OLG Karlsruhe weist Patentklage von IPCom gegen Nokia ab

Es kassiert damit ein vorinstanzliches Urteil des Landgerichts Mannheim, das noch eine Patentverletzung durch Nokia bejaht hatte. In dem Rechtsstreit geht es um das UMTS-Patent EP1841268B1. Der Münchner Patentverwerter kann jetzt noch vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen.

IPCom ist in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe mit einer Klage gegen Nokia Corp und dessen deutsche Tochter Nokia GmbH gescheitert (Az. 6 U 27/11). Die Münchner Patentverwertungsgesellschaft hatte dem inzwischen zu Microsoft gehörenden Handyhersteller vorgeworfen, mit seinen Geräten das UMTS-Patent EP1841268B1 zu verletzen. Es Das OLG Karlsruhe wies die Klage jedoch ab und kassierte damit das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Mannheim vom April 2012, das noch eine Patentverletzung durch Nokia bejaht hatte.

Patente (Bild: Shutterstock/Olivier Le Moal)

Das strittige Patent trägt den Titel „Zugriff einer Mobilstation auf einen wahlfreien Zugriffskanal in Abhängigkeit ihrer Nutzerklasse“ und wurde im Februar 2000 angemeldet. Es beschreibt eine Technik, die es ermöglicht, beispielsweise Notrufe in einem ausgelasteten Mobilfunknetz zu priorisieren.

Während des nun abgeschlossenen Berufungsverfahrens hatte IPCom im parallel laufenden Einspruchsverfahren anstelle der bisherigen Patentansprüche einen geänderten Patentanspruch eingereicht, der von der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts gewährt wurde. Diesen geänderten Patentanspruch machte der Patentverwerter dann zur Grundlage seiner Verletzungsklage.

Doch nach Auffassung des 6. Zivilsenats des OLG Karlsruhe „macht der UMTS-Standard von der technischen Lehre des geänderten Patentanspruchs in einem entscheidenden Punkt keinen Gebrauch“. Auch eine Verletzung des geänderten Patentanspruchs mit äquivalenten Mitteln liegt nach Ansicht des Senats nicht vor.

In diesem Sinne hat bereits das Landgericht Mannheim in jüngeren Urteilen, die dasselbe Patent betrafen, entschieden. So wies es Anfang März eine ähnliche Klage gegen Apple ab, in deren Rahmen IPCom 1,57 Milliarden Euro Schadenersatz gefordert hatte. Kurz zuvor scheiterte der Patentverwerter an gleicher Stelle auch in einem Prozess gegen HTC. In diesem ging es um das Schutzrecht DE19910239, das ein „Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf einen Telekommunikationskanal“ beschreibt.

Mit dem Urteil des OLG Karlsruhe dürfte die Klage gegen Nokia aber noch nicht vom Tisch sein. Wie es in einer Pressemitteilung heißt, hat der Senat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

IPCom mit Sitz in Pullach wurde 2007 gegründet. Es hält nach eigenen Angaben über 1165 Mobilfunkpatente, die in Europa, den USA, Japan und anderen asiatischen Ländern erteilt wurden. Viele der beschriebenen Techniken seien standardrelevant „und damit verpflichtend in den Mobilfunkstandards UMTS und LTE“.

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