Verbraucherverbände sollen Klagerecht bei Datenschutzverstößen erhalten

Bisher dürfen sie nur wegen Verbraucherrechtsverstößen gegen Unternehmen vorgehen oder wenn sich die Datenschutzbestimmung als Vertragsklausel werten lässt. Diese Gesetzeslücke will die Bundesregierung nun schließen. Dazu muss das sogenannte Unterlassungsklagegesetz geändert werden.

Die Bundesregierung will Verbraucherschutzorganisationen künftig das Recht einräumen, bei Datenschutzverstößen gegen Unternehmen zu klagen. Das macht eine Änderung des sogenannten Unterlassungsklagegesetzes erforderlich. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat jetzt Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) seinen Kabinettskollegen vorgelegt, wie Spiegel Online berichtet.

Verbraucherschutzminister Heiko Maas (Bild: Frank Nürnberger/BMJV)Verbraucherschutzminister Heiko Maas (Bild: Frank Nürnberger/BMJV)

Verbraucherschützer fordern schon länger, datenschutzrechtliche Verstöße durch Unternehmen abmahnen und Unterlassungsklagen erheben zu können. Bislang dürfen sie nur gegen Verbraucherrechtsverstöße vorgehen, es sei denn, die Datenschutzbestimmung lässt sich ausnahmsweise als Vertragsklausel werten. Diese Gesetzeslücke führt bislang dazu, dass Verbraucherverbände keine rechtliche Handhabe haben, wenn Unternehmen beispielsweise Daten von Kunden zu Unrecht erheben oder weitergeben.

Mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzesänderung soll die Position der Internetnutzer gestärkt werden, die als einzelne nur schwer gegen Datenmissbrauch vorgehen können. „Verbraucher sind in vielen Fällen überfordert, sich alleine gegen ein großes Unternehmen durchzusetzen“, kommentierte Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesverbraucherschutzministerium, gegenüber der Nachrichtenagentur DPA.

In der Begründung des Gesetzesentwurfs heißt es laut Spiegel, die „zunehmende Digitalisierung vieler Bereiche des Alltagslebens“ schaffe die wachsende Gefahr, dass Daten unzulässig erhoben, verarbeitet oder genutzt würden. Durch die Reform sollen Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte besser sanktionierbar werden. „Ziel ist, schlagkräftiger gegen zweifelhafte Angebote vorzugehen“, so Billen.

Der Entwurf sieht vor, dass alle datenschutzrechtlichen Vorschriften für Unternehmen auch in den Katalog der Verbraucherschutzgesetze aufgenommen werden. Dazu zählen etwa die Regeln zur Datenweitergabe an Dritte für Werbezwecke.

Bundesjustizminister Maas erhofft sich von dem Klagerecht für Verbände, Internetfirmen dazu zu bewegen, sensibler mit den Daten ihrer Nutzer umzugehen. „Wer die Privatsphäre seiner Kunden verletzt, kann nicht mehr hoffen, dass er ungeschoren davonkommt“, sagte der SPD-Politiker gegenüber dem Spiegel. Schon im Februar erklärte er dazu: „Wir schützen damit auch seriöse Unternehmen, die es mit dem Datenschutz ernst nehmen, vor unlauterer Konkurrenz.“

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