Canon verklagt Tintenalarm.de wegen angeblicher Patentverletzung

In dem Fall geht es um Tonerkartuschen, bei denen ein bewegliches Kupplungsstück die Verbindung zwischen Bildtrommeleinheit und Antriebseinheit herstellt. Die Technik kommt etwa in Kartuschen von HP zum Einsatz, für das Canon Technologie für Laserdrucker liefert.

Canon hat den Händler Tintenalarm.de vor dem Landgericht Düsseldorf verklagt. Das Unternehmen, das auch Hewlett-Packard mit Technologie für Laserdrucker beliefert, beschuldigt den in Mittelfranken ansässigen Händler, mit dem Recycling von Tonerkartuschen das europäische Patent EP2087407 zu verletzen.

Wie Tintenalarm.de in einem Blogeintrag ausführt, bezieht sich das Patent auf Tonerkartuschen, „in denen die Verbindung zwischen der Bildtrommeleinheit mit der Antriebseinheit des Druckers mit einem bestimmten beweglichen Kupplungsstück ausgebildet ist“. Dazu gehören aktuell fünf Tonerkartuschen, darunter die Modelle CE505A und CE505X, die in weit verbreiteten HP-Druckern Verwendung finden.

Bereits im Mai hatte Canon mit Klagen gegen die wta Carsten Weser GmbH und KMP seinen Feldzug für das Patent auf Deutschland ausgedehnt. Dem auf Refill- und Recycling-Themen spezialisierten britischen Portal The Recycler zufolge hatte Canon allerdings schon im April damit begonnen, die Ansprüche aus dem im Juli 2013 veröffentlichten Patent durchzusetzen. Damals wurden in den Niederlanden die Firma Aster, kurz darauf auch die Firma Seine verklagt, in Frankreich laufen Klagen von Canon gegen Aster und Zephyr.

Im Blog von Tintenalarm.de heißt es: „Dass gerade wir als Verfechter von Rebuilt-Tonern und Gegner der Toner-Klone von Canon abgemahnt wurden, enttäuscht uns sehr.“ Für die Branche sind Klagen der Druckerhersteller, bei deren Geschäftsmodell sich im Lauf der Zeit der Schwerpunkt auf das Verbrauchsmaterial verlagert hat, nichts gänzlich Ungewöhnliches. Schließlich versuchen die Hersteller auf diese Weise immer wieder, die unliebsame Konkurrenz auszuschalten. Und schließlich gibt es tatsächlich Firmen – überwiegend aus Fernost –, die Kartuschen nachbauen und als Originalteile in Verkehr bringen.

Allerdings gehen die aktuellen Klagen über den üblichen Kleinkrieg deutlich hinaus. Sollte sich Canon nämlich mit seinen Klagen durchsetzen, könnte das laut Marktteilnehmern schwerwiegende Folgen für die gesamte Toner-Recycling-Branche haben: Ihnen zufolge wäre dann das „echte“ Recycling von Tonerkartuschen auf lange Sicht nicht mehr möglich.

Die Hersteller selbst sprechen zwar auch immer wieder von Recycling – so wie Canon –, meinen damit aber mehr oder weniger die stoffliche Verwertung der Kartuschen. Recycling durch Wiederaufbereitung und Wiederbefüllung durch den Hersteller bietet derzeit nur Brother an.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

Tipp: Wie gut kennen Sie sich mit Druckern aus? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Themenseiten: Canon, Drucker, HP, Hewlett-Packard, Patente

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Canon verklagt Tintenalarm.de wegen angeblicher Patentverletzung

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *