IBM lässt sich Datenortung in der Cloud patentieren

Die für die Speicherung zulässigen Regionen werden per Datei-Attribut definiert und beim Routing berücksichtigt. Dies soll die Einhaltung nationalstaatlicher Regelungen sicherstellen. Allerdings beanspruchen US-Behörden Zugriff auch auf im Ausland gespeicherte Daten, wenn der Cloud-Anbieter seinen Sitz in den USA hat.

IBM hat ein Patent auf eine Technik zugesprochen bekommen, die Cloud-Daten mehrere geografische Gebiete übergreifend automatisch verwaltet, sodass der Ablageort jederzeit bekannt ist. Somit könnten sich Firmen leichter an länderspezifische Regeln zur Speicherung von Anwenderdaten halten.

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Einer der vier Erfinder, der IBM-Angestellte Sandeep Ramesh Patil, kommentiert: „In den frühen Jahren des Cloud-Computing war es offensichtlich, dass die Speicherung von und der Zugriff auf Geschäftsdaten in geografisch verteilten Cloud-Umgebungen logistische und gesetzliche Probleme aufwerfen könnte. Unser Erfinderteam hat ein System konzipiert, mit dem Firmen Daten in der Cloud effizient verwalten und bewegen können, ohne gegen unterschiedliche Anforderungen in diversen Ländern zu verstoßen.“

IBM hat die Technik jetzt erst vorgestellt, vom US-Patentamt war sie aber relativ unbemerkt schon am 18. März veröffentlicht worden. Der Antrag stammt vom 23. September 2010. Er lautet auf „Kontrolle eines geografischen Gebiets im Cloud-Computing“. Das US-Patent erhielt die laufende Nummer 8.676.593.

Der Zusammenfassung nach nutzt die geschilderte Methode Hard- und Software, um den Daten Datei-Attribute beizugeben. Im Fall eines Routings werden sie dann nur in zulässige Länder geleitet. IBM zufolge können die Firmen selbst vorgeben, welche geografischen Regionen das sind.

Der geografische Ablageort der Daten ist aber offenbar nur eines von mehreren Kriterien, wenn man seine Daten wirksam vor Fremdzugriffen schützen möchte. Ende Juli hatte ein US-Richter entschieden, dass Microsoft in Europa gespeicherte Kundendaten an US-Behörden übergeben muss, weil es seinen Sitz in den USA hat. Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass Cloud-Anbietern wie Microsoft eine Technik wie die von IBM geschilderte keinen Schutz bietet, da zumindest nach US-Recht allein der Firmenstandort über die Anwendbarkeit von Durchsuchungsbefehlen entscheidet.

Eine Klausel, die Speicherung von Nutzerdaten ausschließlich im Land vorsah, sollte das brasilianische Datenschutzgesetz Marco Civil da Internet enthalten. Nach Protesten von Firmen wie Facebook und Google, die dies als technisch kaum realisierbar bezeichneten, aber wohl auch die notwendigen Investitionen scheuten, wurde dieser Passus gekippt.

[mit Material von Leon Spencer, ZDNet.com]

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Themenseiten: Cloud-Computing, Datenschutz, IBM, Microsoft, Patente, Storage, Storage & Server

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Neueste Kommentare 

2 Kommentare zu IBM lässt sich Datenortung in der Cloud patentieren

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  • Am 11. August 2014 um 17:51 von Jules

    Interessant wäre ja, ob die Nutzer dann auch kontrollieren könnten, ob ihre Daten wirklich dort gelagert sind, wo sie lagern sollten (vorzugsweise dann wohl nicht in den USA).
    Der Gerichtsbescheid ist übrigens in Berufung, zumal er international gesehen gegen EU-Recht verstößt, was auf Dauer auch spannend wird, da jegliche Rechtsverletzungen in der Vergangenheit kaum Folgen für die USA nach sich gezogen hat.Vielleicht muss da wirklich ein gesamtes wirtschaftliches Standbein weg brechen, damit die Orwellschen Zustände hinsichtlich des Internets etwas zurückgeschraubt werden.

    • Am 11. August 2014 um 20:23 von Gustav Wall

      > Interessant wäre ja, ob die Nutzer dann auch kontrollieren könnten, ob ihre Daten wirklich dort gelagert sind, wo sie lagern sollten
      […]
      > Vielleicht muss da wirklich ein gesamtes wirtschaftliches Standbein weg brechen, damit die Orwellschen Zustände hinsichtlich des Internets etwas zurückgeschraubt werden.

      Wo ein wirtschaftliches Standbein wegbricht, wächst woanders ein anderes nach – s. bspw. https://protonet.info/, die out-of-the-box-Cloud-Server „made in Deutschland“ vertreiben.

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