagentur apa zufolge sagte er am Montag im Wortlaut: „Dieser Fall wird vor ein Berufungsgericht gehen.“ Microsoft ziele auf diesem Weg auch auf ein geeignetes Verfahren ab, um in solchen Fällen den Ablauf zu klären.

Microsoft_DublinIm Rechenzentrum der irischen Microsoft-Tochterfirma in Dublin sollen E-Mails liegen, die offenbar für US-Strafverfolger interessant sind (Bild: Microsoft).

Bei den fraglichen Informationen handelt es sich um Daten eines E-Mail-Nutzers von Microsoft. Diese liegen in einem Rechenzentrum im irischen Dublin. Der US-District Court in Manhattan fordert von Microsoft nun direkt die Herausgabe der dort gespeicherten Informationen.

Laut geltendem EU-Recht müsste das US-Gericht normalerweise über ein Rechtsbeihilfeverfahren der EU die Weitergabe der Daten beantragen. Auch Viviane Reding, Vizepräsidentin der EU-Kommission, hat in diesem Fall bereits Kritik an der Vorgehensweise der USA geäußert.

„Die Kommission fürchtet, dass die extraterritoriale Anwendung ausländischer Gesetze sowie darauf basierende gerichtliche Anweisungen gegen Unternehmen gegen internationales Recht verstoßen und den Schutz des Einzelnen verhindern, der in der Union garantiert ist”, kommentierte Reding im Juli. Für betroffene Unternehmen mit einer Niederlassung in der EU ergebe sich zudem ein rechtlicher Konflikt, da sie nicht nur an US-Recht, sondern gleichermaßen an europäisches Recht gebunden seien.

Dessen ungeachtet hatte das US-Gericht vergangenen Freitag erneut die Weitergabe von gespeicherten Nachrichten des betroffenen Nutzers verlangt. Das Gericht beruft sich hierbei auf US-Gesetze und betrachtet Microsoft als grenzüberschreitenden Provider.

Der Chief Privacy Officer Brendon Lynch erklärte dazu in einem Blogbeitrag: „Wir glauben, dass die Mails den Nutzern gehören und nicht uns. Daher sollten sie den gleichen Datenschutz bekommen, wie ein geschriebener Brief, ungeachtet vom Speicherort.“

Bereits im April hatte Microsoft-Anwalt David Howard in einem Blog erklärt: „Die US-Regierung hat nicht das Recht, eine Wohnung in einem anderen Land zu durchsuchen, und sie sollte auch nicht die Macht haben, den Inhalt einer Mail zu durchsuchen, die in Übersee gespeichert ist.“ Bereits damals hatte Microsoft Rechtsmittel gegen den Beschluss eingelegt. Howard bestätigte schon damals, dass es Microsofts Intention sei, diesen Fall vor „Gerichte zu bringen, die die Autorität besitzen, die von der Regierung seit langem gehegte Ansicht über Durchsuchungsbeschlüsse über digitale Inhalte außerhalb der USA zu korrigieren.“

Die USA hätten einige bilaterale Verträge, mit deren Hilfe Verfahren festgelegt werden könnten, wie sich in einem fremden Land Beweise sicherstellen lassen. Howard: „Wir glauben, dass diese Gesetze auch in der Online-Welt gelten sollten, aber die Regierung ist hier anderer Ansicht.“

Mit dem 2001 verabschiedeten Patriot Act können US-Gerichte die Durchsuchung von Servern von Tochterunternehmen von US-Firmen anweisen, selbst wenn lokale Gesetze dies verbieten. Im Zuge der NSA-Enthüllungen durch Edward Snowden ist daher das Vertrauen europäischer Verbraucher in die Dienste von US-Unternehmen erschüttert worden.

Die aktuelle Weigerung Microsofts, die in Irland gespeicherten Daten herauszugeben, ist auch der Versuch, dieses Vertrauen ein Stück weit wieder herzustellen, das erklärt zumindest Microsofts Chefjustiziar und Executive Vice President Legal and Corporate Affairs, Brad Smith, in einem Blogeintrag. Für Unternehmen wie Microsoft, die auf die Bereitstellung von Cloud-Services als zukünftiges Geschäftsmodell setzen, sind derartige Vertrauensverluste mit beträchtlichen finanziellen Einbußen verbunden.

[mit Material von Martin Schindler, silicon.de]

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Neueste Kommentare 

5 Kommentare zu Trotz Gerichtsbeschluss: Microsoft verweigert Herausgabe von Nutzerdaten

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  • Am 2. September 2014 um 13:09 von hugo

    Das hier weder die EU noch Irland eindeutig Stellung beziehen und Microsoft den Rücken stärken finde ich sehr blamabel. Kuscht man wieder einmal vor dem großen Bruder der ungeniert alles darf. „Ami go home“ hieß es früher mal, bin dafür diesen Slogan wieder aufleben zu lassen.

    • Am 2. September 2014 um 19:56 von punisher

      Bei so viel Druck wie die USA hier auf Europa haben, frage ich mich, von welchen Politikern die USA die Leichen im Keller gefunden haben.
      Wie viel Macht können Sie noch ausspielen? Die hören jeden ab, greifen sich unsere Daten und kein Politiker fühlt sich seinem selbst gewählten Beruf verbunden genug um was dagegen zu starten.
      Und das weder Irland, geschweige denn Europa im diesem Fall Hilfestellung leistet ist einfach nur erbärmlich.

  • Am 2. September 2014 um 22:28 von C

    Die US-Regierung samt Patriot-Act überschreitet Ihre Gerichtsbarkeit. Damit sind diese Gesetze – auch vor US-Gerichten – m. E. n. nichtig.

    US-Recht kann nur auf US-Hoheitsgebiet gelten. US-Richter können nicht über die US-Grenzen hinaus US-Recht anwenden.

    Seit wann steht Irland unter US-Jurisdiktion?

    Es geht hier nicht um die Kontrolle der Daten, es geht hier darum, wo das US-Recht aufhört. DAS haben die US-Regierung wie auch die bisher beteiligten Richter/innen übersehen.

    Unverständlich ist auch, warum MS hier nicht diese einfache Frage zur Disposition gestellt hat.

  • Am 3. September 2014 um 12:26 von jaklar

    Viviane Reding kann sich ihre Kritik sparen, da hat die USA nicht einmal ein lächeln für.
    Es hätte umgehend nach Bekannt werden ein Verfahren eingeleitet werden müssen!
    Begleiten könnte man dieses noch mit Sanktionen – sofortige Einstellung von einseitigem Datenaustausch etc. so wie Wirtschafts-S. (Da wacht die USA auf)-.
    Da sich nichts dergleichen tut, weiß man wo der Hase lang läuft.
    Danke EU/Merkel

  • Am 3. September 2014 um 13:08 von Es ..

    .. ist gut und richtig, dass sich Microsoft auf die Hinterbeine stellt, und kämpft. Natürlich geht es auch darum, dass sie sich ihr Europa/Asien Geschäft nicht kaputtmachen lassen wollen, aber das ist ja im Dienste der Anwender, und damit mehr als legitim. Und die Argumentation ist schlüssig.

    Drücke die Daumen, dass sie dem Richter am ende eine lange Nase zeigen können.

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