Umwidmung von TV-Frequenzen: EU detailliert Pläne bis 2020

Das erarbeitet Konzept sieht bis zu zwei Jahre Spielraum für die Freigabe des Bandes vor. 694 bis 790 MHz werden europaweit für Mobilfunk freigemacht. Die Sendeanstalten dürfen hingegen das Band zwischen 470 und 694 MHz noch bis 2030 exklusiv nutzen.

Die EU-Kommission hat ihre Pläne konkretisiert, Frequenzbänder um 700 MHz bis 2020 für 4G-Mobilfunk umzuwidmen. Das sogenannte UHF-Band von 470 bis 790 MHz wird bislang für Fernsehen und Hörfunk genutzt.

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Das Konzept wurde unter der Leitung des französischen Politikers Pascal Lamy erarbeitet, des früheren Chefs der Welthandelsorganisation. Er stellte es heute zusammen mit der für die Digitale Agenda zuständigen Kommissarin Neelie Kroes vor.

Ziel ist es, das UHF-Band 694 bis 790 MHz bis 2020 europaweit umzuwidmen – mit zwei Jahren Toleranz in beide Richtungen, wie es heißt. Das Hauptproblem besteht darin, dass manche europäischen Länder für die Verbreitung von digitalem terrestrischen Fernsehen noch stark auf dieses Spektrum setzen: beispielsweise Italien. In Belgien etwa ist es ohnehin ungenutzt.

Die EU hinkt mit der Freigabe der Frequenzen China, Japan, Südkorea und den USA hinterher. In Lamys Bericht heißt es, aufgrund von jüngsten Auktionen im 800-MHz-Bereich sei die zusätzliche Kapazität, die Frequenzen von 700 MHz und darunter ermöglichten, heute noch nicht dringlich erforderlich. Allerdings hätten sich mit Deutschland, Finnland und Schweden einige Nationen schon bereiterklärt, das UHF-Band für Mobilfunk freizugeben.

Lamys Konzept (PDF) sieht außerdem zwei weitere lose Termine vor, die Frequenzen unter 700 MHz betreffen. Fernsehsender sollen demnach das Band zwischen 470 und 694 MHz noch bis 2030 exklusiv nutzen können. Dieses Arrangement soll aber im Jahr 2025 erneut geprüft werden, um eine Anpassungen an technische Entwicklung und Markttrends vornehmen zu können.

„Wir werden also den oberen Bereich des Bands freimachen und den unteren Bereich bis 2030 für die Sendeanstalten reservieren“, erklärte Lamy. „Das impliziert auch, dass die EU akzeptiert, dass der untere Bereich des Bands nicht von Fernsehsendern und Mobilfunknetzbetreibern gemeinsam genutzt wird.“

„Die Fernsehgewohnheiten junger Menschen haben keinerlei Ähnlichkeit mit denen meiner Generation“, hatte Kroes im Januar erklärt. „Die Regeln müssen gleichziehen in einer Weise, die für mehr und besseres Fernsehen sowie mehr und besseres Breitband sorgt. Durch die umfangreiche Nutzung audiovisueller Dienste über Breitband und IPTV ist die gegenwärtige Funkfrequenz-Vergabe den Verbrauchergewohnheiten der Zukunft nicht mehr dienlich.“

[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]

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