US-Patentamt weist Apples Autovervollständigen-Patent zurück

Es handelt sich um eine vorläufige Entscheidung. Apple wird nun weitere Argumente vorbringen. Direkte Auswirkungen auf frühere und laufende Schadenersatz-Prozesse hat sie erst einmal nicht.

Das US-Patentamt hat mehrere Ansprüche eines von Apple gegen Samsung eingesetzten Patents zurückgewiesen. Patent 8.074.172 deckt „Autovervollständigen“ ab, also automatisch erstellte Vorschläge während einer Benutzereingabe. Bestimmte Aspekte des Patents seien nicht gültig, heißt es in einem vorläufigen Urteil, das FOSS Patents zuerst gemeldet hat.

Patente, Apple und Samsung (Bild: CNET)

Nach dem üblichen Verfahren kann Apple jetzt weitere Informationen zur Verteidigung seines Patents vorlegen. Bis zu einer endgültigen Klärung der Gültigkeitsfrage können Monate und Jahre vergehen.

Auch beeinträchtigt das vorläufige Urteil nicht die Verurteilung von Samsung wegen Verstößen unter anderem gegen eben dieses Patent durch das Bezirksgericht San Jose. Es kann aber in Verfahren als Argument genutzt werden, und Samsung hat es in San Jose in der vergangenen Nacht auch schon als Bestätigung seiner Argumentation eingebracht, Apples Patent sei ungültig.

Im Vorfeld des neuen Prozesses vor dem Bezirksgericht Nordkalifornien hatte Richterin Lucy Koh entschieden, dass sieben Samsung-Geräte – darunter Galaxy S2 und Galaxy Note – gegen Patent 8.74.172 verstoßen. Die Geschworenen setzten daraufhin den Apple zustehenden Schaden fest. Von 119,6 Millionen Dollar Schadenersatz für Apple hängen 17,9 Millionen mit diesem Patent zusammen.

Samsungs Eingabe kommt nur zwei Tage, nachdem beide Firmen einen weltweiten Patentfrieden vereinbart haben, der allerdings die USA ausschließt. In einer gemeinsamen Erklärung hielten sie fest, in den USA wollten sie ihre Argumente weiter vor Gericht vertreten. Auch schließe das Abkommen keine Lizenzvereinbarung ein.

Apple hatte den Rechtsstreit 2011 begonnen, als es Samsung vorwarf, iPhone und iPad kopiert zu haben. Samsung reagierte mit Gegenklagen – auch im Ausland. Daraufhin strengte Apple ebenfalls Klagen in fünf anderen Ländern an.

Der ursprüngliche Prozess wurde im August 2012 verhandelt. Die neunköpfige Jury gab einer Reihe von Ansprüchen Apples Recht und sprach dem Unternehmen 1,05 Milliarden Dollar Schadenersatz zu – allerdings deutlich weniger als die 2,75 Milliarden, die Apple gefordert hatte. Samsung, das in seiner Gegenklage 421 Millionen Dollar Strafe gefordert hatte, erhielt nichts.

Im März 2013 beraumte Richterin Koh aber einen neuen Prozess an, um den Schadenersatz neu zu berechnen, den sie erst einmal um 450,5 Millionen Dollar kürzte. Im November sprachen die Geschworenen Apple zusätzliche 290,5 Millionen Dollar zu, was die Summe auf 930 Millionen Dollar brachte. Ausgeglichener verlief ein dritter Prozess, der im Mai 2014 endete. Darin wurde Samsung verurteilt, 119,6 Millionen Dollar Schadenersatz an Apple zu überweisen, während umgekehrt Apple wegen Patentverstößen 158.000 Dollar Schadenersatz auferlegt wurden.

[mit Material von Shara Tibken, News.com]

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Themenseiten: Apple, Gerichtsurteil, Patente, Patentstreit, Samsung, Smartphone

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3 Kommentare zu US-Patentamt weist Apples Autovervollständigen-Patent zurück

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  • Am 8. August 2014 um 12:03 von So...

    So wird es hoffentlich dem Großteil der „Technologiepatente“ *hüstel* gehen. Wenn ein Patent hoffentlich wieder den Grundsätzen der Patentidee folgen muss. Wenn eine Serviertenzeichnung und ein obskurer Gedanke kein ableitbares Recht mehr sein wird, wenn ein Patent erst nach gründlicher Prüfung durch das Patentamt erteilt wird (und nicht dadurch, dass einfach keiner Widerspruch hegt), wenn einem Patent eine Erfindungshöhe auch in den USA zugrunde liegen muss, wenn ein Patent wieder benutzt werden muss um zu gelten und vor allem wenn der Beweis angetreten werden muss, dass das auch funktioniert was man da patentieren möchte, dann, ja dann ….

    Leider nur ein Traum. Nun wo auch Konzerne echte Patenttrolle sind. Egal wie sie heißen.

    • Am 8. August 2014 um 12:52 von C

      Deinen Ausführungen zum Patent-Wesen stimme Ich 100%ig zu.
      Wir alle – als User & Konsumenten – müssen dafür sorgen, dass dieses wieder Realität wird, was es früher einmal war.
      Insbesondere beim US-PTO…

      Von daher muss man US-Produkte – gleich von welchem Hersteller auch immer – meiden beim Kauf. Eine andere Sprache verstehen die nicht.

      • Am 8. August 2014 um 18:54 von Yup

        Das Problem liegt m.E. darin, dass es für einen Patent-Inhaber keinerlei Pflicht gibt, ein Produkt auch herzustellen. So meldet jeder irgend etwas an, und dieses Patent spielt dann irgendwann eine Rolle – mit großen Konsequenzen.

        Das ermöglicht dann das Geschäft der Patent-Trolle, die vor Gericht Milliarden Dollar für Trivialpatente erstreiten – und dadurch alle übrigen Konzerne ihrerseits dazu zwingen, im Zweifel lieber alles zu patentieren, als einmal zu wenig und zu zahlen.

        Richtig dreist ist dann so was:
        http://m.heise.de/newsticker/meldung/Produktpiraterie-Made-in-Germany-Deutsche-Unternehmen-als-Plagiatoren-2288935.html

        Das (!) ist eigentlich der Sinn von Patenten – hohe Entwicklungskosten und geistiges Eigentum zu schützen.

        Trivial-Patente sind eben eine Reaktion auf Patent-Trolle, und von Gerichten, die dafür Milliardenstrafen verhängen. Die Reaktion der Unternehmen ist daher verständlich.

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