Nach EuGH-Urteil: Google stellt Formular für Löschanträge bereit

Wer personenbezogene Suchergebnisse entfernen lassen will, muss neben seinem Namen die zu löschenden Links samt Begründung angeben. Außerdem wird ein Identitätsnachweis verlangt. Laut Google ist das Formular nur eine "erste Maßnahme" zur Umsetzung des Urteils.

Google hat damit begonnen, das vor gut zwei Wochen gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umzusetzen. Es verpflichtet den Internetkonzern, personenbezogene Suchergebnisse auf Antrag zu löschen. Solch ein Antrag lässt sich ab sofort über ein von Google bereitgestelltes Online-Formular stellen.

Das Urteil des EuGH macht den Betreiber einer Suchmaschine im Fall personenbezogener Daten auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich. Das heißt, dass eine Person unter bestimmten Voraussetzungen den Betreiber direkt auffordern kann, Links aus der Ergebnisliste zu löschen, die bei einer Suche nach ihrem Namen erscheint. Die fraglichen Einträge müssen die Privatsphäre der Person verletzen.

Google-Suche

„Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen“, schreibt Google auf der Formular-Seite. „Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.“

Wer Inhalte aus Googles Suchresultaten entfernen lassen möchte, muss in das Online-Formular unter anderem Namen, E-Mail-Adresse und die zu entfernenden Links samt einer Begründung für die Löschung eingeben. Außerdem verlangt Google einen Identitätsnachweis in Form einer Kopie eines gültigen Führerscheins oder Personalausweises, die als Bilddatei hochgeladen werden kann.

Wie lange es dauern wird, bis beantragte Löschungen tatsächlich durchgeführt werden, ist noch unklar. Entsprechende Anfragen gingen angeblich schon kurz nach dem Urteil vom 13. Mai bei Google ein.

Der Suchmaschinenbetreiber weist darauf hin, dass es sich bei dem jetzt bereitgestellten Online-Formular um eine erste Maßnahme handle. „In den nächsten Monaten werden wir eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenarbeiten und unsere Mechanismen verbessern.“

Umfrage

Wie beurteilen Sie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach Internetdienstleister auf Antrag personenbezogene Suchergebnisse löschen müssen?

Ergebnisse anzeigen

Loading ... Loading ...

Nach Informationen des Handelsblatts will die Bundesregierung eine Schlichtungsstelle einrichten, an die sich Bürger wenden können, die Informationen zur eigenen Person aus Googles Suchergebnissen löschen lassen möchten. Union und SPD führen demnach Gespräche mit dem Internetkonzern. Beide Seiten hätten Interesse an einer solchen Lösung, an der sich auch die Datenschutzbeauftragten der Länder beteiligen sollen.

Denn noch ist offen, wer darüber entscheidet, ob ein Löschantrag zulässig ist oder nicht. Ole Schröder (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sagte dazu im Handelsblatt „Es muss verhindert werden, dass Suchmaschinen beim Löschen von Meinungen und Informationen willkürlich vorgehen“. Daher seien „ein verpflichtendes Streitschlichtungsverfahren und eine Midiationsstelle“ sowie klare Regeln für den Umgang mit den Anträgen der Nutzer nötig. Auch Google selbst sei „wenig erpicht“ darauf, selbst zu entscheiden, unter welchen Umständen Suchresultate zu löschen sind.

Inzwischen hat Google nach Aussagen eines Firmensprechers einen Beraterausschuss gebildet, der dabei helfen soll, zwischen dem „Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden“ und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit abzuwägen. Ihm gehören Executive Chairman Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Experten der Universitäten von Oxford und Leuven, Spaniens ehemaliger oberster Datenschützer José Luis Pinar sowie der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Frank La Rue, an.

Das EuGH-Urteil soll die Privatsphäre von Nutzern schützen. Es geht auf die Forderung eines Spaniers zurück, der bei einer Google-Suche nach seinem Namen die Bekanntmachung über eine Zwangsversteigerung seines Hauses fand, die vor Jahren aufgrund unbezahlter Sozialversicherungsbeiträge gerichtlich angeordnet wurde. Die amtliche Bekanntmachung aufgrund gesetzlicher Vorschriften in Spanien ist noch immer auf der Website einer Tageszeitung zu finden. Der Betroffene forderte aber von Google, Suchverweise zu dieser Information zu entfernen.

Themenseiten: Datenschutz, Google, Suchmaschine

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

12 Kommentare zu Nach EuGH-Urteil: Google stellt Formular für Löschanträge bereit

Kommentar hinzufügen
  • Am 31. Mai 2014 um 9:35 von Alexander Eickhoff

    Sehr schoen, jetzt noch schnell eine Kopie Ihrer Personaldokumente an Google senden, so koennen dann die ueber Sie gesammelten Daten mit den noch fehlenden Personaldaten zusammengefuehrt werden………

    • Am 31. Mai 2014 um 14:17 von Silvio

      Der nächste Anti Google in der Fraktion. Wo waren wir den, als das neue Meldegesetz kam? Wo waren wir den, als die vielen Datenbanken angeblich zum Schutz installiert wurden? Wo waren wir den als die biometrischen Ausweise kamen? Wo waren wir den bei dem Kontoabruf? Wo waren wir den beim Flugdatenabkommen? Wo waren wir den beim Abkommen zum Fingerabdruckabgleich? Wo waren wir beim INDECT? ELENA? Steuer-Identifikationsnummer? Banknoten? Gesundheitskarte? und so weiter und so weiter. Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.

      • Am 31. Mai 2014 um 18:10 von Hi, hi...

        …ach komm‘! Eine gewisse Ironie ist schon vorhanden. Wenn bei Google etwas Persönliches verschwinden soll, muss ich erst mal höchst persönliche Daten hinschicken, die ich dann wieder mit dem Formular und ganz persönlichen Daten zum Löschen auffordern kann!

        • Am 31. Mai 2014 um 18:43 von Judas Ischias

          Ach, bei Apple ist das anders?;)

          • Am 31. Mai 2014 um 19:51 von Ganz klar ...

            … Ja. Apple betreibt keine Suchmaschine, oder kennst du Genie eine? Aber es hat nun wieder im Säckchen geklingelt, weil ein Taler reingeplumpst ist – das a-Wort wurde ’sehr geschickt‘ eingestreut. Meine Güte, wie plump und peinlich. ;-)

  • Am 31. Mai 2014 um 22:59 von Judas Ischias

    Meine Güte, da stellt sich der Apple-Propagandist aber wieder besonders dumm.;(
    Man sollte doch von ausgehen, wenn man bei Apple irgendwas bestimmtes möchte, dass man irgendwie beweisen muss, dass derjenige der es beantragt, auch der Berechtigte ist. Oder kann ich, wenn ich deinen Namen wüsste, deine vorhandenen Daten anfordern? Weil mich interessiert wieviel und was über DICH bisher bei Apple gespeichert ist.
    Und nur zur Info. Der Taler ist schon lange keine aktuelle Währung mehr, diese ist seit einigen Jahren der Euro.:))

    • Am 1. Juni 2014 um 9:54 von Sorry ...

      … aber das ist die letzte Reaktion auf Deine dummen Kommentare – es geht in diesem Artikel um Google, also spar Dir Deine hirnrissigen Apple Thesen. Du bist wirklich peinlich.

      • Am 1. Juni 2014 um 12:06 von Dito...

        Aha, dann darf man davon ausgehen, dass bei einem Apple Thema von dir kein Hinweis alá „Da soll erst mal Samsung…“ oder „und schon wird vergessen dass Google, MS, Samsung…“ mehr kommt? Oder ist es wie immer bei dir und deiner beloved Apple Inc. ? Nur wenn Andere etwas tun ist „peinlich“, „illegal“ usw.
        Ihr seit mir schon so ein Bigottes Völkchen.

    • Am 1. Juni 2014 um 11:44 von Hi, hi...

      …also Judas, ich muss dem Namenlosen heute mal Recht geben. Deine Kommentare zu diesem Thema sind wirklich unterirdisch schlecht und dürften den Standards für bezahlte Kommentare genügen! (Auch wenn ich nicht glaube, dass Du Geld bekommst!)

  • Am 1. Juni 2014 um 15:28 von Judas Ischias

    Also Hi, Hi,
    nochmal ganz einfach. Es steht jedem Menschen zu, Auskunft über seine gespeicherten Daten zu verlangen, wie es z.B. ein Mann mal vor gar nicht so langer Zeit bei Facebook verlangt hat und sich gewundert hat, wieviel Zeug über ihn existiert.
    Wenn DU genauso Auskunft über deine „gesammelten Werke“ verlangen würdest, dann müsstest DU doch bestimmt bei Apple beweisen, dass DU Hi, Hi bist. Egal wie dies passieren würde, aber auch diese Daten, würden doch wieder irgendwo und irgendwie gespeichert werden müssen. Denn wo soll denn sonst der Beweis herkommen, dass DU es warst, der Auskunft über diese existierenden Daten wollte.
    Und noch eines zum Datensammeln, z.B. bei Klarmobil wird exakt alles aus deinem Personalausweis verlangt, einschließlich der Nummer welche ganz unten steht. Da möchte ich aber nur eine SIM freischalten lassen.

    • Am 1. Juni 2014 um 17:14 von Hi, hi...

      …Du kannst Facebook und Google als Datenstaubsauger aber nicht mit z. B. Apple oder Microsoft und dem verbundenen Nutzerkonto vergleichen. Es geht auch gar nicht darum, dass irgend Jemand eine Gesamtübersicht der gespeicherten Daten von Google möchte. Ich sehe schon ein, dass Google die Löschaufforderung verifizieren muss, aber ich glaube gelesen zu haben, dass selbst dem Inhaber eines Ausweises KEINE digitale Kopie desselben erlaubt ist. Und ausgerechnet Google möchte an diese Informationen kommen?! (Ist ja auch irgendwie schon wieder etwas abgeschwächt worden.)
      Davon abgesehen hätte es Deinerseits nicht Not getan, in irgendeiner Form Apple ins Spiel zu bringen. Das war nämlich der Punkt, wo Du tatsächlich ausgesehen hast, als wärst Du ein bezahlter Kommentator. (Was ich wie gesagt nicht glaube, aber es macht wirklich diesen Eindruck.)

  • Am 1. Juni 2014 um 21:35 von Judas Ischias

    @Hi, Hi.Wozu sollte ich eine digitale Kopie schicken müssen? Die Daten sind vollkommen, wenn ich die lange Nummer, einschließlich der Buchstaben, meines Personalausweises melde. Die kann ja nur ICH, als ordnungsmäßiger Besitzer kennen, bzw. melden.
    Bei dem anderen Kram ging es mir darum, nur aufzuzeigen dass man sich doch irgendwie legitimieren muss, wenn ich irgendwelche Daten haben will. Und dass auch diese Daten dann wieder irgendwo verbucht sein müssen, um die Beantragung und Berechtigung nachzuweisen.
    Wenn es dir dann besser geht, wenn ich das nächste mal nicht Apple nenne, werde ich dann eben Skoda nennen.;)
    Auf den anderen Sensiblen werde ich aber keine Rücksicht nehmen.;)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *