Samsung lässt sich Gestensteuerung für Wearable-Geräte patentieren

Das US-Patentamt veröffentlicht Samsung-Schutzrechte rund um Wearables. Die Patentanträge zeigen eine runde Smartwatch ähnlich der Moto 360, obwohl sie schon im letzten Jahr beantragt wurden. Zwei der acht Patente beziehen sich auf eine vielseitige Gestensteuerung tragbarer elektronischer Geräte.

Das US-Patentamt (USPTO) hat eine Reihe von Patenten veröffentlicht, die von Samsung eingereicht wurden und eine Smartwatch oder andere Wearable-Geräte betreffen. Die beschriebenen Funktionen gehen weit über das hinaus, was Samsung in seinen bisherigen Produkten umgesetzt hat.

Der Blog SammyToday wurde zuerst auf die Veröffentlichungen aufmerksam. Augenfällig sind Abbildungen einer runden Smartwatch, wie sie Motorola ähnlich mit Moto 360 ankündigte. Samsungs Anträge wurden aber bereits im letzten Jahr eingereicht, als es noch keine öffentlichen Informationen über Motorolas Pläne gab. Samsung sieht außerdem vor, dass seine Geräte nicht nur am Arm, sondern beispielsweise wie eine Brosche an einem Halsband getragen oder als Schlüsselanhänger mitgeführt werden können.

Smartwatch-Abbildung aus Samsungs Patentanträgen (Bild: Samsung / USPTO)Smartwatch-Abbildung aus Samsungs Patentanträgen (Bild: Samsung / USPTO)

 

Dazu passt, dass sich allein zwei der acht Patentanträge mit der Gestensteuerung tragbarer elektronischer Geräte beschäftigen. Dafür sind verschiedene Sensoren vorgesehen, die Arm- und Fingergesten erkennen, aber dabei auch zugleich die Bewegung der Geräte selbst berücksichtigen können. Ein weiteres Schutzrecht bezieht sich auf ein „drehbares Element rund um das berührungsempfindliche Display“, so dass Eingaben auch durch den drehbaren Rahmen einer Smartwatch erfolgen können. Auch das Armband selbst soll auf Touch-Eingaben des Nutzers reagieren.

Samsung sieht darin offenbar einen Lösungsansatz für das Problem, komplexe Eingaben auf dem kleinen Display einer Smartwatch zu machen. Seine Schutzrechte sehen außerdem vor, dass Wearable-Geräte den Gesten eine Priorität zuweisen, also diejenigen Gesten bestimmen, die besondere Beachtung verdienen. Dabei sollen Verarbeitungsaufgaben an „eines oder mehrere Computing-Geräte neben dem Wearable-Computing-Gerät“ delegiert werden – das könnten etwa Smartphones oder Tablets sein.

Erkennung von Fingergesten durch ein Wearable-Gerät (Bild: Samsung / USPTO)Erkennung von Fingergesten durch ein Wearable-Gerät (Bild: Samsung / USPTO)

 

Wie Abbildungen in den Anträgen zeigen, könnten die Geräte beispielsweise Barcodes von Produkten scannen und dazu automatisch Preisinformationen sowie Testergebnisse aufrufen. Natürlich fehlen gesundheits- und fitnessbezogene Features nicht, wie sie auch andere Wearable-Anbieter herausstellen. Auch als Fernbedienung für andere Geräte kann sich Samsung eine Smartwatch vorstellen.

Hinsichtlich der Bedienoberfläche sind Ähnlichkeiten zu Android Wear unverkennbar, einer von Google erst im letzten Monat vorgestellten Version seines Mobilbetriebssystems für Wearables. Daraus sind jedoch keine weitergehenden Schlüsse zu ziehen, zumal Samsung mit seiner im Februar vorgestellten Smartwatch Gear 2 auf das hauseigene Betriebssystem Tizen anstelle von Android setzte. Die Patentanträge zeigen aber auf, wie intensiv sich der südkoreanische Hersteller mit Wearable-Geräten beschäftigt – und sich vielleicht auch gründlich auf kommende Patentstreitigkeiten mit Apple vorbereitet.

[mit Material von Nic Healey, News.com]

Themenseiten: Patente, Samsung, Smartwatch, Wearable

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Neueste Kommentare 

3 Kommentare zu Samsung lässt sich Gestensteuerung für Wearable-Geräte patentieren

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  • Am 28. Mai 2014 um 11:34 von firehorse

    Wenn man diesen Patentaffen den Stinkefinger zeigt, ist dies dann auch ein Patentverstoß? ;D

    • Am 28. Mai 2014 um 12:39 von AppleSchrott

      Ja, da wäre ich ein wenig vorsichtig. Aber mal ehrlich. Wiso melden die den so was zum Patent an. Zum Schluss wird das wieder zu FRAND und sie können damit nichts anfangen. Die sollten sich lieber mal so was wie „runde Ecken“ patentieren lassen. Dies wird nie zu FRAND und bringt dann Milliarden USD in die Kasse.

  • Am 28. Mai 2014 um 18:23 von Tja.,.

    … wenn man nicht weiss, wie ein Patent FRAND-relevant wird, schreibt man so einen Kommentar, AppleSchrott. ;-)

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